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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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1. Chronik - Kapitel 7

Stämme Issaschar, Benjamin, Naftali, Manasse, Ephraim, Asser

1 Und die Söhne Issaschars: Tola und Pua, Jaschub und Schimron, vier. (1. Mose 46.13) (4. Mose 26.23-24) 2 Und die Söhne Tolas: Ussi und Rephaja und Jeriel und Jachmai und Jibsam und Samuel, Häupter ihrer Vaterhäuser, von Tola, streitbare Männer, nach ihren Geschlechtern; ihre Zahl war in den Tagen Davids 22600. 3 Und die Söhne Ussis: Jisrachja; und die Söhne Jisrachjas: Michael und Obadja und Joel, Jissija; insgesamt fünf Häupter. 4 Und bei ihnen waren nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, Kriegsheerscharen, 36000 Mann; denn sie hatten viele Weiber und Kinder. 5 Und ihre Brüder, nach allen Geschlechtern Issaschars, streitbare Männer, waren 87000, die Gesamtzahl der Verzeichneten. 6 Von Benjamin: Bela und Beker und Jediael, drei. (1. Mose 46.21) (1. Chronik 8.1-2) 7 Und die Söhne Belas: Ezbon und Ussi und Ussiel und Jerimoth und Iri, fünf, Häupter der Vaterhäuser, streitbare Männer; und sie waren verzeichnet: 22034. 8 Und die Söhne Bekers: Semira und Joas und Elieser und Eljoenai und Omri und Jeremoth und Abija und Anathoth und Alameth; alle diese waren Söhne Bekers; 9 und sie waren verzeichnet nach ihren Geschlechtern, Häupter ihrer Vaterhäuser, streitbare Männer: 20200. 10 Und die Söhne Jediaels: Bilhan; und die Söhne Bilhans: Jeusch und Benjamin und Ehud und Kenaana und Sethan und Tarsis und Achischachar; 11 alle diese waren Söhne Jediaels, nach den Häuptern der Väter, streitbare Männer, 17200, die zum Heere auszogen in den Streit. - 12 Und Schuppim und Huppim, die Söhne Irs. Huschim, die Söhne Achers. 13 Die Söhne Naphtalis: Jachziel und Guni und Jezer und Schallum, die Söhne Bilhas. (1. Mose 46.24) 14 Die Söhne Manasses: Asriel, welchen... gebar; sein syrisches Kebsweib gebar Makir, den Vater Gileads. (4. Mose 26.29-33) 15 Und Makir nahm ein Weib, die Schwester von Huppim und Schuppim; und der Name ihrer Schwester war Maaka. Und der Name des zweiten Sohnes war Zelophchad; und Zelophchad hatte nur Töchter. (4. Mose 27.1) 16 Und Maaka, das Weib Makirs, gebar einen Sohn, und sie gab ihm den Namen Peresch. Und der Name seines Bruders war Scheresch; und seine Söhne: Ulam und Rekem. 17 Und die Söhne Ulams: Bedan. Das sind die Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses. - 18 Und seine Schwester Hammoleketh gebar Ischhod und Abieser und Machla. - 19 Und die Söhne Schemidas waren Achjan und Sichem und Likchi und Aniam. 20 Und die Söhne Ephraims: Schuthelach; und dessen Sohn Bered, und dessen Sohn Tachath, und dessen Sohn Elada, und dessen Sohn Tachath, (4. Mose 26.35) 21 und dessen Sohn Sabad, und dessen Sohn Schuthelach; und Eser und Elad. Und die Männer von Gath, die Eingeborenen des Landes, erschlugen sie; denn sie waren hinabgezogen, um ihre Herden wegzunehmen. 22 Und Ephraim, ihr Vater, trauerte viele Tage; und seine Brüder kamen, um ihn zu trösten. 23 Und er ging ein zu seinem Weibe, und sie wurde schwanger und gebar einen Sohn; und er gab ihm den Namen Beria, weil sein Haus im Unglück war. 24 Und seine Tochter war Scheera; und sie baute das untere und das obere Beth-Horon, und Ussen-Scheera. 25 Und sein Sohn war Rephach und Rescheph; und dessen Sohn Telach, und dessen Sohn Tachan; 26 dessen Sohn Ladan, dessen Sohn Ammihud, dessen Sohn Elischama, (4. Mose 1.10) 27 dessen Sohn Nun, dessen Sohn Josua. - (4. Mose 13.8) 28 Und ihr Besitztum und ihre Wohnsitze waren Bethel und seine Tochterstädte, und gegen Sonnenaufgang Naaran, und gegen Sonnenuntergang Geser und seine Tochterstädte, und Sichem und seine Tochterstädte, bis nach Gasa und seinen Tochterstädten. (Josua 16.1) (Josua 16.10) 29 Und in den Händen der Söhne Manasses waren: Beth-Schean und seine Tochterstädte, Taanak und seine Tochterstädte, Megiddo und seine Tochterstädte, Dor und seine Tochterstädte. In diesen wohnten die Kinder Josephs, des Sohnes Israels. (Josua 17.11) 30 Die Söhne Asers: Jimna und Jischwa und Jischwi und Beria; und Serach war ihre Schwester. (1. Mose 46.17) 31 Und die Söhne Berias: Heber und Malkiel; er war der Vater Birsawiths. 32 Und Heber zeugte Japhlet und Schomer und Hotham, und Schua, ihre Schwester. 33 Und die Söhne Japhlets: Pasak und Bimhal und Aschwath. Das sind die Söhne Japhlets. 34 Und die Söhne Schomers: Achi und Rohga, und Hubba und Aram. - 35 Und die Söhne Helems, seines Bruders: Zophach und Jimna und Schelesch und Amal. 36 Die Söhne Zophachs: Suach und Harnepher und Schual und Beri und Jimra, 37 Bezer und Hod und Schamma und Schilscha und Jithran und Beera. - 38 Und die Söhne Jethers: Jephunne und Pispa und Ara. - 39 Und die Söhne Ullas: Arach und Hanniel und Rizja. 40 Alle diese waren Söhne Asers, Häupter der Vaterhäuser, auserlesene, streitbare Männer, Häupter der Fürsten. Und ihre Verzeichneten zum Heeresdienst im Kriege: ihre Zahl war 26000 Mann.