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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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1. Chronik - Kapitel 5

Stamm Ruben

1 Und die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels, - denn er war der Erstgeborene; weil er aber das Lager seines Vaters entweiht hatte, wurde sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, gegeben; aber er wird nicht nach der Erstgeburt verzeichnet. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Denn Juda hatte die Oberhand unter seinen Brüdern, und der Fürst kommt aus ihm; aber das Erstgeburtsrecht wurde dem Joseph zuteil; - (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: Hanok und Pallu, Hezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Söhne Joels: dessen Sohn Schemaja, dessen Sohn Gog, dessen Sohn Simei, 5 dessen Sohn Micha, dessen Sohn Reaja, dessen Sohn Baal, 6 dessen Sohn Beera, welchen Tilgath-Pilneser, der König von Assyrien, wegführte; er war ein Fürst der Rubeniter. (1. Chronik 5.26) 7 Und seine Brüder, nach ihren Familien, nach dem Verzeichnis ihrer Geschlechter, waren: das Haupt, Jehiel; und Sekarja 8 und Bela, der Sohn Asas, des Sohnes Schemas, des Sohnes Joels; dieser wohnte in Aroer und bis Nebo und Baal-Meon; 9 und gegen Osten wohnte er bis zu der Wüste, welche sich von dem Strome Phrat her erstreckt; denn ihre Herden waren zahlreich im Lande Gilead. 10 Und in den Tagen Sauls führten sie Krieg mit den Hageritern; und diese fielen durch ihre Hand, und sie wohnten in ihren Zelten auf der ganzen Ostseite von Gilead.

Stamm Gad - Halbstamm Manasse - Kriege, Treulosigkeit und Bestrafung der Ostjordanstämme

11 Und die Kinder Gad wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis Salka: 12 Joel, das Haupt; und Schapham, der zweite; und Jahnai und Schaphat, in Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Vaterhäusern: Michael und Meschullam und Scheba und Jorai und Jakan und Sia und Heber, sieben. 14 Das waren die Söhne Abichails, des Sohnes Huris, des Sohnes Jaroachs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jeschischais, des Sohnes Jachdos, des Sohnes Bus'. 15 Achi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war das Haupt ihres Vaterhauses. 16 Und sie wohnten in Gilead, in Basan, und in deren Tochterstädten, und in allen Weidetriften Sarons bis an ihre Ausgänge. 17 Diese alle sind verzeichnet worden in den Tagen Jothams, des Königs von Juda, und in den Tagen Jerobeams, des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Die Kinder Ruben und die Gaditer und der halbe Stamm Manasse, was tapfere Männer waren, Männer, die Schild und Schwert trugen und den Bogen spannten und des Krieges kundig waren: 44760, die zum Heere auszogen. 19 Und sie führten Krieg mit den Hageritern und mit Jetur und Naphisch und Nodab; 20 und es wurde ihnen wider sie geholfen; und die Hageriter wurden in ihre Hand gegeben samt allen, die mit ihnen waren; denn sie schrieen zu Gott im Streit, und er ließ sich von ihnen erbitten, weil sie auf ihn vertraut hatten. 21 Und sie führten ihr Vieh hinweg: 50000 Kamele, und 250000 Stück Kleinvieh, und 2000 Esel, und 100000 Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Erschlagene, weil der Streit von Gott war. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Wegführung. - 23 Und die Kinder des halben Stammes Manasse wohnten im Lande, von Basan bis Baal-Hermon und bis zum Senir und bis zum Berge Hermon; sie waren zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Und dies waren die Häupter ihrer Vaterhäuser: nämlich Epher und Jischi und Eliel und Asriel und Jeremja und Hodawja und Jachdiel, tapfere Kriegsmänner, Männer von Namen, Häupter ihrer Vaterhäuser. - 25 Aber sie handelten treulos gegen den Gott ihrer Väter und hurten den Göttern der Völker des Landes nach, welche Gott vor ihnen vertilgt hatte. 26 Da erweckte der Gott Israels den Geist Puls, des Königs von Assyrien, und den Geist Tilgath-Pilnesers, des Königs von Assyrien, und er führte sie hinweg, die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse, und brachte sie nach Halach und an den Habor und nach Hara und an den Strom von Gosan bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29)