zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 4

Stamm Juda

1 Die Söhne Judas: Perez, Hezron und Karmi und Hur und Schobal. (1. Chronik 2.4-5) (1. Chronik 2.7) (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 2 Und Reaja, der Sohn Schobals, zeugte Jachath; und Jachath zeugte Achumai und Lahad. Das sind die Geschlechter der Zorathiter. - (1. Chronik 2.53) 3 Und diese sind von dem Vater Etams: Jisreel und Jischma und Jitbasch; und der Name ihrer Schwester: Hazlelponi; 4 und Pnuel, der Vater Gedors; und Eser, der Vater Huschas. Das sind die Söhne Hurs, des Erstgeborenen der Ephratha, des Vaters von Bethlehem. - (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 5 Und Aschhur, der Vater Tekoas, hatte zwei Weiber: Helea und Naara. 6 Und Naara gebar ihm Achussam und Hepher und Temni und Achaschtari. Das sind die Söhne der Naara. 7 Und die Söhne der Helea: Zereth und Jizchar und Ethnan. - 8 Und Koz zeugte Anub und Zobeba und die Geschlechter Acharchels, des Sohnes Harums. 9 Und Jabez war geehrter als seine Brüder; und seine Mutter gab ihm den Namen Jabez, indem sie sprach: Mit Schmerzen habe ich ihn geboren. 10 Und Jabez rief zu dem Gott Israels und sprach: Wenn du mich reichlich segnest und meine Grenze erweiterst, und deine Hand mit mir ist, und du das Übel fern hältst, daß kein Schmerz mich trifft! Und Gott ließ kommen, was er erbeten hatte. (1. Mose 28.20) 11 Und Kelub, der Bruder Schuchas, zeugte Mechir; er war der Vater Eschtons. 12 Und Eschton zeugte Beth-Rapha und Paseach und Techinna, den Vater der Stadt Nahas'; das sind die Männer von Reka. - 13 Und die Söhne Kenas': Othniel und Seraja. Und die Söhne Othniels: Hathath. (Josua 15.17) (Richter 1.13) 14 Und Meonothai zeugte Ophra; und Seraja zeugte Joab, den Vater des Tales der Werkleute, denn sie waren Werkleute. - 15 Und die Söhne Kalebs, des Sohnes Jephunnes: Iru, Ela und Naam. Und die Söhne Elas: Kenas. - (4. Mose 13.6) (4. Mose 14.6) 16 Und die Söhne Jehallelels: Siph und Sipha, Tirja und Asarel. - 17 Und die Söhne Esras: Jether und Mered und Epher und Jalon. Und sie wurde schwanger und gebar Mirjam und Schammai und Jischbach, den Vater Estemoas. 18 Und sein Weib, die Jüdin, gebar Jered, den Vater Gedors, und Heber, den Vater Sokos, und Jekuthiel, den Vater Sanoachs. Und dies sind die Söhne der Bithja, der Tochter des Pharao, welche Mered genommen hatte. - 19 Und die Söhne des Weibes Hodijas, der Schwester Nachams: der Vater Kehilas, der Garmiter, und Estemoa, der Maakathiter. - 20 Und die Söhne Schimons: Amnon und Rinna, Benchanan und Tilon. Und die Söhne Jischeis: Socheth und Ben-Socheth. - 21 Die Söhne Schelas, des Sohnes Judas: Gher, der Vater Lekas, und Laeda, der Vater Mareschas; und die Geschlechter des Hauses der Byssusarbeiter vom Hause Aschbea; (1. Chronik 2.3) 22 und Jokim und die Männer von Koseba; und Joas und Saraph, die über Moab herrschten; und Jaschubi-Lechem. Die Dinge sind aber alt. 23 Das waren die Töpfer und die Bewohner von Pflanzungen und Mauern; sie wohnten daselbst bei dem König in seinem Geschäft.

Stamm Simeon

24 Die Söhne Simeons: Nemuel und Jamin, Jarib, Serach, Saul; (1. Mose 46.10) 25 dessen Sohn Schallum, dessen Sohn Mibsam, dessen Sohn Mischma. 26 Und die Söhne Mischmas: dessen Sohn Hamuel, dessen Sohn Sakkur, dessen Sohn Simei. 27 Und Simei hatte sechzehn Söhne und sechs Töchter; aber seine Brüder hatten nicht viele Söhne, und alle ihre Familien vermehrten sich nicht so sehr wie die Söhne Judas. 28 Und sie wohnten in Beerseba und Molada und Hazar-Schual, (Josua 19.2) 29 und in Bilha und in Ezem und in Tolad, 30 und in Bethuel und in Horma und in Ziklag, 31 und in Beth-Markaboth und in Hazar-Susim und in Beth-Birei und in Schaaraim. Das waren ihre Städte, bis David König wurde. 32 Und ihre Dörfer: Etam und Ain, Rimmon und Token und Aschan: fünf Städte, 33 nebst allen ihren Dörfern, die rings um diese Städte waren, bis nach Baal hin. Das waren ihre Wohnsitze; und sie hatten ihr Geschlechtsverzeichnis. - 34 Und Meschobab und Jamlek und Joscha, der Sohn Amazjas; 35 und Joel und Jehu, der Sohn Joschibjas, des Sohnes Serajas, des Sohnes Asiels; 36 und Eljoenai und Jaakoba und Jeschochaja und Asaja und Adiel und Jeschimiel und Benaja; 37 und Sisa, der Sohn Schipheis, des Sohnes Allons, des Sohnes Jedajas, des Sohnes Schimris, des Sohnes Schemajas: 38 diese mit Namen Angeführten waren Fürsten in ihren Geschlechtern; und ihre Vaterhäuser breiteten sich aus in Menge. 39 Und sie zogen bis nach Gedor hin, bis an die Ostseite des Tales, um Weide für ihr Kleinvieh zu suchen. 40 Und sie fanden eine fette und gute Weide, und ein Land, weit nach allen Seiten hin, und ruhig und still; denn die vordem dort gewohnt hatten, waren von Ham. (Richter 18.7) 41 Und diese mit Namen Aufgeschriebenen kamen in den Tagen Hiskias, des Königs von Juda, und sie schlugen ihre Zelte und die Meuniter, welche sich daselbst befanden; und sie verbannten sie bis auf diesen Tag und wohnten an ihrer Statt; denn daselbst war Weide für ihr Kleinvieh. - (2. Könige 18.1) 42 Und von ihnen, von den Söhnen Simeons, zogen fünfhundert Männer zum Gebirge Seir hin; und Pelatja und Nearja und Rephaja und Ussiel, die Söhne Jischeis, waren an ihrer Spitze; 43 und sie schlugen den Überrest, die Entronnenen von Amalek, und haben daselbst gewohnt bis auf diesen Tag. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.8)