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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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1. Chronik - Kapitel 28

Ansprache Davids vor den Obersten des Volkes - Auftrag zum Tempelbau und Einsetzung Salomos zum König

1 Und David versammelte alle Obersten Israels, die Obersten der Stämme und die Obersten der Abteilungen, welche dem König dienten, und die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, und die Aufseher über alle Habe und alles Besitztum des Königs und seiner Söhne, samt den Kämmerern und den Helden und allen tapferen Männern, nach Jerusalem. 2 Und der König David erhob sich auf seine Füße und sprach: Höret mich, meine Brüder und mein Volk! Ich hatte in meinem Herzen, ein Haus der Ruhe zu bauen für die Lade des Bundes Jehovas und für den Schemel der Füße unseres Gottes; und ich schickte mich an zu bauen. (1. Chronik 22.7-10) 3 Aber Gott sprach zu mir: Du sollst meinem Namen kein Haus bauen; denn du bist ein Kriegsmann und hast Blut vergossen. (2. Samuel 7.5) 4 Und Jehova, der Gott Israels, hat mich aus dem ganzen Hause meines Vaters erwählt, um König zu sein über Israel ewiglich; denn Juda hat er zum Fürsten erwählt, und im Hause Juda das Haus meines Vaters, und unter den Söhnen meines Vaters hat er an mir Wohlgefallen gehabt, mich zum König zu machen über ganz Israel; (1. Mose 49.10) (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.12) 5 und von allen meinen Söhnen (denn Jehova hat mir viele Söhne gegeben) hat er meinen Sohn Salomo erwählt, um auf dem Throne des Königtums Jehovas über Israel zu sitzen. 6 Und er sprach zu mir: Salomo, dein Sohn, er soll mein Haus und meine Höfe bauen; denn ich habe ihn mir zum Sohne erwählt, und ich will ihm Vater sein. (1. Chronik 17.11-14) 7 Und ich werde sein Königreich befestigen auf ewig, wenn er fest daran halten wird, meine Gebote und meine Rechte zu tun, wie es an diesem Tage ist. 8 Und nun, vor den Augen von ganz Israel, der Versammlung Jehovas, und vor den Ohren unseres Gottes: Beobachtet und suchet alle Gebote Jehovas, eures Gottes, auf daß ihr dieses gute Land besitzet und es euren Söhnen nach euch vererbet auf ewig. 9 Und du, mein Sohn Salomo, erkenne den Gott deines Vaters und diene ihm mit ungeteiltem Herzen und mit williger Seele! Denn Jehova erforscht alle Herzen, und alles Gebilde der Gedanken kennt er. Wenn du ihn suchst, wird er sich von dir finden lassen; wenn du ihn aber verlässest, wird er dich verwerfen auf ewig. (Psalm 7.10) 10 Sieh nun, daß Jehova dich erwählt hat, ihm ein Haus zu bauen zum Heiligtum; sei stark und handle!

Der Plan des Tempels

11 Und David gab seinem Sohne Salomo das Muster der Halle des Tempels und seiner Häuser und seiner Schatzkammern und seiner Obergemächer und seiner inneren Gemächer und des Hauses des Sühndeckels; (2. Mose 25.9) 12 und das Muster von allem, was durch den Geist in ihm war: betreffs der Höfe des Hauses Jehovas und aller Zellen ringsum; betreffs der Schatzkammern des Hauses Gottes und der Schatzkammern der geheiligten Dinge; 13 und betreffs der Abteilungen der Priester und der Leviten und aller Dienstverrichtungen im Hause Jehovas; und betreffs aller Geräte des Dienstes im Hause Jehovas; 14 betreffs des Goldes nach dem Goldgewicht für alle Geräte eines jeden Dienstes; und betreffs aller silbernen Geräte nach dem Gewicht, für alle Geräte eines jeden Dienstes. 15 Und er gab das Gewicht an für die goldenen Leuchter und für ihre goldenen Lampen, nach dem Gewicht eines jeden Leuchters und seiner Lampen; und für die silbernen Leuchter nach dem Gewicht eines Leuchters und seiner Lampen, je nach dem Dienst eines jeden Leuchters; 16 und das Gold-Gewicht für die Tische der Schichtbrote, für jeden Tisch; und das Silber für die silbernen Tische; 17 und die Gabeln und die Sprengschalen und die Kannen von reinem Golde; und das Gewicht für die goldenen Becher, nach dem Gewicht eines jeden Bechers, und für die silbernen Becher, nach dem Gewicht eines jeden Bechers; 18 und für den Räucheraltar von geläutertem Golde, nach dem Gewicht; und das Muster des Wagens der Cherubim von Gold, welche die Flügel ausbreiten und die Lade des Bundes Jehovas überdecken. - 19 Über dies alles, über alle Werke des Musters, sprach David, hat er mich durch Schrift unterwiesen, dadurch, daß die Hand Jehovas auf mir war. 20 Und David sprach zu seinem Sohne Salomo: Sei stark und mutig und handle; fürchte dich nicht und erschrick nicht! denn Jehova Gott, mein Gott, wird mit dir sein: er wird dich nicht versäumen und dich nicht verlassen, bis alles Werk zum Dienste des Hauses Jehovas vollendet ist. (5. Mose 31.6) (1. Chronik 22.13) 21 Und siehe, da sind die Abteilungen der Priester und der Leviten für den ganzen Dienst des Hauses Gottes; und bei dir sind in allem Werke solche, die bereitwillig und geschickt sind zu jedem Dienste, und die Obersten und das ganze Volk zu allen deinen Anordnungen. 22 von Dan, Asarel, der Sohn Jerochams. Das sind die Obersten der Stämme Israels. 23 Und David nahm ihre Zahl von zwanzig Jahren an und darunter nicht auf; denn Jehova hatte gesagt, daß er Israel mehren würde wie die Sterne des Himmels. 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zu zählen begonnen, aber nicht vollendet; und es kam deshalb ein Zorn über Israel; und so wurde die Zahl in die Aufzählung der Jahrbücher des Königs David nicht aufgenommen. 25 Und über die Schätze des Königs war Asmaweth, der Sohn Adiels. Und über die Vorräte auf dem Felde, in den Städten und in den Dörfern und in den Türmen, war Jonathan, der Sohn Ussijas. 26 Und über die Feldarbeiter beim Landbau: Esri, der Sohn Kelubs. 27 Und über die Weinberge: Simei, der Ramathiter; und über den Ertrag der Weinberge, über die Weinvorräte: Sabdi, der Schiphmiter. 28 Und über die Olivenbäume und die Sykomoren, welche in der Niederung waren: Baal-Hanan, der Gederiter; und über die Ölvorräte: Joas. 29 Und über die Rinder, die in Saron weideten: Schitrai, der Saroniter; und über die Rinder in den Niederungen: Schaphat, der Sohn Adlais; 30 und über die Kamele: Obil, der Ismaeliter; und über die Eselinnen: Jechdeja, der Meronothiter; 31 und über das Kleinvieh: Jasis, der Hageriter. Alle diese waren Aufseher über die Habe des Königs David. 32 Und Jonathan, der Oheim Davids, war Rat; er war ein einsichtiger Mann und ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Und Ahitophel war Rat des Königs; und Husai, der Arkiter, war Freund des Königs; 34 und nach Ahitophel war Jojada, der Sohn Benajas, und Abjathar. Und Joab war Heeroberster des Königs.