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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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1. Chronik - Kapitel 2

Söhne Jakobs - Nachkommen Judas

1 Dies sind die Söhne Israels: Ruben, Simeon, Levi und Juda, Issaschar und Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Joseph und Benjamin, Naphtali, Gad und Aser. 3 Die Söhne Judas: Gher und Onan und Schela; diese drei wurden ihm geboren von der Tochter Schuas, der Kanaaniterin. Und Gher, der Erstgeborene Judas, war böse in den Augen Jehovas, und er tötete ihn. (1. Mose 38.1) 4 Und Tamar, seine Schwiegertochter, gebar ihm Perez und Serach. Aller Söhne Judas waren fünf. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Söhne des Perez waren: Hezron und Hamul. (1. Mose 46.12) 6 Und die Söhne Serachs: Simri und Ethan und Heman und Kalkol und Dara; ihrer aller waren fünf. - 7 Und die Söhne Karmis: Achar, der Israel in Trübsal brachte, weil er Untreue beging an dem Verbannten. (Josua 7.1) 8 Und die Söhne Ethans: Asarja. - 9 Und die Söhne Hezrons, die ihm geboren wurden: Jerachmeel und Ram und Kelubai. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3) 10 Und Ram zeugte Amminadab; und Amminadab zeugte Nachschon, den Fürsten der Kinder Juda. 11 Und Nachschon zeugte Salma, und Salma zeugte Boas, 12 und Boas zeugte Obed, und Obed zeugte Isai. 13 Und Isai zeugte Eliab, seinen Erstgeborenen; und Abinadab, den zweiten; und Schimea, den dritten; (1. Samuel 16.6-10) 14 Nethaneel, den vierten; Raddai, den fünften; 15 Ozem, den sechsten; David, den siebten. (1. Samuel 17.12) 16 Und ihre Schwestern waren: Zeruja und Abigail. Und die Söhne der Zeruja: Abisai und Joab und Asael, drei. (2. Samuel 2.18) 17 Und Abigail gebar Amasa; und der Vater Amasas war Jether, der Ismaeliter. (2. Samuel 17.25) 18 Und Kaleb, der Sohn Hezrons, zeugte Söhne mit Asuba, seinem Weibe, und mit Jerioth; und dies sind ihre Söhne: Jescher und Schobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42) 19 Und Asuba starb; und Kaleb nahm sich Ephrath, und sie gebar ihm Hur. (1. Chronik 2.50) 20 Und Hur zeugte Uri, und Uri zeugte Bezaleel. - (2. Mose 31.2) 21 Und danach ging Hezron ein zu der Tochter Makirs, des Vaters Gileads; und er nahm sie, als er sechzig Jahre alt war, und sie gebar ihm Segub. 22 Und Segub zeugte Jair. Und dieser hatte 23 Städte im Lande Gilead; (Richter 10.3) 23 und Gesur und Aram nahmen ihnen die Dörfer Jairs weg, mit Kenath und seinen Tochterstädten, sechzig Städte. Diese alle waren Söhne Makirs, des Vaters Gileads. (1. Könige 4.13) 24 Und nach dem Tode Hezrons in Kaleb-Ephratha, da gebar Abija, Hezrons Weib, ihm Aschur, den Vater Tekoas. (1. Chronik 4.5) 25 Und die Söhne Jerachmeels, des Erstgeborenen Hezrons, waren: Der Erstgeborene, Ram, und Buna und Oren und Ozem, von Achija. (1. Chronik 2.9) 26 Und Jerachmeel hatte ein anderes Weib, ihr Name war Atara; sie war die Mutter Onams. - 27 Und die Söhne Rams, des Erstgeborenen Jerachmeels, waren: Maaz und Jamin und Eker. - 28 Und die Söhne Onams waren: Schammai und Jada. Und die Söhne Schammais: Nadab und Abischur. 29 Und der Name des Weibes Abischurs war Abichail; und sie gebar ihm Achban und Molid. 30 Und die Söhne Nadabs: Seled und Appaim. Und Seled starb ohne Söhne. - 31 Und die Söhne Appaims: Jischhi. Und die Söhne Jischhis: Scheschan. Und die Söhne Scheschans: Achlai. - 32 Und die Söhne Jadas, des Bruders Schammais: Jether und Jonathan. Und Jether starb ohne Söhne. 33 Und die Söhne Jonathans: Peleth und Sasa. Das waren die Söhne Jerachmeels. - 34 Und Scheschan hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. Und Scheschan hatte einen ägyptischen Knecht, sein Name war Jarcha; 35 und Scheschan gab seinem Knechte Jarcha seine Tochter zum Weibe, und sie gebar ihm Attai. 36 Und Attai zeugte Nathan, und Nathan zeugte Sabad, 37 und Sabad zeugte Ephlal, und Ephlal zeugte Obed, 38 und Obed zeugte Jehu, und Jehu zeugte Asarja, 39 und Asarja zeugte Helez, und Helez zeugte Elasa, 40 und Elasa zeugte Sismai, und Sismai zeugte Schallum, 41 und Schallum zeugte Jekamja, und Jekamja zeugte Elischama. 42 Und die Söhne Kalebs, des Bruders Jerachmeels: Mescha, sein Erstgeborener (er ist der Vater Siphs), und die Söhne Mareschas, des Vaters Hebrons. (1. Chronik 2.18) 43 Und die Söhne Hebrons: Korach und Tappuach und Rekem und Schema. 44 Und Schema zeugte Racham, den Vater Jorkeams, und Rekem zeugte Schammai. 45 Und der Sohn Schammais war Maon, und Maon war der Vater Beth-Zurs. - 46 Und Epha, das Kebsweib Kalebs, gebar Haran und Moza und Gases. Und Haran zeugte Gases. - 47 Und die Söhne Jehdais: Regem und Jotham und Geschan und Peleth und Epha und Schaaph. - 48 Maaka, das Kebsweib Kalebs, gebar Scheber und Tirchana; 49 und sie gebar Schaaph, den Vater Madmannas, Schewa, den Vater Makbenas, und den Vater Gibeas. Und die Tochter Kalebs war Aksa. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Dies waren die Söhne Kalebs: Die Söhne Hurs, des Erstgeborenen der Ephratha: Schobal, der Vater von Kirjath-Jearim; (1. Chronik 2.19) 51 Salma, der Vater von Bethlehem; Hareph, der Vater von Beth-Gader. 52 Und Schobal, der Vater von Kirjath-Jearim, hatte Söhne: Haroeh, Hazi-Hammenuchoth; 53 und die Geschlechter von Kirjath-Jearim waren: die Jithriter und die Puthiter und die Schumathiter und die Mischraiter; von diesen sind ausgegangen die Zorathiter und die Estauliter. - (1. Chronik 4.2) 54 Die Söhne Salmas: Bethlehem, und die Netophathiter, Ateroth-Beth-Joab, und Hazi-Hammanachti, die Zoriter; (1. Chronik 9.16) 55 und die Geschlechter der Schreiber, welche Jabez bewohnten: die Tirathiter, die Schimathiter, die Sukathiter. Das sind die Keniter, die von Hammath, dem Vater des Hauses Rekab, herkommen. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)