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3. Mose - Kapitel 24

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven zu bringen, damit man einen Leuchter aufstellen kann, dessen Lampen ständig brennen. (2. Mose 27.20) 3 Aaron soll diesen Leuchter im Zelt der Gottesbegegnung vor dem Vorhang zur Lade mit dem Bundesgesetz aufstellen und dafür sorgen, dass seine Lampen ständig vor Jahwe brennen, vom Abend bis zum Morgen. Diese Anordnung gilt für alle Zukunft. 4 Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen herrichten, dass sie ständig vor Jahwe sind. 5 Dann sollst du aus je vier Litern Feinmehl zwölf Lochbrote backen 6 und sie auf dem reinen Tisch vor Jahwe in zwei Stapeln aufschichten, sechs auf jedem Stapel. (2. Mose 25.30) 7 Auf jeden Stapel sollst du reinen Weihrauch legen, der dann vom Brot als der zu verbrennende Teil genommen wird. So wird es ein Feueropfer für Jahwe. 8 An jedem Sabbat soll Aaron die Brote immer wieder neu vor Jahwe auflegen, als ewige Bundesverpflichtung der Israeliten. 9 Das Brot soll Aaron und seinen Nachkommen gehören. Für alle Zukunft steht ihnen das zu. Es muss aber an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist ein höchst heiliger Teil von den Feueropfern Jahwes." 10 Der Sohn einer Israelitin und eines Ägypters ging unter die Israeliten und geriet im Lager mit einem israelitischen Mann in Streit. 11 Dabei lästerte der Sohn der Israelitin den Namen Gottes und verfluchte ihn. Seine Mutter war Schelomit, eine Tochter Dibris aus dem Stamm Dan. Man brachte den Mann zu Mose. (3. Mose 24.16) 12 Der ließ ihn einsperren, bis Jahwe eine Weisung für diesen Fall geben würde. (4. Mose 15.34) 13 Jahwe sagte Mose: 14 "Bring den Flucher aus dem Lager hinaus! Dort sollen alle, die seine Lästerung gehört haben, ihre Hände auf seinen Kopf stützen, und die ganze Gemeinschaft muss ihn steinigen. 15 Zu den Israeliten aber sollst du sagen: 'Jeder, der seinen Gott verflucht, muss seine Schuld tragen. 16 Wer den Namen Jahwes lästert, muss getötet werden. Die ganze Gemeinschaft soll ihn steinigen. Das gilt für die Fremden unter euch genauso wie für die Einheimischen: Wer den Namen lästert, muss getötet werden. (2. Mose 20.7) (Matthäus 26.65) 17 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, muss er getötet werden. (2. Mose 21.12) 18 Wer ein Stück Vieh totschlägt, muss es erstatten, Leben für Leben. 19 Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat. (2. Mose 21.23-25) 20 Knochenbruch für Knochenbruch, Auge für Auge, Zahn für Zahn. Der Schaden, den er einem Menschen zufügt, soll ihm zugefügt werden. 21 Wer ein Stück Vieh totschlägt, soll es erstatten, wer aber einen Menschen totschlägt, soll selbst getötet werden. 22 Ein und dasselbe Recht gilt für euch alle, für den Fremden wie für den Einheimischen. Denn ich bin Jahwe, euer Gott!'" (2. Mose 12.49) (3. Mose 19.34) 23 Mose sagte dies alles den Israeliten. Da brachten sie den Flucher aus dem Lager hinaus und steinigten ihn. Die Israeliten machten alles so, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (4. Mose 15.36)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.