1Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten weiter: Die Feste Jahwes, meine Feste, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, sind die Folgenden:3 Sechs Tage darf man eine Arbeit tun, aber am siebten Tag ist Sabbat, ein Feiertag, eine heilige Versammlung. Da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. Es ist ein Sabbat für Jahwe, wo immer ihr wohnt. (2. Mose 20.8-11)4 Folgende Feste Jahwes sind heilige Versammlungen, die ihr zu bestimmten Zeiten ausrufen sollt: (2. Mose 23.14)5Das Passa Jahwes beginnt am späten Nachmittag des 14. April. (2. Mose 12.1)6Am darauffolgenden Tag beginnt das Mazzenfest Jahwes, an dem ihr sieben Tage lang Mazzen, ungesäuertes Brot, essen sollt. 7Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten. 8Und an jedem der sieben Tage sollt ihr Jahwe ein Feueropfer bringen. Am siebten Tag sollt ihr wieder eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten."9 Jahwe sagte zu Mose: 10"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn ihr in dem Land, das ich euch gebe, die Ernte einbringt, sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte dem Priester bringen. 11Dieser soll sie am Tag nach dem Sabbat vor Jahwe hin- und herschwingen, damit ihr sein Wohlwollen erlangt. (Matthäus 28.1)(1. Korinther 15.20)12An dem Tag, an dem ihr die Garbe hin- und herschwingen lasst, sollt ihr ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer zu Jahwe bringen, 13dazu als Speisopfer vier Liter Feinmehl mit Ölivenöl vermengt, beides als Feueropfer für Jahwe, damit der Geruch ihn befriedigt. Als Trankopfer bringt einen Liter Wein. 14Bis zu dem Tag, an dem ihr Gott diese Gaben gebracht habt, dürft ihr von der neuen Ernte weder Brot noch geröstete Körner noch Jungkorn essen. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt.15 Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr die Garbe für das Schwingopfer gebracht habt, sollt ihr sieben volle Wochen zählen. (2. Mose 23.16)(2. Mose 34.22)(4. Mose 28.26)(5. Mose 16.9-12)16Bis zum Tag nach dem siebten Sabbat sollen es fünfzig Tage sein. Dann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer von der neuen Ernte bringen. 17Von euren Wohnstätten bringt Jahwe zwei geweihte Brote als Erstlinge. Sie sollen aus vier Litern Feinmehl mit Sauerteig gebacken sein. 18Außer dem Brot sollt ihr Jahwe sieben fehlerlose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Schafböcke als Brandopfer bringen, dazu die vorgeschriebenen Speis- und Trankopfer. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 19Als Sündopfer sollt ihr einen Ziegenbock bringen und als Freudenopfer zwei einjährige Lämmer. 20Der Priester soll die beiden Lämmer zusammen mit dem Erstlingsbrot vor Jahwe hin- und herschwingen. Sie sind Jahwe geweiht und fallen dem Priester zu. 21An diesem Tag sollt ihr eine heilige Versammlung ausrufen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. Diese Weisung gilt für alle Zeiten und an allen euren Wohnorten. 22Und wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du das Feld nicht bis an den Rand abernten. Du sollst auch keine Nachlese halten. Lass es für die Armen und Fremden übrig. Ich bin Jahwe, euer Gott!"(3. Mose 19.9)23 Jahwe sagte zu Mose: 24"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Der 1. Oktober soll ein Ruhetag für euch sein, eine heilige Versammlung, in Erinnerung gerufen durch Hörnerschall. (4. Mose 10.10)(4. Mose 29.1)25Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten und sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen."26 Jahwe sagte Mose noch Folgendes: 27"Doch am 10. dieses Monats ist der Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten, euch demütigen und Jahwe ein Feueropfer bringen.(3. Mose 16.1)28Ihr dürft an diesem Tag keinerlei Arbeit verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem für euch vor Jahwe, eurem Gott, Sühne erwirkt wird. 29Denn jede Person, die sich an diesem Tag nicht demütigt, soll vom Volk beseitigt werden. 30Und jede Person, die an diesem Tag irgendeine Arbeit tut, werde ich aus ihrem Volk beseitigen. 31Ihr dürft am Versöhnungstag keinerlei Arbeit verrichten. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt. 32Es soll ein Sabbat, ein Feiertag, für euch sein und ihr sollt euch demütigen. Diese Feiertagsruhe soll schon am Abend vorher beginnen, also am 9. des Monats, und bis zum nächsten Abend dauern."33 Jahwe sagte zu Mose: 34"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Am 15. Oktober beginnt das siebentägige Laubhüttenfest für Jahwe. (2. Mose 23.16)(2. Mose 34.22)(4. Mose 29.12)(5. Mose 16.13-15)35Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein. Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten. 36Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe täglich Feueropfer bringen. Am achten Tag soll wieder eine heilige Versammlung stattfinden, eine Festversammlung. Ihr sollt Jahwe ein Feueropfer bringen und dürft keinerlei Arbeit verrichten.(Johannes 7.37)37Das sind die Festzeiten Jahwes, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um Jahwe Feueropfer zu bringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, jedes an seinem Tag. 38Die Sabbate Jahwes und die anderen Gaben, sowie die Opfer, die ihr Jahwe durch ein Gelübde zugesagt oder ihm freiwillig gebracht habt, bleiben davon unberührt.39Nachdem ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang, vom 15. Oktober an, das Fest Jahwes feiern. Der erste und der achte Tag soll ein Ruhetag sein. 40Am ersten Tag sollt ihr euch die schönsten Baumfrüchte nehmen, Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sollt euch sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gott, freuen. (Nehemia 8.14-16)41Jedes Jahr sollt ihr dieses Fest im Oktober sieben Tage lang für Jahwe feiern. Das ist eine immerwährende Ordnung für alle Generationen. 42Während dieser sieben Tage sollen alle Einheimischen in Israel in Laubhütten wohnen, 43damit eure Nachkommen wissen, dass ich die Israeliten in Laubhütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten herausführte. Ich bin Jahwe, euer Gott!" 44So verkündete Mose den Israeliten die Festzeiten Jahwes.
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.