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3. Mose - Kapitel 22

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam mit den heiligen Gaben umgehen, welche die Israeliten mir aussondern, dass sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jahwe! 3 Sag zu ihnen: Wenn jemand von euch oder euren Nachkommen sich im Zustand der Unreinheit diesen heiligen Gaben nähert, die die Israeliten für Jahwe aussondern, muss diese Person beseitigt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin Jahwe! 4 Wer von den Nachkommen Aarons Aussatz hat oder an Ausfluss leidet, darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist. Und wenn jemand irgendetwas berührt, das durch einen Toten unrein wurde, oder wer einen Samenerguss hatte (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer Kleingetier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der durch irgendeinen Grund für ihn unrein ist, 6 wer so etwas berührt, wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Gaben essen, sondern soll seinen Körper mit Wasser übergießen. (3. Mose 11.24-25) 7 Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein. Dann darf er von den heiligen Gaben essen, es ist ja seine Speise. 8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe! (2. Mose 22.30) 9 So sollen sie meine Anweisungen befolgen, damit sie deswegen keine Schuld auf sich laden und sterben müssen, weil sie das Geheiligte entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt! 10 Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet. 11 Wenn der Priester aber jemand für Geld kauft, dann darf diese Person davon essen, ebenfalls der im Haus geborene Sklave. 12 Wenn die Tochter eines Priesters einen Mann heiratet, der kein Priester ist, darf sie nicht von den heiligen Gaben essen. 13 Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen. 14 Wenn jemand aus Versehen etwas Heiliges isst, muss er ein Fünftel hinzufügen und das Heilige dem Priester erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben nicht entweihen, die die Israeliten Jahwe bringen. 16 Wenn sie andere Israeliten davon essen lassen, würden sie ihnen eine schwere Schuld aufladen. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" (3. Mose 22.9) 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, Jahwe ein Brandopfer bringt, ob es nach einem Gelübde ist oder eine freiwillige Gabe, 19 dann muss es ein fehlerfreies männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen sein, damit ihr Wohlwollen bei Gott findet. 20 Alles, was einen Fehler hat, dürft ihr nicht bringen, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit ihr Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein. 22 Ein blindes, verletztes oder verstümmeltes Tier dürft ihr Jahwe nicht bringen, auch dann nicht, wenn es Warzen, die Krätze oder eine Flechte hat. Nichts davon darf auf Jahwes Altar kommen. 23 Einen Stier oder ein Schaf, das missgebildet oder verkümmert ist, kannst du als freiwillige Gabe opfern. Zur Erfüllung eines Gelübdes aber wird es kein Gefallen finden. 24 Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Ihr dürft in eurem Land kein Tier kastrieren. 25 Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, ein Makel, und werden euch kein Wohlwollen bringen." 26 Jahwe sagte zu Mose: 27 "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen. (2. Mose 22.29) 28 Ihr dürft auch nicht das Muttertier am gleichen Tag wie sein Junges schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. 30 Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe! (3. Mose 7.15) 31 Beachtet und befolgt meine Gebote! Ich bin Jahwe! 32 Entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich unter den Israeliten heilig gehalten werde. Ich bin Jahwe, der euch heiligt (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 und euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe!"

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Josua - Kapitel 12

Liste der besiegten Könige

1 Und dies sind die Könige des Landes, welche die Kinder Israel schlugen, und deren Land sie in Besitz nahmen jenseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang, vom Flusse Arnon bis zum Berge Hermon, und die ganze Ebene gegen Osten: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte; er herrschte von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und zwar von der Mitte des Flußtales an, und über das halbe Gilead bis an den Fluß Jabbok, die Grenze der Kinder Ammon, (4. Mose 21.24) 3 und über die Ebene bis an den See Kinneroth, gegen Osten, und bis an das Meer der Ebene, das Salzmeer, gegen Osten, nach Beth-Jesimoth hin, und gegen Süden unter den Abhängen des Pisga; 4 und das Gebiet Ogs, des Königs von Basan, von dem Überrest der Rephaim, der zu Astaroth und zu Edrei wohnte; (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 und er herrschte über den Berg Hermon und über Salka und über das ganze Basan, bis an die Grenze der Gesuriter und der Maakathiter, und über das halbe Gilead, die Grenze Sihons, des Königs von Hesbon. 6 Mose, der Knecht Jehovas, und die Kinder Israel schlugen sie; und Mose, der Knecht Jehovas, gab es als Besitztum den Rubenitern und den Gaditern und dem halben Stamme Manasse. (4. Mose 32.33) 7 Und dies sind die Könige des Landes, welche Josua und die Kinder Israel schlugen diesseit des Jordan, nach Westen hin, von Baal-Gad in der Talebene des Libanon, bis an das kahle Gebirge, das gegen Seir aufsteigt. Und Josua gab es den Stämmen Israels als Besitztum, nach ihren Abteilungen, 8 im Gebirge und in der Niederung und in der Ebene und an den Abhängen und in der Wüste und im Süden: die Hethiter und die Amoriter und die Kanaaniter, die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter: (Josua 11.3) 9 der König von Jericho: einer; der König von Ai, das zur Seite von Bethel liegt, einer; (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König von Jerusalem: einer; der König von Hebron: einer; (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König von Jarmuth: einer; der König von Lachis: einer; (Josua 10.3) 12 der König von Eglon: einer; der König von Geser: einer; (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König von Debir: einer; der König von Geder: einer; (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der König von Horma: einer; der König von Arad: einer; (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der König von Libna: einer; der König von Adullam: einer; (Josua 10.29-30) 16 der König von Makkeda: einer; der König von Bethel: einer; (Josua 10.28) 17 der König von Tappuach: einer; der König von Hepher: einer; 18 der König von Aphek: einer; der König von Lascharon: einer; (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König von Madon: einer; der König von Hazor: einer; (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der König von Schimron-Meron: einer; der König von Akschaph: einer; (Josua 11.1) 21 der König von Taanak: einer; der König von Megiddo: einer; 22 der König von Kedesch: einer; der König von Jokneam, am Karmel: einer; 23 der König von Dor, in dem Hügelgebiet von Dor: einer; der König von Gojim zu Gilgal: einer; (Josua 11.2) 24 der König von Tirza: einer. Aller Könige waren 31.