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3. Mose - Kapitel 22

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam mit den heiligen Gaben umgehen, welche die Israeliten mir aussondern, dass sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jahwe! 3 Sag zu ihnen: Wenn jemand von euch oder euren Nachkommen sich im Zustand der Unreinheit diesen heiligen Gaben nähert, die die Israeliten für Jahwe aussondern, muss diese Person beseitigt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin Jahwe! 4 Wer von den Nachkommen Aarons Aussatz hat oder an Ausfluss leidet, darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist. Und wenn jemand irgendetwas berührt, das durch einen Toten unrein wurde, oder wer einen Samenerguss hatte (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer Kleingetier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der durch irgendeinen Grund für ihn unrein ist, 6 wer so etwas berührt, wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Gaben essen, sondern soll seinen Körper mit Wasser übergießen. (3. Mose 11.24-25) 7 Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein. Dann darf er von den heiligen Gaben essen, es ist ja seine Speise. 8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe! (2. Mose 22.30) 9 So sollen sie meine Anweisungen befolgen, damit sie deswegen keine Schuld auf sich laden und sterben müssen, weil sie das Geheiligte entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt! 10 Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet. 11 Wenn der Priester aber jemand für Geld kauft, dann darf diese Person davon essen, ebenfalls der im Haus geborene Sklave. 12 Wenn die Tochter eines Priesters einen Mann heiratet, der kein Priester ist, darf sie nicht von den heiligen Gaben essen. 13 Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen. 14 Wenn jemand aus Versehen etwas Heiliges isst, muss er ein Fünftel hinzufügen und das Heilige dem Priester erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben nicht entweihen, die die Israeliten Jahwe bringen. 16 Wenn sie andere Israeliten davon essen lassen, würden sie ihnen eine schwere Schuld aufladen. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" (3. Mose 22.9) 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, Jahwe ein Brandopfer bringt, ob es nach einem Gelübde ist oder eine freiwillige Gabe, 19 dann muss es ein fehlerfreies männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen sein, damit ihr Wohlwollen bei Gott findet. 20 Alles, was einen Fehler hat, dürft ihr nicht bringen, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit ihr Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein. 22 Ein blindes, verletztes oder verstümmeltes Tier dürft ihr Jahwe nicht bringen, auch dann nicht, wenn es Warzen, die Krätze oder eine Flechte hat. Nichts davon darf auf Jahwes Altar kommen. 23 Einen Stier oder ein Schaf, das missgebildet oder verkümmert ist, kannst du als freiwillige Gabe opfern. Zur Erfüllung eines Gelübdes aber wird es kein Gefallen finden. 24 Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Ihr dürft in eurem Land kein Tier kastrieren. 25 Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, ein Makel, und werden euch kein Wohlwollen bringen." 26 Jahwe sagte zu Mose: 27 "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen. (2. Mose 22.29) 28 Ihr dürft auch nicht das Muttertier am gleichen Tag wie sein Junges schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. 30 Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe! (3. Mose 7.15) 31 Beachtet und befolgt meine Gebote! Ich bin Jahwe! 32 Entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich unter den Israeliten heilig gehalten werde. Ich bin Jahwe, der euch heiligt (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 und euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe!"

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2. Mose - Kapitel 36

Heiligtum: Freigebigkeit des Volkes

1 Und Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, in welche Jehova Weisheit und Verstand gelegt hatte, damit sie alles Werk der Arbeit des Heiligtums zu machen wüßten, taten nach allem, was Jehova geboten hatte. 2 Und Mose rief Bezaleel und Oholiab und jeden Mann, der weisen Herzens war, in dessen Herz Gott Weisheit gelegt hatte, jeden, den sein Herz trieb, ans Werk zu gehen, um es zu machen. 3 Und sie nahmen von Mose das ganze Hebopfer, das die Kinder Israel gebracht hatten zum Werke der Arbeit des Heiligtums, um es zu machen; und diese brachten ihm noch freiwillige Gaben, Morgen für Morgen. 4 Und es kamen alle weisen Männer, die alles Werk des Heiligtums machten, ein jeder von seinem Werke, das sie machten, 5 und sprachen zu Mose und sagten: Das Volk bringt viel, mehr als genug für die Arbeit des Werkes, das Jehova zu machen geboten hat. 6 Da gebot Mose, und man ließ einen Ruf durchs Lager ergehen also: Weder Mann noch Weib soll ferner ein Werk machen für das Hebopfer des Heiligtums! Und so wurde dem Volke das Bringen gewehrt. 7 Und des Verfertigten war genug für das ganze Werk, um es zu machen; und es war übrig.

Heiligtum: Bau des Heiligtums

8 Und alle, die weisen Herzens waren unter den Arbeitern des Werkes, machten die Wohnung aus zehn Teppichen; von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit machte er sie. (2. Mose 26.1) 9 Die Länge eines Teppichs war 28 Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche. 10 Und er fügte fünf Teppiche zusammen, einen an den anderen, und er fügte wieder fünf Teppiche zusammen, einen an den anderen. 11 Und er machte Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; also machte er es an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung. 12 Fünfzig Schleifen machte er an den einen Teppich, und fünfzig Schleifen machte er an das Ende des Teppichs, der bei der anderen Zusammenfügung war, die Schleifen eine der anderen gegenüber. 13 Und er machte fünfzig Klammern von Gold und fügte die Teppiche zusammen, einen an den anderen, mit den Klammern, so daß die Wohnung ein Ganzes wurde. 14 Und er machte Teppiche von Ziegenhaar zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche machte er. 15 Die Länge eines Teppichs war dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche. 16 Und er fügte zusammen fünf Teppiche besonders und sechs Teppiche besonders. 17 Und er machte fünfzig Schleifen an den Saum des äußersten Teppichs bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen machte er an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung. 18 Und er machte fünfzig Klammern von Erz, um das Zelt zusammenzufügen, so daß es ein Ganzes wurde. 19 Und er machte für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber. 20 Und er machte die Bretter zu der Wohnung von Akazienholz, aufrechtstehend: (2. Mose 26.15) 21 zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes; 22 zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also machte er es an allen Brettern der Wohnung. 23 Und er machte die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts; 24 und er machte vierzig Füße von Silber unter die zwanzig Bretter: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen; 25 und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, machte er zwanzig Bretter, 26 und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett; 27 und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen machte er sechs Bretter; 28 und zwei Bretter machte er für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite; 29 und sie waren zweifach von unten auf und waren an ihrem Oberteil völlig aneinander in einem Ringe; also machte er es mit ihnen beiden an den beiden Winkeln. 30 Und es waren acht Bretter, und ihre Füße von Silber: sechzehn Füße, je zwei Füße unter einem Brette. 31 Und er machte Riegel von Akazienholz: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung, (2. Mose 26.26-30) 32 und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen; 33 und er machte den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen. 34 Und er überzog die Bretter mit Gold; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, machte er von Gold, und überzog die Riegel mit Gold. 35 Und er machte den Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit machte er ihn, mit Cherubim. (2. Mose 26.31) 36 Und er machte zu demselben vier Säulen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und er goß zu denselben vier Füße von Silber. 37 Und er machte für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit; 38 und seine fünf Säulen und ihre Haken; und er überzog ihre Köpfe und ihre Bindestäbe mit Gold; und ihre fünf Füße waren von Erz.