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3. Mose - Kapitel 22

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam mit den heiligen Gaben umgehen, welche die Israeliten mir aussondern, dass sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jahwe! 3 Sag zu ihnen: Wenn jemand von euch oder euren Nachkommen sich im Zustand der Unreinheit diesen heiligen Gaben nähert, die die Israeliten für Jahwe aussondern, muss diese Person beseitigt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin Jahwe! 4 Wer von den Nachkommen Aarons Aussatz hat oder an Ausfluss leidet, darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist. Und wenn jemand irgendetwas berührt, das durch einen Toten unrein wurde, oder wer einen Samenerguss hatte (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer Kleingetier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der durch irgendeinen Grund für ihn unrein ist, 6 wer so etwas berührt, wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Gaben essen, sondern soll seinen Körper mit Wasser übergießen. (3. Mose 11.24-25) 7 Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein. Dann darf er von den heiligen Gaben essen, es ist ja seine Speise. 8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe! (2. Mose 22.30) 9 So sollen sie meine Anweisungen befolgen, damit sie deswegen keine Schuld auf sich laden und sterben müssen, weil sie das Geheiligte entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt! 10 Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet. 11 Wenn der Priester aber jemand für Geld kauft, dann darf diese Person davon essen, ebenfalls der im Haus geborene Sklave. 12 Wenn die Tochter eines Priesters einen Mann heiratet, der kein Priester ist, darf sie nicht von den heiligen Gaben essen. 13 Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen. 14 Wenn jemand aus Versehen etwas Heiliges isst, muss er ein Fünftel hinzufügen und das Heilige dem Priester erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben nicht entweihen, die die Israeliten Jahwe bringen. 16 Wenn sie andere Israeliten davon essen lassen, würden sie ihnen eine schwere Schuld aufladen. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" (3. Mose 22.9) 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, Jahwe ein Brandopfer bringt, ob es nach einem Gelübde ist oder eine freiwillige Gabe, 19 dann muss es ein fehlerfreies männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen sein, damit ihr Wohlwollen bei Gott findet. 20 Alles, was einen Fehler hat, dürft ihr nicht bringen, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit ihr Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein. 22 Ein blindes, verletztes oder verstümmeltes Tier dürft ihr Jahwe nicht bringen, auch dann nicht, wenn es Warzen, die Krätze oder eine Flechte hat. Nichts davon darf auf Jahwes Altar kommen. 23 Einen Stier oder ein Schaf, das missgebildet oder verkümmert ist, kannst du als freiwillige Gabe opfern. Zur Erfüllung eines Gelübdes aber wird es kein Gefallen finden. 24 Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Ihr dürft in eurem Land kein Tier kastrieren. 25 Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, ein Makel, und werden euch kein Wohlwollen bringen." 26 Jahwe sagte zu Mose: 27 "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen. (2. Mose 22.29) 28 Ihr dürft auch nicht das Muttertier am gleichen Tag wie sein Junges schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. 30 Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe! (3. Mose 7.15) 31 Beachtet und befolgt meine Gebote! Ich bin Jahwe! 32 Entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich unter den Israeliten heilig gehalten werde. Ich bin Jahwe, der euch heiligt (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 und euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe!"

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2. Chronik - Kapitel 2

Salomos Vertrag mit Hiram - Vorbereitungen zum Tempelbau

1 Und Salomo gedachte, dem Namen Jehovas ein Haus zu bauen und ein Haus für sein Königtum. (1. Chronik 14.1) 2 Und Salomo zählte 70000 Lastträger ab, und 80000 Steinhauer im Gebirge, und 3600 Aufseher über dieselben. 3 Und Salomo sandte zu Huram, dem König von Tyrus, und ließ ihm sagen: So wie du meinem Vater David getan und ihm Zedern gesandt hast, daß er sich ein Haus baue, um darin zu wohnen, so tue auch mir. 4 Siehe, ich will dem Namen Jehovas, meines Gottes, ein Haus bauen, um es ihm zu heiligen, wohlriechendes Räucherwerk vor ihm zu räuchern, und um das beständige Schichtbrot zuzurichten und Brandopfer morgens und abends zu opfern, an den Sabbathen und an den Neumonden und an den Festen Jehovas, unseres Gottes; ewiglich liegt dies Israel ob. (Psalm 86.8) 5 Und das Haus, das ich bauen will, soll groß sein; denn unser Gott ist größer als alle Götter. (1. Könige 8.27) (2. Chronik 6.18) 6 Aber wer vermöchte ihm ein Haus zu bauen? denn die Himmel und der Himmel Himmel können ihn nicht fassen. Und wer bin ich, daß ich ihm ein Haus bauen sollte, es sei denn, um vor ihm zu räuchern? 7 Und nun sende mir einen Mann, der zu arbeiten versteht in Gold und in Silber, und in Erz und in Eisen, und in rotem Purpur und Karmesin und blauem Purpur, und kundig ist, Schnitzarbeit zu machen, nebst den Kunstverständigen, die bei mir in Juda und in Jerusalem sind, die mein Vater David bestellt hat. 8 Und sende mir Zedern-, Zypressen- und Sandelholz vom Libanon; denn ich weiß, daß deine Knechte das Holz des Libanon zu hauen verstehen; und siehe, meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein. 9 Und man möge mir Holz bereiten in Menge; denn das Haus, das ich bauen will, soll groß und außerordentlich sein. 10 Und siehe, ich werde deinen Knechten, den Holzhauern, die das Holz fällen, ausgeschlagenen Weizen geben, 20000 Kor, und 20000 Kor Gerste, und 20000 Bath Wein, und 20000 Bath Öl. 11 Und Huram, der König von Tyrus, antwortete schriftlich und sandte an Salomo folgende Botschaft: Weil Jehova sein Volk liebt, hat er dich zum König über sie gesetzt. 12 Und Huram sprach: Gepriesen sei Jehova, der Gott Israels, der Himmel und Erde gemacht hat, daß er dem König David einen weisen Sohn gegeben, voll Einsicht und Verstand, der Jehova ein Haus bauen will und ein Haus für sein Königtum! 13 Und nun sende ich einen kunstverständigen, einsichtsvollen Mann, Huram-Abi, (2. Mose 31.2-6) 14 den Sohn eines Weibes von den Töchtern Dans, und dessen Vater ein Tyrer war, der zu arbeiten weiß in Gold und Silber, in Erz, in Eisen, in Steinen und in Holz, in rotem Purpur, in blauem Purpur und in Byssus und in Karmesin, und allerlei Schnitzarbeit zu machen, und allerlei Kunstwerk zu ersinnen, das ihm aufgegeben wird, nebst deinen Kunstverständigen und den Kunstverständigen meines Herrn David, deines Vaters. 15 Und nun, den Weizen und die Gerste, das Öl und den Wein, wovon mein Herr gesprochen hat, möge er seinen Knechten senden. 16 Wir aber werden Holz hauen vom Libanon nach all deinem Bedarf, und werden es dir als Flöße auf dem Meere nach Japho bringen; und du magst es nach Jerusalem hinaufschaffen. 17 Und Salomo zählte alle Fremdlinge, die im Lande Israel waren, nach der Zählung, welche sein Vater David von ihnen gemacht hatte; und es fanden sich 153600. (Josua 9.27) 18 Und er machte aus ihnen 70000 zu Lastträgern, und 80000 zu Steinhauern im Gebirge, und 3600 zu Aufsehern, um das Volk zur Arbeit anzuhalten.