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3. Mose - Kapitel 22

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam mit den heiligen Gaben umgehen, welche die Israeliten mir aussondern, dass sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jahwe! 3 Sag zu ihnen: Wenn jemand von euch oder euren Nachkommen sich im Zustand der Unreinheit diesen heiligen Gaben nähert, die die Israeliten für Jahwe aussondern, muss diese Person beseitigt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin Jahwe! 4 Wer von den Nachkommen Aarons Aussatz hat oder an Ausfluss leidet, darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist. Und wenn jemand irgendetwas berührt, das durch einen Toten unrein wurde, oder wer einen Samenerguss hatte (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer Kleingetier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der durch irgendeinen Grund für ihn unrein ist, 6 wer so etwas berührt, wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Gaben essen, sondern soll seinen Körper mit Wasser übergießen. (3. Mose 11.24-25) 7 Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein. Dann darf er von den heiligen Gaben essen, es ist ja seine Speise. 8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe! (2. Mose 22.30) 9 So sollen sie meine Anweisungen befolgen, damit sie deswegen keine Schuld auf sich laden und sterben müssen, weil sie das Geheiligte entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt! 10 Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet. 11 Wenn der Priester aber jemand für Geld kauft, dann darf diese Person davon essen, ebenfalls der im Haus geborene Sklave. 12 Wenn die Tochter eines Priesters einen Mann heiratet, der kein Priester ist, darf sie nicht von den heiligen Gaben essen. 13 Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen. 14 Wenn jemand aus Versehen etwas Heiliges isst, muss er ein Fünftel hinzufügen und das Heilige dem Priester erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben nicht entweihen, die die Israeliten Jahwe bringen. 16 Wenn sie andere Israeliten davon essen lassen, würden sie ihnen eine schwere Schuld aufladen. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" (3. Mose 22.9) 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, Jahwe ein Brandopfer bringt, ob es nach einem Gelübde ist oder eine freiwillige Gabe, 19 dann muss es ein fehlerfreies männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen sein, damit ihr Wohlwollen bei Gott findet. 20 Alles, was einen Fehler hat, dürft ihr nicht bringen, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit ihr Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein. 22 Ein blindes, verletztes oder verstümmeltes Tier dürft ihr Jahwe nicht bringen, auch dann nicht, wenn es Warzen, die Krätze oder eine Flechte hat. Nichts davon darf auf Jahwes Altar kommen. 23 Einen Stier oder ein Schaf, das missgebildet oder verkümmert ist, kannst du als freiwillige Gabe opfern. Zur Erfüllung eines Gelübdes aber wird es kein Gefallen finden. 24 Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Ihr dürft in eurem Land kein Tier kastrieren. 25 Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, ein Makel, und werden euch kein Wohlwollen bringen." 26 Jahwe sagte zu Mose: 27 "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen. (2. Mose 22.29) 28 Ihr dürft auch nicht das Muttertier am gleichen Tag wie sein Junges schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. 30 Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe! (3. Mose 7.15) 31 Beachtet und befolgt meine Gebote! Ich bin Jahwe! 32 Entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich unter den Israeliten heilig gehalten werde. Ich bin Jahwe, der euch heiligt (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 und euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe!"

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1. Chronik - Kapitel 2

Söhne Jakobs - Nachkommen Judas

1 Dies sind die Söhne Israels: Ruben, Simeon, Levi und Juda, Issaschar und Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Joseph und Benjamin, Naphtali, Gad und Aser. 3 Die Söhne Judas: Gher und Onan und Schela; diese drei wurden ihm geboren von der Tochter Schuas, der Kanaaniterin. Und Gher, der Erstgeborene Judas, war böse in den Augen Jehovas, und er tötete ihn. (1. Mose 38.1) 4 Und Tamar, seine Schwiegertochter, gebar ihm Perez und Serach. Aller Söhne Judas waren fünf. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Söhne des Perez waren: Hezron und Hamul. (1. Mose 46.12) 6 Und die Söhne Serachs: Simri und Ethan und Heman und Kalkol und Dara; ihrer aller waren fünf. - 7 Und die Söhne Karmis: Achar, der Israel in Trübsal brachte, weil er Untreue beging an dem Verbannten. (Josua 7.1) 8 Und die Söhne Ethans: Asarja. - 9 Und die Söhne Hezrons, die ihm geboren wurden: Jerachmeel und Ram und Kelubai. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3) 10 Und Ram zeugte Amminadab; und Amminadab zeugte Nachschon, den Fürsten der Kinder Juda. 11 Und Nachschon zeugte Salma, und Salma zeugte Boas, 12 und Boas zeugte Obed, und Obed zeugte Isai. 13 Und Isai zeugte Eliab, seinen Erstgeborenen; und Abinadab, den zweiten; und Schimea, den dritten; (1. Samuel 16.6-10) 14 Nethaneel, den vierten; Raddai, den fünften; 15 Ozem, den sechsten; David, den siebten. (1. Samuel 17.12) 16 Und ihre Schwestern waren: Zeruja und Abigail. Und die Söhne der Zeruja: Abisai und Joab und Asael, drei. (2. Samuel 2.18) 17 Und Abigail gebar Amasa; und der Vater Amasas war Jether, der Ismaeliter. (2. Samuel 17.25) 18 Und Kaleb, der Sohn Hezrons, zeugte Söhne mit Asuba, seinem Weibe, und mit Jerioth; und dies sind ihre Söhne: Jescher und Schobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42) 19 Und Asuba starb; und Kaleb nahm sich Ephrath, und sie gebar ihm Hur. (1. Chronik 2.50) 20 Und Hur zeugte Uri, und Uri zeugte Bezaleel. - (2. Mose 31.2) 21 Und danach ging Hezron ein zu der Tochter Makirs, des Vaters Gileads; und er nahm sie, als er sechzig Jahre alt war, und sie gebar ihm Segub. 22 Und Segub zeugte Jair. Und dieser hatte 23 Städte im Lande Gilead; (Richter 10.3) 23 und Gesur und Aram nahmen ihnen die Dörfer Jairs weg, mit Kenath und seinen Tochterstädten, sechzig Städte. Diese alle waren Söhne Makirs, des Vaters Gileads. (1. Könige 4.13) 24 Und nach dem Tode Hezrons in Kaleb-Ephratha, da gebar Abija, Hezrons Weib, ihm Aschur, den Vater Tekoas. (1. Chronik 4.5) 25 Und die Söhne Jerachmeels, des Erstgeborenen Hezrons, waren: Der Erstgeborene, Ram, und Buna und Oren und Ozem, von Achija. (1. Chronik 2.9) 26 Und Jerachmeel hatte ein anderes Weib, ihr Name war Atara; sie war die Mutter Onams. - 27 Und die Söhne Rams, des Erstgeborenen Jerachmeels, waren: Maaz und Jamin und Eker. - 28 Und die Söhne Onams waren: Schammai und Jada. Und die Söhne Schammais: Nadab und Abischur. 29 Und der Name des Weibes Abischurs war Abichail; und sie gebar ihm Achban und Molid. 30 Und die Söhne Nadabs: Seled und Appaim. Und Seled starb ohne Söhne. - 31 Und die Söhne Appaims: Jischhi. Und die Söhne Jischhis: Scheschan. Und die Söhne Scheschans: Achlai. - 32 Und die Söhne Jadas, des Bruders Schammais: Jether und Jonathan. Und Jether starb ohne Söhne. 33 Und die Söhne Jonathans: Peleth und Sasa. Das waren die Söhne Jerachmeels. - 34 Und Scheschan hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. Und Scheschan hatte einen ägyptischen Knecht, sein Name war Jarcha; 35 und Scheschan gab seinem Knechte Jarcha seine Tochter zum Weibe, und sie gebar ihm Attai. 36 Und Attai zeugte Nathan, und Nathan zeugte Sabad, 37 und Sabad zeugte Ephlal, und Ephlal zeugte Obed, 38 und Obed zeugte Jehu, und Jehu zeugte Asarja, 39 und Asarja zeugte Helez, und Helez zeugte Elasa, 40 und Elasa zeugte Sismai, und Sismai zeugte Schallum, 41 und Schallum zeugte Jekamja, und Jekamja zeugte Elischama. 42 Und die Söhne Kalebs, des Bruders Jerachmeels: Mescha, sein Erstgeborener (er ist der Vater Siphs), und die Söhne Mareschas, des Vaters Hebrons. (1. Chronik 2.18) 43 Und die Söhne Hebrons: Korach und Tappuach und Rekem und Schema. 44 Und Schema zeugte Racham, den Vater Jorkeams, und Rekem zeugte Schammai. 45 Und der Sohn Schammais war Maon, und Maon war der Vater Beth-Zurs. - 46 Und Epha, das Kebsweib Kalebs, gebar Haran und Moza und Gases. Und Haran zeugte Gases. - 47 Und die Söhne Jehdais: Regem und Jotham und Geschan und Peleth und Epha und Schaaph. - 48 Maaka, das Kebsweib Kalebs, gebar Scheber und Tirchana; 49 und sie gebar Schaaph, den Vater Madmannas, Schewa, den Vater Makbenas, und den Vater Gibeas. Und die Tochter Kalebs war Aksa. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Dies waren die Söhne Kalebs: Die Söhne Hurs, des Erstgeborenen der Ephratha: Schobal, der Vater von Kirjath-Jearim; (1. Chronik 2.19) 51 Salma, der Vater von Bethlehem; Hareph, der Vater von Beth-Gader. 52 Und Schobal, der Vater von Kirjath-Jearim, hatte Söhne: Haroeh, Hazi-Hammenuchoth; 53 und die Geschlechter von Kirjath-Jearim waren: die Jithriter und die Puthiter und die Schumathiter und die Mischraiter; von diesen sind ausgegangen die Zorathiter und die Estauliter. - (1. Chronik 4.2) 54 Die Söhne Salmas: Bethlehem, und die Netophathiter, Ateroth-Beth-Joab, und Hazi-Hammanachti, die Zoriter; (1. Chronik 9.16) 55 und die Geschlechter der Schreiber, welche Jabez bewohnten: die Tirathiter, die Schimathiter, die Sukathiter. Das sind die Keniter, die von Hammath, dem Vater des Hauses Rekab, herkommen. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)