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3. Mose - Kapitel 21

1 Jahwe sagte zu Mose: Gib den Priestern, den Nachkommen Aarons, Folgendes weiter: "Kein Priester darf sich verunreinigen, indem er einen Toten aus seinem Volk berührt. (Hesekiel 44.20) 2 Ausgenommen davon sind nur seine Mutter und sein Vater, sein Sohn und seine Tochter, sein Bruder 3 und seine unverheiratete Schwester, wenn sie in seinem Haushalt lebt. 4 Als Herr unter seinen Volksleuten darf er sich nicht unrein machen. Er würde dadurch entweiht. 5 Priester dürfen sich weder den Kopf kahl scheren noch den Bart stutzen oder Einschnitte am Körper machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott geheiligt sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen. Denn sie bringen die Feueropfer Jahwes dar, die Speise ihres Gottes, und müssen deshalb heilig sein. 7 Sie dürfen keine Prostituierte oder Vergewaltigte heiraten, auch keine von ihrem Mann verstoßene Frau, denn ein Priester ist seinem Gott geweiht. 8 Du sollst ihn als Gott geweiht ansehen, denn er bringt die Opferspeise deines Gottes dar. Er soll heilig für dich sein, denn ich bin heilig, ich bin Jahwe, der euch für sich geheiligt hat. 9 Wenn die Tochter eines Priesters sich durch sexuelle Unmoral entweiht, so entweiht sie ihren Vater. Sie soll im Feuer verbrannt werden. 10 Der Hohe Priester, auf dessen Kopf das Salböl gegossen wurde und den man bei seiner Einsetzung mit den entsprechenden Gewändern bekleidet hat, darf auch bei einem Trauerfall sein Haupthaar nicht ungepflegt herunterhängen lassen und seine Kleidung zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Er darf zu keinem Leichnam gehen, auch wenn es sein Vater oder seine Mutter ist, damit er sich nicht verunreinigt. 12 In diesem Fall soll er das Heiligtum nicht verlassen, denn sonst würde er das Heiligtum seines Gottes entweihen. Die Weihe des Salböls Gottes ist ja auf ihm. Ich bin Jahwe! 13 Er darf nur eine Frau heiraten, die noch unberührt ist. 14 Eine Witwe, eine Verstoßene, eine Vergewaltigte oder eine Prostituierte darf er nicht zur Frau nehmen. Es muss eine unberührte junge Frau aus seinem eigenen Volk sein. 15 Sonst würde er seine Nachkommen unter seinem Volk entweihen. Denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt!" 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Gib Aaron Folgendes weiter: Sollte einer deiner künftigen Nachkommen mit einem Gebrechen behaftet sein, darf er nicht zum Altar kommen, um die Speise seines Gottes zu opfern. 18 Denn keiner, der ein Gebrechen hat, darf in meine Nähe kommen: kein Blinder oder Lahmer, keiner, der eine Scharte hat oder missgebildet ist, 19 keiner, der Arm oder Bein gebrochen hat, 20 kein Buckliger oder Kleinwüchsiger, keiner, der eine Augen- oder Hautkrankheit hat, auch keiner mit zerquetschten Hoden. 21 Von den Nachkommen des Priesters Aaron darf keiner, der ein Gebrechen hat, herantreten, um die Feueropfer Jahwes darzubringen. Er hat ein Gebrechen und soll nicht herantreten, um die Speise seines Gottes zu opfern. 22 Doch von den Opfern, die seinem Gott gebracht werden, darf er essen, sowohl vom Heiligen, als auch dem Höchstheiligen. 23 Aber weil er ein Gebrechen hat, darf er nicht zum Vorhang kommen und sich auch dem Altar nicht nähern, damit er meine heiligen Dinge nicht entweiht. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" 24 Mose sagte dies Aaron und allen Israeliten.

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3. Mose - Kapitel 22

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam mit den heiligen Gaben umgehen, welche die Israeliten mir aussondern, dass sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jahwe! 3 Sag zu ihnen: Wenn jemand von euch oder euren Nachkommen sich im Zustand der Unreinheit diesen heiligen Gaben nähert, die die Israeliten für Jahwe aussondern, muss diese Person beseitigt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin Jahwe! 4 Wer von den Nachkommen Aarons Aussatz hat oder an Ausfluss leidet, darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist. Und wenn jemand irgendetwas berührt, das durch einen Toten unrein wurde, oder wer einen Samenerguss hatte (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer Kleingetier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der durch irgendeinen Grund für ihn unrein ist, 6 wer so etwas berührt, wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Gaben essen, sondern soll seinen Körper mit Wasser übergießen. (3. Mose 11.24-25) 7 Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein. Dann darf er von den heiligen Gaben essen, es ist ja seine Speise. 8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe! (2. Mose 22.30) 9 So sollen sie meine Anweisungen befolgen, damit sie deswegen keine Schuld auf sich laden und sterben müssen, weil sie das Geheiligte entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt! 10 Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet. 11 Wenn der Priester aber jemand für Geld kauft, dann darf diese Person davon essen, ebenfalls der im Haus geborene Sklave. 12 Wenn die Tochter eines Priesters einen Mann heiratet, der kein Priester ist, darf sie nicht von den heiligen Gaben essen. 13 Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen. 14 Wenn jemand aus Versehen etwas Heiliges isst, muss er ein Fünftel hinzufügen und das Heilige dem Priester erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben nicht entweihen, die die Israeliten Jahwe bringen. 16 Wenn sie andere Israeliten davon essen lassen, würden sie ihnen eine schwere Schuld aufladen. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" (3. Mose 22.9) 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, Jahwe ein Brandopfer bringt, ob es nach einem Gelübde ist oder eine freiwillige Gabe, 19 dann muss es ein fehlerfreies männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen sein, damit ihr Wohlwollen bei Gott findet. 20 Alles, was einen Fehler hat, dürft ihr nicht bringen, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit ihr Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein. 22 Ein blindes, verletztes oder verstümmeltes Tier dürft ihr Jahwe nicht bringen, auch dann nicht, wenn es Warzen, die Krätze oder eine Flechte hat. Nichts davon darf auf Jahwes Altar kommen. 23 Einen Stier oder ein Schaf, das missgebildet oder verkümmert ist, kannst du als freiwillige Gabe opfern. Zur Erfüllung eines Gelübdes aber wird es kein Gefallen finden. 24 Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Ihr dürft in eurem Land kein Tier kastrieren. 25 Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, ein Makel, und werden euch kein Wohlwollen bringen." 26 Jahwe sagte zu Mose: 27 "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen. (2. Mose 22.29) 28 Ihr dürft auch nicht das Muttertier am gleichen Tag wie sein Junges schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. 30 Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe! (3. Mose 7.15) 31 Beachtet und befolgt meine Gebote! Ich bin Jahwe! 32 Entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich unter den Israeliten heilig gehalten werde. Ich bin Jahwe, der euch heiligt (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 und euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe!"