1 Wenn jemand Jahwe ein Speisopfer bringen möchte, dann soll es aus Feinmehl bestehen, auf das er Öl gießen und Weihrauch legen muss. 2Er soll es zu den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons bringen. Dann nehme er eine Handvoll von dem mit Öl durchtränkten Mehl und dem Weihrauch und der Priester verbrenne diesen Teil der Gabe auf dem Altar. Es ist ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 3Der Rest der Gabe fällt den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons zu. Es ist etwas Höchstheiliges, weil es von den Feueropfern Jahwes stammt.4Wenn du ein Ofengebäck als Speisopfer bringen willst, dann soll es aus Feinmehl sein und ohne Sauerteig zubereitet werden, entweder ein Lochbrot mit Öl angefeuchtet oder ein Fladenbrot, das mit Öl bestrichen ist. 5Wenn deine Opfergabe auf einer Eisenplatte gebacken wurde, soll sie ohne Sauerteig aus Feinmehl und mit Öl vermengt zubereitet sein. 6Du sollst sie in Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen. Es ist ein Speisopfer. 7Wenn du etwas in der Pfanne Gebackenes als Speisopfer bringen willst, soll es aus Feinmehl zubereitet und in Öl gebacken sein.8Du sollst die so zubereitete Gabe Jahwe bringen und dem Priester überreichen. Der soll es zum Altar tragen. 9Dann hebe er den zum Verbrennen bestimmten Teil davon ab und lasse ihn auf dem Altar in Rauch aufgehen. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 10Der Rest der Gabe fällt den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons zu. Es ist etwas Höchstheiliges, weil es von den Feueropfern Jahwes stammt.11Kein Speisopfer, das ihr Jahwe bringt, darf mit Sauerteig zubereitet sein. Denn weder vom Sauerteig noch vom Honig darf etwas als Feueropfer in Rauch aufgehen. (3. Mose 6.10)12Nur als Erstlingsgabe dürft ihr sie Jahwe bringen. Auf den Altar aber dürfen sie nicht zum befriedigenden Geruch beitragen. (4. Mose 18.12)13Alle Speisopfer und überhaupt alle Opfergaben müssen gesalzen werden. Denn das Salz ist das Zeichen des Gottesbundes.(Markus 9.49)14Wenn du Jahwe eine Gabe von den ersten reifen Früchten bringen willst, dann sollen es frische Körner sein, die geröstet zerstoßen werden. (5. Mose 26.2-3)15Gieß Öl darüber und leg Weihrauch darauf. Es ist ein Speisopfer. 16Der Priester verbrennt einen Teil davon samt dem Weihrauch. Es ist ein Feueropfer für Jahwe.
1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -2Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;3wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.4Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.5So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.6Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.7So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;8wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -9Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -10So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,11so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.12Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.(1. Mose 31.39)13Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.14Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;15wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.(5. Mose 22.28-29)16Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
20Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.(Jesaja 1.17)22Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.23Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;24und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -(5. Mose 24.12-13)26Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
Pflichten gegen Gott
27denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.