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3. Mose - Kapitel 19

1 Jahwe sagte weiter zu Mose: 2 "Gib der ganzen Versammlung der Israeliten Folgendes weiter: Ihr sollt heilig sein, denn ich, Jahwe, euer Gott, bin heilig. (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Jeder von euch soll seine Mutter und seinen Vater ehren. Haltet meine Sabbate ein. Ich bin Jahwe, euer Gott. (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht den Götzen zuwenden und euch auch keine Götter aus Metall gießen. Ich bin Jahwe, euer Gott! (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Wenn ihr Jahwe ein Freudenopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. (3. Mose 22.18-20) 6 Es muss am Tag der Schlachtung gegessen werden und auch noch am Tag danach. Wenn am dritten Tag noch etwas übrig ist, muss es verbrannt werden. (3. Mose 7.15-18) 7 Wird noch am dritten Tag von dem Fleisch gegessen, ist es unrein geworden und das Opfer wird nicht mein Gefallen finden. 8 Wer davon isst, lädt Schuld auf sich, denn er hat entweiht, was Jahwe heilig ist. Diese Person muss von ihrem Volk beseitigt werden. 9 Wenn ihr eure Ernte einbringt, sollst du das Feld nicht bis an den Rand abernten. Du sollst auch keine Nachlese halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Auch in deinem Weinberg sollst du nicht nachlesen und das Heruntergefallene nicht aufheben. Lass es für die Armen und Fremden übrig. Ich bin Jahwe, euer Gott! 11 Ihr sollt nicht stehlen, nicht lügen und einander nicht betrügen. (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Missbraucht meinen Namen nicht, um falsch zu schwören, denn damit entweiht ihr ihn. Ich bin Jahwe! (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten weder unterdrücken noch berauben. Den Lohn eines Tagelöhners darfst du nicht über Nacht bis zum nächsten Morgen behalten. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Einen Tauben sollst du nicht schmähen und vor einen Blinden kein Hindernis legen. Du sollst dich vor deinem Gott fürchten, denn ich bin Jahwe! (5. Mose 27.18) 15 Tut kein Unrecht im Gericht. Einen Geringen darfst du nicht bevorzugen und einen Großen nicht ehren. Du sollst ein gerechtes Urteil über deinen Nächsten sprechen. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als Verleumder in deiner Sippe umhergehen. Trete nicht gegen das Leben deines Nächsten auf. Ich bin Jahwe! 17 Du sollst im Herzen keinen Hass gegen deinen Bruder tragen. Weise deinen Nächsten ernstlich zurecht, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich lädst. (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Räche dich nicht selbst und trage deinen Volksgenossen nichts nach. Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst. Ich bin Jahwe! (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Ihr sollt euch an meine Ordnungen halten. Kreuzt nicht Tiere verschiedener Art miteinander. Besät eure Felder nicht mit zweierlei Samen. Tragt keine Kleider aus zweierlei Stoff. (5. Mose 22.9-11) 20 Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die für einen anderen Mann bestimmt ist, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen wurde, muss er Schadenersatz leisten. Die beiden müssen nicht getötet werden, denn die Frau ist nicht frei gewesen. 21 Der Mann muss Jahwe einen Schafbock als Schuldopfer an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 22 Der Priester soll ihm damit vor Jahwe Sühne für die begangene Sünde erwirken. Dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Wenn ihr in das Land kommt und Fruchtbäume pflanzt, dann sollt ihr die Früchte wie eine Vorhaut unbeschnitten lassen. Drei Jahre lang sollen sie euch als unbeschnitten gelten. Sie dürfen nicht gegessen werden. 24 Im vierten Jahr sollt ihr sie Jahwe als Festgabe weihen. 25 Vom fünften Jahr an dürft ihr die Früchte der Fruchtbäume genießen. So wird ihr Ertrag umso größer sein. Ich bin Jahwe, euer Gott! 26 Ihr dürft nichts Blutiges essen. Treibt keine Wahrsagerei und deutet keine Zeichen. (3. Mose 3.17) 27 Rasiert euch das Haar nicht rings um den Kopf ab, stutzt auch nicht eure Bärte (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 und macht euch keine Einschnitte am Körper wegen eines Toten. Ihr sollt euch auch keine Zeichen eintätowieren. Ich bin Jahwe! 29 Entehre deine Tochter nicht und treibe sie nicht zur Prostitution, damit das Land nicht sexueller Unmoral verfällt und voller Schandtaten ist. 30 Meine Sabbate sollt ihr halten und mein Heiligtum fürchten. Ich bin Jahwe! 31 Wendet euch nicht an Totengeister und sucht keine Wahrsager auf. Denn durch sie verunreinigt ihr euch. Ich bin Jahwe, euer Gott! (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor grauem Haar stehe auf und begegne alten Menschen mit Respekt. Fürchte dich vor deinem Gott. Ich bin Jahwe! 33 Wenn ein Fremder mit euch zusammen in eurem Land lebt, dürft ihr ihn nicht unterdrücken. (2. Mose 22.20) 34 Wie ein Einheimischer soll er euch gelten. Du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ihr seid selber Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin Jahwe, euer Gott! 35 Ihr sollt niemand Unrecht zufügen im Gericht, beim Messen, beim Wiegen und Abmessen. (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 Eure Waage muss stimmen, die Gewichte und die Hohlmaße müssen dem Grundmaß entsprechen. Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat! 37 Ihr sollt auf alle meine Ordnungen und Vorschriften achten und euch danach richten. Ich bin Jahwe, euer Gott!" (3. Mose 18.30)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.