1 Jahwe sagte weiter zu Mose: 2"Sprich zu den Israeliten: Ich bin Jahwe, euer Gott! 3Lebt nicht nach den Sitten des Landes Ägypten, wo ihr gewohnt habt, auch nicht nach den Gewohnheiten des Landes Kanaan, wohin ich euch bringe. Ihr sollt nicht nach ihren Ordnungen leben. (2. Mose 23.24)4Meine Vorschriften sollt ihr befolgen und euch nach meinen Ordnungen richten! Ich bin Jahwe, euer Gott! 5Ihr sollt euch nach meinen Vorschriften und Ordnungen richten. Wer sie befolgt, wird durch sie leben. Ich bin Jahwe!(Nehemia 9.29)(Hesekiel 20.11)(Römer 10.5)(Galater 3.12)6Niemand von euch soll mit einem seiner Blutsverwandten eine sexuelle Beziehung haben. Ich bin Jahwe! 7Die Scham deines Vaters und die Scham deiner Mutter sollst du nicht entblößen. Es ist deine Mutter und du sollst ihre Scham nicht entblößen. 8Die Scham der Frau deines Vaters sollst du nicht entblößen, es ist die Scham deines Vaters. (1. Mose 35.22)(5. Mose 27.20)(1. Korinther 5.1)9Die Scham deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder deiner Mutter, sollst du nicht entblößen, egal ob sie in der Familie oder außerhalb von ihr geboren wurde. (5. Mose 27.22)10Die Scham deiner Enkeltochter sollst du nicht entblößen, denn es ist deine eigene Scham. 11Die Scham der Tochter von einer der Frauen deines Vaters sollst du nicht entblößen. Sie ist deine Schwester. 12Die Scham der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen. Sie ist die Blutsverwandte deines Vaters. 13Die Scham der Schwester deiner Mutter darfst du nicht entblößen. Sie ist die Blutsverwandte deiner Mutter. 14Die Scham des Bruders deines Vaters sollst du nicht entblößen und dich seiner Frau nicht nähern. Sie ist deine Tante. 15Die Scham deiner Schwiegertochter sollst du nicht entblößen. Sie ist die Frau deines Sohnes. (1. Mose 38.16)16Die Scham der Frau deines Bruders sollst du nicht entblößen, es ist die Scham deines Bruders. (Markus 6.18)17Du sollst nicht die Scham einer Frau und ihrer Tochter entblößen. Die Tochter ihres Sohnes oder ihrer Tochter sollst du nicht nehmen und ihre Scham entblößen. Sie sind deine Blutsverwandten. Es wäre eine Schandtat. (5. Mose 27.23)18Und solange eine Frau lebt, sollst du ihre Schwester nicht zur Nebenfrau nehmen und ihre Scham neben ihr entblößen. 19Du darfst dich einer Frau, die wegen ihrer monatlichen Blutung unrein ist, nicht nähern und ihre Scham entblößen. (3. Mose 15.24)(Hesekiel 18.6)(Hesekiel 22.10)20Mit der Frau eines anderen Mannes darfst du nicht schlafen, denn dadurch wirst du unrein. (2. Samuel 11.4)21Keinen von deinen Nachkommen darfst du dem Moloch als Opfer verbrennen. Du sollst den Namen deines Gottes nicht entweihen. Ich bin Jahwe! (5. Mose 18.10)(2. Könige 21.6)(Psalm 106.37)(Jeremia 7.31)22Du darfst mit keinem anderen Mann Geschlechtsverkehr haben. Das verabscheue ich. (1. Mose 19.5)(Römer 1.27)(1. Korinther 6.9)23Du sollst nicht mit einem Tier Geschlechtsverkehr haben. Dadurch verunreinigst du dich. Und eine Frau soll sich nicht vor ein Tier stellen, um sich mit ihm zu paaren. Das ist schändlich. (2. Mose 22.18)24Verunreinigt euch nicht durch solche Dinge! Denn durch all dieses haben sich die Völker verunreinigt, die ich vor euch vertreibe. 25Sie haben das Land unrein gemacht, und ich habe es zur Rechenschaft gezogen, sodass es seine Bewohner ausgespuckt hat. 26Ihr aber sollt euch an meine Ordnungen und Vorschriften halten, ebenso die Fremden, die bei euch leben. Tut nicht solch abscheuliche Dinge 27wie die Menschen, die vor euch im Land waren. Denn dadurch ist das Land unrein geworden. 28Sonst wird euch das Land ebenso ausspucken, wie es das Volk ausgespuckt hat, das vor euch da war. 29Jeder, der irgendetwas von diesen Abscheulichkeiten tut, soll von seinem Volk beseitigt werden. 30Gehorcht also meinen Anweisungen, keine dieser abscheulichen Bräuche zu übernehmen, die man vor euch ausgeübt hat, und verunreinigt euch nicht durch sie. Ich bin Jahwe, euer Gott."
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.