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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4) 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7) 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7) 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23) 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7) 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2) 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."

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Josua - Kapitel 15

Erbteil des Stammes Juda

1 Und das Los fiel für den Stamm der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern, nach der Grenze Edoms hin, der Wüste Zin, gegen Mittag, im äußersten Süden. (4. Mose 34.3-5) 2 Und ihre Südgrenze war vom Ende des Salzmeeres, von der Zunge, die sich gegen Süden wendet; 3 und sie lief aus südwärts von der Anhöhe Akrabbim und ging hinüber nach Zin, und sie stieg hinauf südlich von Kades-Barnea und ging hinüber nach Hezron, und sie stieg hinauf nach Addar und wandte sich nach Karka, 4 und sie ging hinüber nach Azmon und lief aus an dem Bache Ägyptens; und der Ausgang der Grenze war nach dem Meere hin. Das soll eure Südgrenze sein. - 5 Und die Grenze gegen Osten war das Salzmeer bis an das Ende des Jordan. - Und die Grenze an der Nordseite war von der Meereszunge an, vom Ende des Jordan; 6 und die Grenze stieg hinauf nach Beth-Hogla und ging hinüber nördlich von Beth-Araba; und die Grenze stieg hinauf zum Steine Bohans, des Sohnes Rubens; (Josua 18.17) 7 und die Grenze stieg von dem Tale Achor hinauf nach Debir, und sie wandte sich nördlich nach Gilgal, welches der Anhöhe Adummim gegenüber liegt, die südlich von dem Bache ist; und die Grenze ging hinüber zum Wasser En-Semes, und ihr Ausgang war nach En-Rogel hin; (2. Samuel 17.17) 8 und die Grenze stieg das Tal des Sohnes Hinnoms hinauf, nach der Südseite der Jebusiter, das ist Jerusalem; und die Grenze stieg zu dem Gipfel des Berges hinauf, welcher vor dem Tale Hinnom, gegen Westen, am Ende der Talebene der Rephaim, gegen Norden liegt; (2. Chronik 28.3) 9 und die Grenze zog sich herum von dem Gipfel des Berges nach der Quelle des Wassers Nephtoach, und lief nach den Städten des Gebirges Ephron hin; und die Grenze zog sich herum nach Baala, das ist Kirjath-Jearim; (Josua 15.60) 10 und von Baala wandte sich die Grenze gegen Westen nach dem Gebirge Seir und ging hinüber nach der Nordseite des Berges Jearim, das ist Kesalon, und sie stieg hinab nach Beth-Semes und ging hinüber nach Timna; 11 und die Grenze lief nach der Nordseite von Ekron hin; und die Grenze zog sich herum nach Schikkeron und ging hinüber nach dem Berge von Baala, und sie lief aus bei Jabneel; und der Ausgang der Grenze war nach dem Meere hin. - 12 Und die Westgrenze war das große Meer und das Angrenzende. Das war die Grenze der Kinder Juda ringsum nach ihren Geschlechtern. 13 Und Kaleb, dem Sohne Jephunnes, gab er ein Teil inmitten der Kinder Juda, nach dem Befehle Jehovas an Josua: Die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron. (Josua 14.6) (Richter 1.10) 14 Und Kaleb trieb von dannen aus die drei Söhne Enaks, Scheschai und Achiman und Talmai, Kinder Enaks. 15 Und von dannen zog er hinauf gegen die Bewohner von Debir; der Name von Debir war aber vordem Kirjath-Sepher. 16 Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und es einnimmt, dem gebe ich meine Tochter Aksa zum Weibe. 17 Da nahm es Othniel ein, der Sohn Kenas', ein Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Aksa zum Weibe. 18 Und es geschah, als sie einzog, da trieb sie ihn an, ein Feld von ihrem Vater zu fordern. Und sie sprang von dem Esel herab. Und Kaleb sprach zu ihr: Was ist dir? 19 Und sie sprach: Gib mir einen Segen; denn ein Mittagsland hast du mir gegeben, so gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr die oberen Quellen und die unteren Quellen. 20 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern. 21 Und die Städte am Ende des Stammes der Kinder Juda, gegen die Grenze Edoms hin im Süden, waren: Kabzeel und Eder und Jagur, 22 und Kina und Dimona und Adada, 23 und Kedesch und Hazor und Jithnan; 24 Siph und Telem und Bealoth, 25 und Neu-Hazor und Kerijoth-Hezron, das ist Hazor; 26 Amam und Schema und Molada, 27 und Hazor-Gadda und Heschmon und Beth-Pelet, 28 und Hazar-Schual und Beerseba und Bisjothja; 29 Baala und Ijim und Ezem, 30 und El-Tolad und Kesil und Horma, 31 und Ziklag und Madmanna und Sansanna, 32 und Lebaoth und Schilchim und Ajin und Rimmon: aller Städte waren 29 und ihre Dörfer. - 33 In der Niederung: Eschtaol und Zorha und Aschna, (Richter 13.25) (Richter 16.31) 34 und Sanoach und En-Gannim, Tappuach und Enam, 35 Jarmuth und Adullam, Soko und Aseka, 36 und Schaaraim und Adithaim und Gedera und Gederothaim: vierzehn Städte und ihre Dörfer. 37 Zenan und Hadascha und Migdal-Gad, 38 und Dilhan und Mizpe und Joktheel, 39 Lachis und Bozkath und Eglon, 40 und Kabbon und Lachmas und Kithlisch, 41 und Gederoth, Beth-Dagon und Naama und Makkeda: sechzehn Städte und ihre Dörfer. 42 Libna und Ether und Aschan, 43 und Jiphtach und Aschna und Nezib, 44 und Kehila und Aksib und Marescha: neun Städte und ihre Dörfer. (Josua 19.29) 45 Ekron und seine Tochterstädte und seine Dörfer. (1. Samuel 5.10) 46 Von Ekron an und westwärts, alle, die zur Seite von Asdod lagen, und ihre Dörfer: 47 Asdod, seine Tochterstädte und seine Dörfer; Gasa, seine Tochterstädte und seine Dörfer, bis an den Bach Ägyptens, und das große Meer und das Angrenzende. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Und im Gebirge: Schamir und Jattir und Soko, 49 und Danna und Kirjath-Sanna, das ist Debir, 50 und Anab und Eschtemo und Anim, 51 und Gosen und Holon und Gilo: elf Städte und ihre Dörfer. 52 Arab und Duma und Eschhan, 53 und Janum und Beth-Tappuach und Apheka, 54 und Humta und Kirjath-Arba, das ist Hebron, und Zior: neun Städte und ihre Dörfer. 55 Maon, Karmel und Siph und Juta, 56 und Jisreel und Jokdeam und Sanoach, 57 Kajin, Gibea und Timna: zehn Städte und ihre Dörfer. 58 Halchul, Beth-Zur und Gedor, 59 und Maarath und Beth-Anoth und Eltekon: sechs Städte und ihre Dörfer. 60 Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, und Rabba: zwei Städte und ihre Dörfer. - (Josua 9.17) (Josua 18.14) 61 In der Wüste: Beth-Araba, Middin und Sekaka, 62 und Nibschan und Ir-Hammelach und Engedi: sechs Städte und ihre Dörfer. 63 Aber die Jebusiter, die Bewohner von Jerusalem, - die Kinder Juda vermochten sie nicht auszutreiben; und die Jebusiter haben mit den Kindern Juda in Jerusalem gewohnt bis auf diesen Tag. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)