1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4)3Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22)8Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7)9Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein.10Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7)14Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23)15Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe.(3. Mose 4.6)(3. Mose 4.17)17Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7)23Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen."33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34"Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2)36Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3)38dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden.46Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24)47Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6)51Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein.(3. Mose 14.7)54Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."
1Und die Wohnung sollst du aus zehn Teppichen machen; von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit sollst du sie machen.2Die Länge eines Teppichs 28 Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche.3Fünf Teppiche sollen zusammengefügt werden, einer an den anderen, und wieder fünf Teppiche zusammengefügt, einer an den anderen.4Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; und also sollst du es machen an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung.5Fünfzig Schleifen sollst du an den einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du an das Ende des Teppichs machen, der bei der anderen Zusammenfügung ist, die Schleifen eine der anderen gegenüber.6Und mache fünfzig Klammern von Gold, und füge die Teppiche mit den Klammern zusammen, einen an den anderen, so daß die Wohnung ein Ganzes sei.7Und du sollst Teppiche von Ziegenhaar machen zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche sollst du machen.8Die Länge eines Teppichs dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche.9Und füge fünf Teppiche besonders zusammen und sechs Teppiche besonders, und den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes lege doppelt.10Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen Teppichs, des äußersten, bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung.11Und mache fünfzig Klammern von Erz, und bringe die Klammern in die Schleifen und füge das Zelt zusammen, so daß es ein Ganzes sei.12Und das Überhangende, das übrig ist an den Teppichen des Zeltes, der halbe Teppich, der übrig ist, soll über die Hinterseite der Wohnung hangen.13Und die Elle diesseits und die Elle jenseits, von dem, was übrig ist an der Länge der Teppiche des Zeltes, soll über die Seiten der Wohnung hangen, diesseits und jenseits, sie zu bedecken.14Und mache für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber.
Heiligtum: Bretter und Riegel
15Und die Bretter zu der Wohnung sollst du von Akazienholz machen, aufrechtstehend;16zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes;17zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also sollst du es machen an allen Brettern der Wohnung.18Und mache die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts;19und vierzig Füße von Silber sollst du unter die zwanzig Bretter machen: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen;20und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter,21und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett;22und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen;23und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen;24und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein.25Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette.26Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung,27und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Seite der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen;28und den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen.29Und die Bretter sollst du mit Gold überziehen; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, sollst du von Gold machen und die Riegel mit Gold überziehen.30Und so richte die Wohnung auf, nach ihrer Vorschrift, wie sie dir auf dem Berge gezeigt worden ist.(2. Mose 25.9)
Heiligtum: Vorhänge
31Und du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit soll man ihn machen, mit Cherubim.(Matthäus 27.51)32Und hänge ihn auf an vier Säulen von Akazienholz, überzogen mit Gold, ihre Haken von Gold, auf vier Füßen von Silber;33und hänge den Vorhang auf unter die Klammern; und bringe dorthin, innerhalb des Vorhanges, die Lade des Zeugnisses. Und der Vorhang soll euch eine Scheidung machen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.(2. Mose 26.6)(2. Mose 26.11)(Hebräer 9.3)34Und lege den Deckel auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.(2. Mose 25.21)35Und stelle den Tisch außerhalb des Vorhangs und den Leuchter dem Tische gegenüber an die Seite der Wohnung gegen Süden; und den Tisch sollst du an die Nordseite setzen.(2. Mose 40.22)36Und mache für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit.37Und mache zu dem Vorhang fünf Säulen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und gieße für sie fünf Füße von Erz.