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3. Mose - Kapitel 10

1 Zwei Söhne Aarons, es waren Nadab und Abihu, nahmen ihre Räucherpfannen, legten Glut und Räucherwerk darauf und brachten Jahwe ein unerlaubtes Feueropfer, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da ging Feuer von Jahwe aus und verzehrte sie. So starben sie vor Jahwe. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Mose sagte zu Aaron: "Das ist es, was Jahwe meinte, als er sagte: An denen, die mir nahe sind, / erweise ich mich als heilig. / Und vor dem ganzen Volk / will ich verherrlicht sein!"Aaron schwieg. (1. Petrus 4.17) 4 Mose rief Mischaël und Elizafan, die Söhne von Aarons Onkel Usiël, und sagte zu ihnen: "Kommt her und schafft die Leichen eurer Verwandten vom Heiligtum weg! Bringt sie aus dem Lager hinaus!" (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10) 5 Sie gehorchten dem Befehl Moses und schafften die Toten in ihren Priesterhemden aus dem Lager hinaus. 6 Mose sagte zu Aaron und dessen Söhnen Eleasar und Itamar: "Ihr dürft euer Haupthaar jetzt nicht ungepflegt herunterhängen lassen und eure Kleidung nicht zerreißen, damit ihr nicht auch sterben müsst und Gott über die ganze Gemeinschaft zornig wird. Lasst eure Brüder, die anderen Israeliten, diesen Brand beweinen, den Jahwe angerichtet hat. (3. Mose 21.10) 7 Entfernt euch nicht vom Eingang des Zeltes der Gottesbegegnung, damit ihr nicht sterben müsst, denn das Öl der Salbung Jahwes ist auf euch." Sie taten, wie Mose es gesagt hatte. 8 Jahwe sagte zu Aaron: 9 "Wenn ihr ins Zelt der Gottesbegegnung hineingeht, dürft ihr weder Wein noch Bier trinken, sonst müsst ihr sterben. Das ist eine ewige Ordnung für dich und deine Nachkommen. (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 Denn ihr sollt unterscheiden zwischen dem, was heilig, und dem, was nicht heilig ist, zwischen dem, was rein, und dem, was unrein ist. 11 Und ihr sollt die Israeliten unterweisen in all den Ordnungen, die Jahwe euch durch Mose gegeben hat." 12 Mose sagte zu Aaron und seinen überlebenden Söhnen Eleasar und Itamar: "Was von den Speisopfern übrig bleibt und nicht als Feueropfer für Jahwe verbrannt wird, dürft ihr nehmen und als ungesäuerte Fladen in der Nähe des Altars essen, denn es ist höchst heilig. 13 Ihr müsst es an heiliger Stätte essen, denn es ist der Anteil, der dir und deinen Söhnen von den Feueropfern Jahwes zusteht. So ist es mir geboten worden. (3. Mose 2.3) 14 Das Bruststück und die Hinterkeule, die dir und deinen Söhnen und Töchtern von den Freudenopfern der Israeliten zustehen, könnt ihr auch an einem anderen reinen Ort verzehren. (3. Mose 7.34) 15 Die Hinterkeule und die Brust sollt ihr zusammen mit den Fettstücken für das Feueropfer zum Altar bringen und dort vor Jahwe hin- und herschwingen. Danach gehören sie dir und deinen Nachkommen. Das steht euch für alle Zeit als Anteil zu. So hat Jahwe es befohlen." 16 Als Mose nach dem Ziegenbock für das Sündopfer suchte, stellte sich heraus, dass er schon verbrannt worden war. Da wurde Mose zornig auf Eleasar und Itamar, die Söhne, die Aaron geblieben waren. 17 "Warum habt ihr das Sündopfer nicht an geweihter Stätte gegessen? Es ist doch höchst heilig! Jahwe hat es euch gegeben, um die Schuld von der Gemeinschaft wegzunehmen, indem ihr Sühne für sie erwirkt. 18 Sein Blut ist nicht ins Heiligtum hineingebracht worden. Ihr hättet es auf jeden Fall im Heiligtum essen sollen, wie ich es angewiesen habe." (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Aaron erwiderte Mose: "Du weißt doch, dass meine Söhne ihr Sünd- und Brandopfer Jahwe gebracht haben. Und da ist mir so etwas zugestoßen. Meinst du, es hätte Jahwe gefallen, wenn ich heute das Sündopfer gegessen hätte?" 20 Als Mose das hörte, gab er sich zufrieden.

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Josua - Kapitel 18

Das Heiligtum in Silo - Weitere Vorbereitungen zur Auslosung des Landes

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich nach Silo, und sie schlugen daselbst das Zelt der Zusammenkunft auf; und das Land war vor ihnen unterjocht. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Und es blieben unter den Kindern Israel sieben Stämme übrig, deren Erbteil man noch nicht ausgeteilt hatte. 3 Da sprach Josua zu den Kindern Israel: Wie lange werdet ihr euch lässig zeigen hinzugehen, um das Land in Besitz zu nehmen, welches Jehova, der Gott eurer Väter, euch gegeben hat? 4 Nehmet euch drei Männer für den Stamm, und ich will sie aussenden; und sie sollen sich aufmachen und das Land durchwandern und es aufschreiben nach Verhältnis ihres Erbteils, und dann zu mir kommen. 5 Und sie sollen es unter sich in sieben Teile verteilen. Juda soll auf seinem Gebiet bleiben gegen Süden, und das Haus Joseph soll auf seinem Gebiet bleiben gegen Norden. 6 Ihr aber sollt das Land aufschreiben zu sieben Teilen und mir das Verzeichnis hierherbringen; und ich werde euch das Los werfen, hier vor Jehova, unserem Gott. 7 Denn die Leviten haben kein Teil in eurer Mitte, denn das Priestertum Jehovas ist ihr Erbteil. Und Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse haben jenseit des Jordan, gegen Osten, ihr Erbteil empfangen, welches Mose, der Knecht Jehovas, ihnen gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Und die Männer machten sich auf und gingen hin. Und Josua gebot denen, die hingingen, um das Land aufzuschreiben, und sprach: Gehet hin und durchwandert das Land und schreibet es auf und kommet wieder zu mir; und hier werde ich euch das Los werfen vor Jehova, zu Silo. 9 Und die Männer gingen hin und durchzogen das Land und schrieben es, nach den Städten, zu sieben Teilen auf in ein Buch; und sie kamen zu Josua in das Lager nach Silo zurück. 10 Da warf ihnen Josua das Los zu Silo vor Jehova. Und Josua teilte daselbst das Land den Kindern Israel aus nach ihren Abteilungen.

Erbteil des Stammes Benjamin

11 Und es kam herauf das Los des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Loses kam heraus zwischen den Kindern Juda und den Kindern Joseph. 12 Und ihre Grenze auf der Nordseite fing am Jordan an; und die Grenze stieg hinauf nach der Nordseite von Jericho und stieg auf das Gebirge gegen Westen, und ihr Ausgang war nach der Wüste von Beth-Awen hin; (Josua 7.2) 13 und von dort ging die Grenze hinüber nach Lus, nach der Südseite von Lus, das ist Bethel; und die Grenze stieg hinab nach Ateroth-Addar, bei dem Berge, der südlich von Unter-Beth-Horon ist. - (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Und die Grenze zog sich herum und wandte sich nach der Westseite, südwärts von dem Berge, der vor Beth-Horon nach Süden liegt, und ihr Ausgang war nach Kirjath-Baal hin, das ist Kirjath-Jearim, einer Stadt der Kinder Juda; das war die Westseite. - (Josua 15.6-9) 15 Und die Südseite fing an am Ende von Kirjath-Jearim; und die Grenze lief aus nach Westen hin, und sie lief nach der Quelle des Wassers Nephtoach hin; 16 und die Grenze stieg hinab zu dem Ende des Berges, welcher vor dem Tale des Sohnes Hinnoms in der Talebene der Rephaim gegen Norden liegt; und sie stieg das Tal Hinnom hinab nach der Südseite der Jebusiter, und sie stieg hinab nach En-Rogel; 17 und sie zog sich nordwärts herum und lief nach En-Semes, und sie lief nach Geliloth hin, das der Anhöhe Adummim gegenüber liegt; und sie stieg hinab zum Steine Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und ging hinüber nach der Seite, die der Araba nordwärts gegenüber liegt, und stieg hinab nach der Araba; 19 und die Grenze ging hinüber nach der Nordseite von Beth-Hogla, und der Ausgang der Grenze war nach der nördlichen Zunge des Salzmeeres, nach dem südlichen Ende des Jordan hin. Das war die Südgrenze. - 20 Und der Jordan begrenzte es an der Ostseite. Das war das Erbteil der Kinder Benjamin, nach seinen Grenzen ringsum, nach ihren Geschlechtern. 21 Und die Städte des Stammes der Kinder Benjamin, nach ihren Geschlechtern, waren: Jericho und Beth-Hogla und Emek-Keziz, 22 und Beth-Araba und Zemaraim und Bethel, 23 und Awim und Para und Ophra, 24 und Kephar-Ammoni und Ophni und Geba: Zwölf Städte und ihre Dörfer; 25 Gibeon und Rama und Beeroth, 26 und Mizpe und Kephira und Moza, 27 und Rekem und Jirpeel und Tarala, 28 und Zela, Eleph, und die Jebusiter, das ist Jerusalem, Gibeath, Kirjath: vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das war das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)