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3. Mose - Kapitel 10

1 Zwei Söhne Aarons, es waren Nadab und Abihu, nahmen ihre Räucherpfannen, legten Glut und Räucherwerk darauf und brachten Jahwe ein unerlaubtes Feueropfer, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da ging Feuer von Jahwe aus und verzehrte sie. So starben sie vor Jahwe. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Mose sagte zu Aaron: "Das ist es, was Jahwe meinte, als er sagte: An denen, die mir nahe sind, / erweise ich mich als heilig. / Und vor dem ganzen Volk / will ich verherrlicht sein!"Aaron schwieg. (1. Petrus 4.17) 4 Mose rief Mischaël und Elizafan, die Söhne von Aarons Onkel Usiël, und sagte zu ihnen: "Kommt her und schafft die Leichen eurer Verwandten vom Heiligtum weg! Bringt sie aus dem Lager hinaus!" (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10) 5 Sie gehorchten dem Befehl Moses und schafften die Toten in ihren Priesterhemden aus dem Lager hinaus. 6 Mose sagte zu Aaron und dessen Söhnen Eleasar und Itamar: "Ihr dürft euer Haupthaar jetzt nicht ungepflegt herunterhängen lassen und eure Kleidung nicht zerreißen, damit ihr nicht auch sterben müsst und Gott über die ganze Gemeinschaft zornig wird. Lasst eure Brüder, die anderen Israeliten, diesen Brand beweinen, den Jahwe angerichtet hat. (3. Mose 21.10) 7 Entfernt euch nicht vom Eingang des Zeltes der Gottesbegegnung, damit ihr nicht sterben müsst, denn das Öl der Salbung Jahwes ist auf euch." Sie taten, wie Mose es gesagt hatte. 8 Jahwe sagte zu Aaron: 9 "Wenn ihr ins Zelt der Gottesbegegnung hineingeht, dürft ihr weder Wein noch Bier trinken, sonst müsst ihr sterben. Das ist eine ewige Ordnung für dich und deine Nachkommen. (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 Denn ihr sollt unterscheiden zwischen dem, was heilig, und dem, was nicht heilig ist, zwischen dem, was rein, und dem, was unrein ist. 11 Und ihr sollt die Israeliten unterweisen in all den Ordnungen, die Jahwe euch durch Mose gegeben hat." 12 Mose sagte zu Aaron und seinen überlebenden Söhnen Eleasar und Itamar: "Was von den Speisopfern übrig bleibt und nicht als Feueropfer für Jahwe verbrannt wird, dürft ihr nehmen und als ungesäuerte Fladen in der Nähe des Altars essen, denn es ist höchst heilig. 13 Ihr müsst es an heiliger Stätte essen, denn es ist der Anteil, der dir und deinen Söhnen von den Feueropfern Jahwes zusteht. So ist es mir geboten worden. (3. Mose 2.3) 14 Das Bruststück und die Hinterkeule, die dir und deinen Söhnen und Töchtern von den Freudenopfern der Israeliten zustehen, könnt ihr auch an einem anderen reinen Ort verzehren. (3. Mose 7.34) 15 Die Hinterkeule und die Brust sollt ihr zusammen mit den Fettstücken für das Feueropfer zum Altar bringen und dort vor Jahwe hin- und herschwingen. Danach gehören sie dir und deinen Nachkommen. Das steht euch für alle Zeit als Anteil zu. So hat Jahwe es befohlen." 16 Als Mose nach dem Ziegenbock für das Sündopfer suchte, stellte sich heraus, dass er schon verbrannt worden war. Da wurde Mose zornig auf Eleasar und Itamar, die Söhne, die Aaron geblieben waren. 17 "Warum habt ihr das Sündopfer nicht an geweihter Stätte gegessen? Es ist doch höchst heilig! Jahwe hat es euch gegeben, um die Schuld von der Gemeinschaft wegzunehmen, indem ihr Sühne für sie erwirkt. 18 Sein Blut ist nicht ins Heiligtum hineingebracht worden. Ihr hättet es auf jeden Fall im Heiligtum essen sollen, wie ich es angewiesen habe." (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Aaron erwiderte Mose: "Du weißt doch, dass meine Söhne ihr Sünd- und Brandopfer Jahwe gebracht haben. Und da ist mir so etwas zugestoßen. Meinst du, es hätte Jahwe gefallen, wenn ich heute das Sündopfer gegessen hätte?" 20 Als Mose das hörte, gab er sich zufrieden.

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.