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3. Mose - Kapitel 10

1 Zwei Söhne Aarons, es waren Nadab und Abihu, nahmen ihre Räucherpfannen, legten Glut und Räucherwerk darauf und brachten Jahwe ein unerlaubtes Feueropfer, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da ging Feuer von Jahwe aus und verzehrte sie. So starben sie vor Jahwe. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Mose sagte zu Aaron: "Das ist es, was Jahwe meinte, als er sagte: An denen, die mir nahe sind, / erweise ich mich als heilig. / Und vor dem ganzen Volk / will ich verherrlicht sein!"Aaron schwieg. (1. Petrus 4.17) 4 Mose rief Mischaël und Elizafan, die Söhne von Aarons Onkel Usiël, und sagte zu ihnen: "Kommt her und schafft die Leichen eurer Verwandten vom Heiligtum weg! Bringt sie aus dem Lager hinaus!" (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10) 5 Sie gehorchten dem Befehl Moses und schafften die Toten in ihren Priesterhemden aus dem Lager hinaus. 6 Mose sagte zu Aaron und dessen Söhnen Eleasar und Itamar: "Ihr dürft euer Haupthaar jetzt nicht ungepflegt herunterhängen lassen und eure Kleidung nicht zerreißen, damit ihr nicht auch sterben müsst und Gott über die ganze Gemeinschaft zornig wird. Lasst eure Brüder, die anderen Israeliten, diesen Brand beweinen, den Jahwe angerichtet hat. (3. Mose 21.10) 7 Entfernt euch nicht vom Eingang des Zeltes der Gottesbegegnung, damit ihr nicht sterben müsst, denn das Öl der Salbung Jahwes ist auf euch." Sie taten, wie Mose es gesagt hatte. 8 Jahwe sagte zu Aaron: 9 "Wenn ihr ins Zelt der Gottesbegegnung hineingeht, dürft ihr weder Wein noch Bier trinken, sonst müsst ihr sterben. Das ist eine ewige Ordnung für dich und deine Nachkommen. (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 Denn ihr sollt unterscheiden zwischen dem, was heilig, und dem, was nicht heilig ist, zwischen dem, was rein, und dem, was unrein ist. 11 Und ihr sollt die Israeliten unterweisen in all den Ordnungen, die Jahwe euch durch Mose gegeben hat." 12 Mose sagte zu Aaron und seinen überlebenden Söhnen Eleasar und Itamar: "Was von den Speisopfern übrig bleibt und nicht als Feueropfer für Jahwe verbrannt wird, dürft ihr nehmen und als ungesäuerte Fladen in der Nähe des Altars essen, denn es ist höchst heilig. 13 Ihr müsst es an heiliger Stätte essen, denn es ist der Anteil, der dir und deinen Söhnen von den Feueropfern Jahwes zusteht. So ist es mir geboten worden. (3. Mose 2.3) 14 Das Bruststück und die Hinterkeule, die dir und deinen Söhnen und Töchtern von den Freudenopfern der Israeliten zustehen, könnt ihr auch an einem anderen reinen Ort verzehren. (3. Mose 7.34) 15 Die Hinterkeule und die Brust sollt ihr zusammen mit den Fettstücken für das Feueropfer zum Altar bringen und dort vor Jahwe hin- und herschwingen. Danach gehören sie dir und deinen Nachkommen. Das steht euch für alle Zeit als Anteil zu. So hat Jahwe es befohlen." 16 Als Mose nach dem Ziegenbock für das Sündopfer suchte, stellte sich heraus, dass er schon verbrannt worden war. Da wurde Mose zornig auf Eleasar und Itamar, die Söhne, die Aaron geblieben waren. 17 "Warum habt ihr das Sündopfer nicht an geweihter Stätte gegessen? Es ist doch höchst heilig! Jahwe hat es euch gegeben, um die Schuld von der Gemeinschaft wegzunehmen, indem ihr Sühne für sie erwirkt. 18 Sein Blut ist nicht ins Heiligtum hineingebracht worden. Ihr hättet es auf jeden Fall im Heiligtum essen sollen, wie ich es angewiesen habe." (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Aaron erwiderte Mose: "Du weißt doch, dass meine Söhne ihr Sünd- und Brandopfer Jahwe gebracht haben. Und da ist mir so etwas zugestoßen. Meinst du, es hätte Jahwe gefallen, wenn ich heute das Sündopfer gegessen hätte?" 20 Als Mose das hörte, gab er sich zufrieden.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.