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2. Mose - Kapitel 31

1 Jahwe sagte zu Mose: (2. Mose 35.30) 2 "Pass auf! Ich habe Bezalel Ben-Uri, den Enkel von Hur aus dem Stamm Juda, berufen 3 und ihn mit dem Geist Gottes erfüllt, mit Weisheit und Verstand und kunsthandwerklichem Geschick. (1. Könige 7.14) 4 Er kann Pläne entwerfen und danach Gegenstände aus Gold, Silber und Bronze anfertigen. 5 Er kann Edelsteine schneiden und einfassen, er versteht sich auf Holzschnitzerei und ist in jeder künstlerischen Technik erfahren. 6 Ich habe ihm Oholiab Ben-Ahisamach aus dem Stamm Dan zur Seite gestellt. Dazu habe ich alle kunstbegabten Handwerker befähigt, alles herzustellen, was ich angeordnet habe: 7 das Zelt der Gottesbegegnung, die Bundeslade und die Deckplatte darauf und alle Gegenstände, die zum Zelt gehören; (2. Mose 35.11) 8 dazu den Tisch mit seinen Gegenständen, den Leuchter aus reinem Gold und alles, was dazugehört, den Räucheraltar, 9 den Brandopferaltar und alles, was dazugehört, das Becken und sein Gestell, 10 die Dienstkleider und die heiligen Gewänder für Aaron und die Priesterkleider für seine Söhne, 11 das Salböl und die Weihrauchmischung für das Heiligtum. Sie sollen alles genauso machen, wie ich es dir befohlen habe." 12 Jahwe sagte zu Mose: 13 "Du sollst den Israeliten einschärfen, dass sie nur ja meine Sabbate halten. Denn sie sind ein Zeichen für den Bund zwischen mir und euch, auch für alle späteren Generationen. Daran soll man erkennen, dass ich Jahwe bin, der euch heiligt. (2. Mose 20.8) 14 Haltet also den Sabbat! Ja, als heilig soll er euch gelten! Jeder, der an diesem Tag eine Arbeit verrichtet, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden. (4. Mose 15.32-35) 15 Sechs Tage in der Woche soll man arbeiten, aber am siebten Tag ist Sabbat, ein Tag völliger Ruhe, der Jahwe gehört. Jeder, der am Sabbat arbeitet, muss unbedingt getötet werden. 16 Die Israeliten sollen also den Sabbat halten. Und auch all ihre Nachkommen sollen ihn als ewigen Bund feiern. 17 Er ist ein Zeichen des Bundes zwischen mir und den Israeliten für immer. Denn in sechs Tagen hat Jahwe Himmel und Erde gemacht. Am siebten Tag jedoch hat er geruht und Atem geschöpft." (1. Mose 2.2) 18 Als Jahwe Mose auf dem Berg Sinai alles gesagt hatte, übergab er ihm die beiden Tafeln mit dem Bundesgesetz, auf die der Finger Gottes geschrieben hatte. (2. Mose 32.15-16) (2. Mose 34.28) (5. Mose 4.13) (5. Mose 5.19) (5. Mose 9.10) (5. Mose 10.4)

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.