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2. Mose - Kapitel 26

1 "Für die Wohnung sollst du zehn Zeltdecken anfertigen lassen. Sie sollen aus gezwirnten Leinenfäden gewebt und künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt sein. 2 Jede dieser Zeltdecken soll vierzehn Meter lang und zwei Meter breit sein. 3 Je fünf Zeltdecken sollen an den Längsseiten miteinander vernäht werden. 4 Auch die so entstandenen Stücke sollen zusammengefügt werden können. Lass deshalb an den beiden Längsseiten je fünfzig Schlaufen aus blauem Purpur anbringen, 5 die sich genau gegenüber stehen, wenn man die Stücke nebeneinander legt. 6 Dann lass fünfzig Haken aus Gold herstellen, mit denen man beide Zeltdecken verbinden kann, sodass es ein Ganzes wird. 7 Weiterhin sollst du für die Überdachung elf Zeltbahnen aus Ziegenhaar herstellen lassen. 8 Jede einzelne Bahn muss fünfzehn Meter lang und zwei Meter breit sein. 9 Fünf dieser Zeltbahnen sollen miteinander verbunden werden und ebenso die anderen sechs. Die sechste Bahn soll dann an der Vorderseite des Zeltes doppelt gelegt werden. 10 Am Ende der beiden großen Stücke, die verbunden werden sollen, lass je fünfzig Schlaufen anbringen. 11 Dann lass fünfzig Bronzehaken herstellen und in die Schlaufen einfügen, sodass es ein Ganzes wird. 12 Die halbe Zeltbahn, die übersteht, soll dann über der Rückseite der Wohnung hängen. 13 Und was von der Länge der Bahnen übersteht, soll links und rechts an den Seiten der Wohnung je einen halben Meter überhängen. 14 Lass schließlich noch eine Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken herstellen und oben darüber eine Decke aus Tachasch-Häuten." 15 "Lass auch Bretter für die Wohnung herstellen! Sie sollen aus Akazienholz sein und aufrecht stehen. 16 Jedes Brett muss fünf Meter lang und dreiviertel Meter breit sein 17 und unten zwei nebeneinanderstehende Zapfen haben. 18 Zwanzig Bretter sollen die Südseite der Wohnung bilden. 19 Unter jedem Brett müssen zwei Bodenplatten aus Silber angebracht sein, für jeden Zapfen eine, vierzig insgesamt. 20 Auch die andere Längsseite der Wohnung, die Nordseite, wird aus zwanzig Brettern 21 mit ihren vierzig silbernen Bodenplatten gebildet, je zwei unter einem Brett. 22 Für die Rückwand nach Westen lass sechs Bretter machen. 23 Dazu kommen zwei Bretter für die Ecken an der Rückseite. 24 Sie sollen die Rückwand mit den Seitenwänden verbinden. 25 Es sollen also acht Bretter mit sechzehn silbernen Bodenplatten sein, zwei unter jedem Brett. 26 Lass auch Riegel aus Akazienholz anfertigen, um die Bretter der Wohnung zusammenzuhalten, 27 je fünf für die beiden Längsseiten und fünf für die nach Westen gerichtete Rückseite. 28 Der jeweils mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum anderen durchlaufen. 29 Die Bretter selbst sollen mit Gold überzogen werden, ebenso die Riegel. Die Ösen für die Riegel sollen aus Gold hergestellt werden. 30 So lass die Wohnung nach dem Bauplan aufrichten, der dir auf dem Berg gezeigt worden ist." (2. Mose 25.9) 31 "Lass einen Vorhang aus gezwirntem Leinen anfertigen, der künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt ist. (Matthäus 27.51) 32 Den sollst du an vier Säulen aus Akazienholz hängen, die mit Gold überzogen sind, Haken aus Gold haben und auf silbernen Bodenplatten stehen. 33 Häng den Vorhang an die Haken. Er soll das Heilige vom Höchstheiligen trennen. Hinter den Vorhang stellst du die Bundeslade (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 und legst dort im Höchstheiligen die Deckplatte darauf. (2. Mose 25.21) 35 Vor den Vorhang stellst du den Tisch an die Nordseite der Wohnung und ihm gegenüber an die Südseite den Leuchter. (2. Mose 40.22) 36 Für den Eingang des Zeltes lass einen Vorhang aus gezwirntem Leinen machen, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt sind. 37 Für den Vorhang lass fünf Säulen aus Akazienholz herstellen, die mit Gold überzogen sind. Sie sollen Haken aus Gold haben, und jede soll auf einer aus Bronze gegossenen Bodenplatte stehen."

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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlaßjahr

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: (2. Mose 23.10-11) 2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen. 3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; 4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, 5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete. 6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Freilassung gekaufter Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. (5. Mose 5.15) 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist - 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt vom Vieh

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren: (2. Mose 13.2) 20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)