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2. Mose - Kapitel 24

1 Jahwe hatte zu Mose gesagt: "Steig zu mir herauf und nimm Aaron, Nadab, Abihu und siebzig von den Ältesten Israels mit. Werft euch in gebührender Entfernung vor mir nieder! (4. Mose 11.16) 2 Nur Mose darf in die Nähe Jahwes kommen, die anderen nicht. Das Volk darf überhaupt nicht auf den Berg steigen." 3 Dann trat Mose vor das Volk und gab ihm alle Worte und Bestimmungen Jahwes weiter. Das ganze Volk antwortete wie aus einem Mund: "Wir wollen alles tun, was Jahwe uns befohlen hat." (2. Mose 19.8) 4 Daraufhin schrieb Mose alle Worte Jahwes auf. Am nächsten Morgen errichtete er am Fuß des Berges einen Altar und stellte zwölf Gedenksteine nach der Zahl der Stämme Israels auf. (2. Mose 34.27) (1. Könige 18.31) 5 Dann beauftragte er junge israelitische Männer, Jahwe Brandopfer zu bringen und junge Stiere als Freudenopfer zu schlachten. (2. Mose 3.12) 6 Die Hälfte des Blutes goss Mose in Schalen, die andere Hälfte sprengte er an den Altar. 7 Anschließend nahm er die Schriftrolle mit dem Bundesgesetz in die Hand und las alles dem Volk vor. Es erwiderte: "Alles, was Jahwe gesagt hat, wollen wir gehorsam tun." (2. Mose 24.4) 8 Darauf nahm Mose die Schalen mit dem Blut und sprengte es über das Volk. Dabei rief er: "Seht, das ist das Blut des Bundes, den Jahwe aufgrund dieser Gebote mit euch geschlossen hat!" (Hebräer 9.19-22) 9 Danach stiegen Mose und Aaron, Nadab, Abihu und siebzig von den Ältesten Israels den Berg hinauf. 10 Da sahen sie den Gott Israels. Der Boden unter seinen Füßen sah aus, als ob er mit Saphirplatten belegt wäre, klar und leuchtend wie der Himmel. (Hesekiel 1.26) 11 Gott griff diese ausgewählten Männer Israels nicht an, sondern sie durften ihn sehen und aßen und tranken in seiner Gegenwart. (2. Mose 33.20-23) 12 Jahwe sagte zu Mose: "Steig nun zu mir auf den Berg herauf und bleib dort, damit ich dir die Steintafeln geben kann, auf die ich das Gesetz und die Gebote für die Unterweisung Israels geschrieben habe." (2. Mose 31.18) 13 Da machte sich Mose mit seinem Diener Josua bereit, auf den Gottesberg zu steigen. 14 Zu den Ältesten sagte er: "Wartet hier auf uns, bis wir zurück sind. Ihr seht ja, dass Aaron und Hur bei euch sind. Wenn jemand einen Streitfall hat, soll er sich an sie wenden." 15 Als Mose auf den Berg stieg, war dieser von der Wolke verhüllt. 16 Die Herrlichkeit Jahwes ließ sich auf den Berg Sinai herab. Sechs Tage lang bedeckte die Wolke den Berg. Dann, am siebten Tag, rief Gott Mose aus der Wolke heraus zu sich. (2. Mose 16.10) 17 Für die Israeliten sah die Herrlichkeit Jahwes wie ein rasendes Feuer aus, das auf dem Gipfel loderte. (5. Mose 4.24) (5. Mose 9.3) (Hebräer 12.29) 18 Jetzt ging Mose in die Wolke hinein und stieg auf den Berg. 40 Tage und 40 Nächte blieb er dort. (2. Mose 34.28)

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.