2. Mose - Kapitel 22
1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. 1 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. 2 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! 3, 4, 5, 6 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. 7, 8 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' 9, 10 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. 11, 12, 13, 14, 15 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. 16 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! 17, 18, 19 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, 20 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. 21, 22, 23 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. 24, 25, 26 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. 27 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' 28, 29, 30, 31, 32, 33Richter - Kapitel 1
Judas Krieg gegen die Kanaaniter
1 Und es geschah nach dem Tode Josuas, da befragten die Kinder Israel Jehova und sprachen: Wer von uns soll zuerst wider die Kanaaniter hinaufziehen, um wider sie zu streiten? 34 2 Und Jehova sprach: Juda soll hinaufziehen; siehe, ich habe das Land in seine Hand gegeben. 3 Und Juda sprach zu Simeon, seinem Bruder: Ziehe mit mir hinauf in mein Los, und laß uns wider die Kanaaniter streiten, so will auch ich mit dir in dein Los ziehen. Und Simeon zog mit ihm. 4 Und Juda zog hinauf, und Jehova gab die Kanaaniter und die Perisiter in ihre Hand; und sie schlugen sie zu Besek, zehntausend Mann. 5 Und sie fanden den Adoni-Besek in Besek und stritten wider ihn; und sie schlugen die Kanaaniter und die Perisiter. 6 Und Adoni-Besek floh; und sie jagten ihm nach und ergriffen ihn und hieben ihm die Daumen seiner Hände und seiner Füße ab. 7 Da sprach Adoni-Besek: Siebzig Könige, denen die Daumen ihrer Hände und ihrer Füße abgehauen waren, lasen auf unter meinem Tische; so wie ich getan habe, also hat Gott mir vergolten. Und sie brachten ihn nach Jerusalem, und er starb daselbst. 8 Und die Kinder Juda stritten wider Jerusalem und nahmen es ein und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und die Stadt steckten sie in Brand. 9 Und danach zogen die Kinder Juda hinab, um wider die Kanaaniter zu streiten, die das Gebirge und den Süden und die Niederung bewohnten. 35, 36 10 Und Juda zog wider die Kanaaniter, die in Hebron wohnten; der Name Hebrons war aber vordem Kirjath-Arba; und sie schlugen Scheschai und Achiman und Talmai. 37 11 Und er zog von dannen wider die Bewohner von Debir; der Name von Debir war aber vordem Kirjath-Sepher. 12 Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und es einnimmt, dem gebe ich meine Tochter Aksa zum Weibe. 13 Da nahm es Othniel ein, der Sohn Kenas', der jüngere Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Aksa zum Weibe. 14 Und es geschah, als sie einzog, da trieb sie ihn an, ein Feld von ihrem Vater zu fordern. Und sie sprang von dem Esel herab. Und Kaleb sprach zu ihr: Was ist dir? 15 Und sie sprach zu ihm: Gib mir einen Segen; denn ein Mittagsland hast du mir gegeben, so gib mir auch Wasserquellen! Da gab ihr Kaleb die oberen Quellen und die unteren Quellen. 16 Und die Kinder des Keniters, des Schwagers Moses, waren mit den Kindern Juda aus der Palmenstadt heraufgezogen in die Wüste Juda, die im Süden von Arad liegt; und sie gingen hin und wohnten bei dem Volke. 38, 39, 40, 41 17 Und Juda zog mit seinem Bruder Simeon hin, und sie schlugen die Kanaaniter, welche Zephat bewohnten; und sie verbannten es und gaben der Stadt den Namen Horma. 42 18 Und Juda nahm Gasa ein und sein Gebiet, und Askalon und sein Gebiet, und Ekron und sein Gebiet. 19 Und Jehova war mit Juda, und er nahm das Gebirge in Besitz; denn die Bewohner der Niederung trieb er nicht aus, weil sie eiserne Wagen hatten. 20 Und sie gaben dem Kaleb Hebron, so wie Mose geredet hatte; und er vertrieb daraus die drei Söhne Enaks. 43Reste der Kanaaniter im Land Israel
21 Aber die Kinder Benjamin trieben die Jebusiter, die Bewohner von Jerusalem, nicht aus; und die Jebusiter haben bei den Kindern Benjamin in Jerusalem gewohnt bis auf diesen Tag. 44, 45, 46 22 Und das Haus Joseph, auch sie zogen nach Bethel hinauf, und Jehova war mit ihnen. 23 Und das Haus Joseph ließ Bethel auskundschaften; vordem war aber Lus der Name der Stadt. 47 24 Und die Wachen sahen einen Mann aus der Stadt herauskommen, und sie sprachen zu ihm: Zeige uns doch den Zugang zu der Stadt, so werden wir dir Güte erweisen. 25 Und er zeigte ihnen den Zugang zu der Stadt. Und sie schlugen die Stadt mit der Schärfe des Schwertes, aber den Mann und sein ganzes Geschlecht ließen sie gehen. 48 26 Und der Mann zog in das Land der Hethiter; und er baute eine Stadt und gab ihr den Namen Lus. Das ist ihr Name bis auf diesen Tag. 27 Aber Manasse trieb nicht aus Beth-Schean und seine Tochterstädte, und Taanak und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Jibleam und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Megiddo und seine Tochterstädte; und die Kanaaniter wollten in diesem Lande bleiben. 49 28 Und es geschah als Israel erstarkte, da machte es die Kanaaniter fronpflichtig; aber es trieb sie keineswegs aus. - 29 Und Ephraim trieb die Kanaaniter nicht aus, die zu Geser wohnten; und die Kanaaniter wohnten in ihrer Mitte zu Geser. - 50 30 Sebulon trieb nicht aus die Bewohner von Kitron und die Bewohner von Nahalol; und die Kanaaniter wohnten in ihrer Mitte und wurden fronpflichtig. - 51 31 Aser trieb nicht aus die Bewohner von Akko und die Bewohner von Zidon und Achlab und Aksib und Helba und Aphik und Rechob; 32 und die Aseriter wohnten inmitten der Kanaaniter, der Bewohner des Landes, denn sie trieben sie nicht aus. 33 Naphtali trieb nicht aus die Bewohner von Beth-Semes und die Bewohner von Beth-Anath; und er wohnte inmitten der Kanaaniter, der Bewohner des Landes; aber die Bewohner von Beth-Semes und von Beth-Anath wurden ihm fronpflichtig. 52 34 Und die Amoriter drängten die Kinder Dan ins Gebirge, denn sie gestatteten ihnen nicht, in die Niederung herabzukommen. 35 Und die Amoriter wollten im Gebirge Heres bleiben, in Ajjalon und in Schaalbim; aber die Hand des Hauses Joseph war schwer, und sie wurden fronpflichtig. 53 36 Und die Grenze der Amoriter war von der Anhöhe Akrabbim, von dem Felsen an und aufwärts.Querverweise
1 1. Mose 31.39: Wenn ein Stück von wilden Tieren gerissen wurde, durfte ich dir damit nicht kommen. Ersetzen musste ich es, egal ob es bei Tag oder bei Nacht geraubt worden war!
2 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird,
3 3. Mose 20.6: Ich werde mich auch gegen jede Person stellen, die sich mit Totengeistern oder Wahrsagern einlässt, und sie aus ihrem Volk beseitigen.
4 3. Mose 20.27: Und wenn in einem Mann oder einer Frau ein Toten- oder Wahrsagegeist ist, müssen sie getötet werden. Man soll sie steinigen. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen."
5 5. Mose 18.10: Bei dir soll keiner gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lässt, keiner, der wahrsagt, kein Zauberer, Beschwörer oder Magier,
6 1. Samuel 28.9: Aber die Frau erwiderte: "Du weißt doch selbst, dass Saul die Totenbeschwörer und Wahrsager im ganzen Land beseitigt hat. Warum stellst du mir eine Falle? Willst du mich töten?"
7 3. Mose 18.23: Du sollst nicht mit einem Tier Geschlechtsverkehr haben. Dadurch verunreinigst du dich. Und eine Frau soll sich nicht vor ein Tier stellen, um sich mit ihm zu paaren. Das ist schändlich.
8 5. Mose 27.21: 'Verflucht ist, wer mit einem Tier geschlechtlich verkehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'
9 5. Mose 13.7: Wenn dich dein leiblicher Bruder, dein Sohn, deine Tochter, deine Frau in deinen Armen oder dein bester Freund verführen will und sagt: "Komm, lass uns anderen Göttern dienen!" - Göttern, die weder du noch deine Vorfahren gekannt haben,
10 5. Mose 17.2: Wenn sich in einer deiner Ortschaften, die Jahwe, dein Gott, dir gibt, jemand findet, ein Mann oder eine Frau, die etwas tun, was Jahwe, dein Gott, als böse ansieht, wenn jemand seinen Bund übertritt
11 2. Mose 23.9: Unterdrücke die Fremden nicht! Ihr wisst doch, wie einem Fremden zumute ist, denn auch ihr seid Fremde in Ägypten gewesen.'
12 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremder mit euch zusammen in eurem Land lebt, dürft ihr ihn nicht unterdrücken.
13 5. Mose 10.18-19: der den Waisen und Witwen zu ihrem Recht verhilft und auch den Fremden liebt, dass er ihn mit Nahrung und Kleidung versorgt.
14 5. Mose 24.17-18: Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen.
15 5. Mose 27.19: 'Verflucht ist, wer das Recht des Fremden, der Waise oder der Witwe beugt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'
16 Jesaja 1.17: Lernt Gutes zu tun / und fragt nach dem, was richtig ist! / Weist die Unterdrücker zurück! / Verhelft Waisen und Witwen zu ihrem Recht!"
17 3. Mose 25.36: Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann.
18 5. Mose 23.20: Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann.
19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen.
20 5. Mose 24.12-13: Wenn es ein armer Mann ist, behalte sein Pfand nicht über Nacht,
21 2. Mose 21.6: dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.
22 Prediger 10.20: Verfluche den König nicht einmal in Gedanken und den Reichen nicht in deinem Schlafzimmer. Denn Wände haben Ohren, und deine Worte könnten Flügel bekommen.
23 Apostelgeschichte 23.5: Da erwiderte Paulus: "Ich wusste nicht, Brüder, dass er der Hohe Priester ist. Denn ich weiß natürlich, dass in der Schrift steht: 'Du sollst nicht abfällig über einen Führer deines Volkes reden.'"
24 2. Mose 13.2: "Jede Erstgeburt soll mir geweiht werden! Alles, was das erste Mal aus einem Mutterschoß kommt, gehört mir! Das soll bei den Israeliten für Mensch und Tier gelten!"
25 2. Mose 13.13: Jede Erstgeburt eines Esels sollt ihr mit einem Lamm auslösen. Wer das nicht tun will, muss dem Fohlen das Genick brechen. Auch für eure erstgeborenen Söhne müsst ihr Jahwe einen Ersatz geben.
26 5. Mose 18.4: Weiter sollst du ihm die ersten Erträge von deinem Getreide, deinem Most und deinem Öl geben und die erste Schur deiner Schafe.
27 3. Mose 22.27: "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen.
28 3. Mose 7.24: Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen.
29 3. Mose 11.40: Wer von dem Aas isst, muss seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Wer das Aas aufhebt, muss ebenfalls seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
30 3. Mose 17.15: Und jeder, der ein verendetes oder gerissenes Tier isst, er sei Einheimischer oder Fremder, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und bleibt bis zum Abend unrein.
31 3. Mose 22.8: Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe!
32 5. Mose 14.21: Verendete Tiere dürft ihr nicht essen. Du kannst sie dem Fremden an deinem Ort zum Essen überlassen oder sie einem Ausländer verkaufen, denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
33 Hesekiel 44.31: Priester dürfen kein Fleisch essen, das von einem verendeten oder gerissenen Tier stammt, egal, ob Vogel, Wild oder Vieh.'"
34 Richter 20.18: Dann zogen die Israeliten nach Bet-El, um Gott zu fragen, wer von ihnen zuerst gegen die Benjaminiten in den Kampf ziehen sollte. Jahwe antwortete: "Juda soll anfangen!"
35 Josua 10.40: So eroberte Josua das ganze Land, das Gebirge, den Negev im Süden, die Schefela und die östlichen Berghänge. Keiner, der dort lebte, entging dem Gericht Gottes. An allem vollstreckte er den Bann, wie es Jahwe, Israels Gott, befohlen hatte.
36 Josua 11.22: sodass in dem eroberten Land niemand von ihnen übrig blieb. Nur in Gaza, Gat und Aschdod entkamen sie dem Untergang.
37 Josua 15.13: Nach Befehl Jahwes überließ Josua Kaleb Ben-Jefunne einen Teil des Stammesgebietes von Juda, nämlich Hebron. Damals hieß es noch Kirjat-Arba, die Stadt des Arba, nach dem Stammvater der Anakiter.
38 4. Mose 10.29: Mose sagte zu Hobab, dem Sohn seines midianitischen Schwiegervaters Reguël: "Wir machen uns jetzt auf den Weg zu dem Ort, den Jahwe uns versprochen hat. Geh mit uns! Wir werden dir Gutes tun, denn Jahwe hat Israel Gutes zugesagt."
39 Josua 12.14: der von Horma und der von Arad,
40 Richter 4.11: Einige Zeit vorher hatte sich der Keniter Heber von seinem Stamm getrennt, den Nachkommen von Moses Schwager Hobab. Er hatte sein Zelt bei der Terebinthe von Zaanajim aufgeschlagen, das in der Nähe von Kedesch liegt.
41 Richter 4.17: Sisera war auf seiner Flucht zu Fuß inzwischen bis zum Zelt Jaels gekommen, das war die Frau des Keniters Heber. Die Sippe Hebers unterhielt freundschaftliche Beziehungen zu Jabin, dem König von Hazor.
42 4. Mose 21.2: Da legte Israel Jahwe ein Gelübde ab und sagte: "Wenn du dieses Volk wirklich in meine Hand gibst, werde ich seine Städte mit dem Bann belegen."
43 Josua 14.6: In Gilgal kamen die Männer des Stammes Juda zu Josua. Und Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe von Kenas sagte zu ihm: "Du weißt ja, was Jahwe zu Mose, dem Mann Gottes, über mich und dich in Kadesch-Barnea gesagt hat.
44 Josua 15.63: Nur die Jebusiter, die in Jerusalem wohnten, konnten die Männer des Stammes Juda nicht vertreiben. Bis heute wohnen sie mit den Judäern zusammen.
45 Josua 18.28: Zela, Elef, die Jebusiterstadt, das heutige Jerusalem, Gibea und Kirjat. Das sind 14 Städte mit ihren Dörfern. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Benjamin.
46 Richter 1.8: denn die Männer von Juda griffen auch Jerusalem an und eroberten es. Sie töteten die Bewohner und steckten die Stadt in Brand.
47 1. Mose 28.19: und gab dem Ort den Namen Bet-El, Haus Gottes. Vorher hieß der Ort Lus.
48 Josua 6.25: So verschonte Josua die Hure Rahab und ihre ganze Familie, weil sie die Kundschafter in Jericho versteckt hatte. Und sie lebt ja heute noch in Israel.
49 Josua 17.11-13: Und in den Stammesgebieten von Issachar und Ascher gehörten einige Städte mit den umliegenden Dörfern zu Manasse: Bet-Schean, Jibleam, der ganze Bezirk von Dor, En-Dor, Taanach und Megiddo, das Dreihügelgebiet.
50 Josua 16.10: Doch sie vertrieben die Kanaaniter von Geser nicht. So kam es, dass diese bis heute dort wohnen, aber Zwangdsarbeiten verrichten müssen.
51 Josua 19.15: Außerdem gehören noch die Städte Kattat, Nahalal, Schimron, Jidala und Bethlehem dazu. Das waren insgesamt zwölf Städte mit ihren Dörfern.
52 Josua 19.38: Jiron, Migdal-El, Horem, Bet-Anat und Bet-Schemesch. Das waren 19 Städte mit ihren Dörfern.
53 Josua 19.42: Schaalbim, Ajalon, Jitla,