2. Mose - Kapitel 22
1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. 1 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. 2 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! 3, 4, 5, 6 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. 7, 8 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' 9, 10 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. 11, 12, 13, 14, 15 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. 16 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! 17, 18, 19 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, 20 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. 21, 22, 23 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. 24, 25, 26 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. 27 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' 28, 29, 30, 31, 32, 33Josua - Kapitel 21
Städte für die Leviten
1 Und die Häupter der Väter der Leviten traten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel, 34 2 und redeten zu ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Jehova hat durch Mose geboten, uns Städte zum Wohnen zu geben, und deren Bezirke für unser Vieh. 35 3 Und die Kinder Israel gaben den Leviten von ihrem Erbteil diese Städte und ihre Bezirke, nach dem Befehle Jehovas: 4 Und das Los kam heraus für die Familien der Kehathiter. Und die Söhne Aarons, des Priesters, aus den Leviten, erhielten vom Stamme Juda und vom Stamme der Simeoniter und vom Stamme Benjamin, durchs Los, dreizehn Städte; 36 5 und die übrigen Söhne Kehaths, von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamme Manasse, durchs Los, zehn Städte. 6 Und die Söhne Gersons erhielten von den Geschlechtern des Stammes Issaschar und vom Stamme Aser und vom Stamme Naphtali und vom halben Stamme Manasse in Basan, durchs Los, dreizehn Städte; 7 die Söhne Meraris, nach ihren Familien, vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon zwölf Städte. 8 Und so gaben die Kinder Israel den Leviten diese Städte und ihre Bezirke durchs Los, so wie Jehova durch Mose geboten hatte. 9 Und sie gaben vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon folgende Städte, die man mit Namen nannte; 10 und sie wurden den Söhnen Aarons, von den Familien der Kehathiter, aus den Kindern Levi, zuteil (denn für sie war das erste Los). 11 Und sie gaben ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, und ihre Bezirke rings um sie her. 37 12 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes, als sein Eigentum. 38, 39 13 Und sie gaben den Söhnen Aarons, des Priesters, die Zufluchtstadt für den Totschläger, Hebron und seine Bezirke; und Libna und seine Bezirke, 14 und Jattir und seine Bezirke, und Eschtemoa und seine Bezirke, 15 und Holon und seine Bezirke, und Debir und seine Bezirke, 16 und Ain und seine Bezirke, und Jutta und seine Bezirke, und Beth-Semes und seine Bezirke: neun Städte von diesen beiden Stämmen. 40, 41 17 Und vom Stamme Benjamin: Gibeon und seine Bezirke, Geba und seine Bezirke, 18 Anathoth und seine Bezirke, und Almon und seine Bezirke: vier Städte. 42 19 Alle Städte der Söhne Aarons, der Priester: dreizehn Städte und ihre Bezirke. 20 Und was die Familien der Söhne Kehaths, der Leviten, die übrigen von den Söhnen Kehaths, betrifft, so waren die Städte ihres Loses vom Stamme Ephraim. 21 Und sie gaben ihnen die Zufluchtstadt für den Totschläger, Sichem und seine Bezirke im Gebirge Ephraim; und Geser und seine Bezirke, 43 22 und Kibzaim und seine Bezirke, und Beth-Horon und seine Bezirke: vier Städte. 23 Und vom Stamme Dan: Elteke und seine Bezirke, Gibbethon und seine Bezirke, 24 Ajjalon und seine Bezirke, Gath-Rimmon und seine Bezirke: vier Städte. 25 Und von der Hälfte des Stammes Manasse: Taanak und seine Bezirke, und Gath-Rimmon und seine Bezirke: zwei Städte. 26 Aller Städte waren zehn und ihre Bezirke, für die Familien der übrigen Söhne Kehaths. 27 Und den Söhnen Gersons, aus den Geschlechtern der Leviten, gaben sie vom halben Stamme Manasse: Die Zufluchtstadt für den Totschläger, Golan in Basan und seine Bezirke; und Beeschtera und seine Bezirke: zwei Städte. 44 28 Und vom Stamme Issaschar: Kischjon und seine Bezirke, Daberath und seine Bezirke, 29 Jarmuth und seine Bezirke, En-Gannim und seine Bezirke: vier Städte. 30 Und vom Stamme Aser: Mischeal und seine Bezirke, Abdon und seine Bezirke, 31 Helkath und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke: vier Städte. 32 Und vom Stamme Naphtali: Die Zufluchtstadt für den Totschläger, Kedes in Galiläa und seine Bezirke; und Hammoth-Dor und seine Bezirke, und Kartan und seine Bezirke: drei Städte. 45 33 Alle Städte der Gersoniter, nach ihren Familien: dreizehn Städte und ihre Bezirke. 34 Und den Familien der Söhne Meraris, den übrigen Leviten, gaben sie vom Stamme Sebulon: Jokneam und seine Bezirke, Karta und seine Bezirke, 35 Dimna und seine Bezirke, Nahalal und seine Bezirke: vier Städte. 36 Und vom Stamme Ruben: Bezer und seine Bezirke, und Jahza und seine Bezirke, 46 37 Kedemoth und seine Bezirke, und Mephaath und seine Bezirke: vier Städte. 38 Und vom Stamme Gad: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Ramoth in Gilead und seine Bezirke; und Machanaim und seine Bezirke, 47 39 Hesbon und seine Bezirke, Jaser und seine Bezirke; aller Städte waren vier. 40 Alle Städte der Söhne Meraris, nach ihren Familien, der übrigen von den Geschlechtern der Leviten: ihr Los war zwölf Städte. 41 Alle Städte der Leviten inmitten des Eigentums der Kinder Israel: 48 Städte und ihre Bezirke. 42 Diese Städte hatten, Stadt für Stadt, ihre Bezirke rings um sich her: also war es bei allen diesen Städten. 43 Und so gab Jehova Israel das ganze Land, welches er ihren Vätern zu geben geschworen hatte; und sie nahmen es in Besitz und wohnten darin. 48 44 Und Jehova schaffte ihnen Ruhe ringsumher nach allem, was er ihren Vätern geschworen hatte; und keiner von allen ihren Feinden hielt vor ihnen stand: alle ihre Feinde gab Jehova in ihre Hand. 45 Es fiel kein Wort dahin von all den guten Worten, welche Jehova zu dem Hause Israel geredet hatte; alles traf ein. 49Querverweise
1 1. Mose 31.39: Wenn ein Stück von wilden Tieren gerissen wurde, durfte ich dir damit nicht kommen. Ersetzen musste ich es, egal ob es bei Tag oder bei Nacht geraubt worden war!
2 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird,
3 3. Mose 20.6: Ich werde mich auch gegen jede Person stellen, die sich mit Totengeistern oder Wahrsagern einlässt, und sie aus ihrem Volk beseitigen.
4 3. Mose 20.27: Und wenn in einem Mann oder einer Frau ein Toten- oder Wahrsagegeist ist, müssen sie getötet werden. Man soll sie steinigen. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen."
5 5. Mose 18.10: Bei dir soll keiner gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lässt, keiner, der wahrsagt, kein Zauberer, Beschwörer oder Magier,
6 1. Samuel 28.9: Aber die Frau erwiderte: "Du weißt doch selbst, dass Saul die Totenbeschwörer und Wahrsager im ganzen Land beseitigt hat. Warum stellst du mir eine Falle? Willst du mich töten?"
7 3. Mose 18.23: Du sollst nicht mit einem Tier Geschlechtsverkehr haben. Dadurch verunreinigst du dich. Und eine Frau soll sich nicht vor ein Tier stellen, um sich mit ihm zu paaren. Das ist schändlich.
8 5. Mose 27.21: 'Verflucht ist, wer mit einem Tier geschlechtlich verkehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'
9 5. Mose 13.7: Wenn dich dein leiblicher Bruder, dein Sohn, deine Tochter, deine Frau in deinen Armen oder dein bester Freund verführen will und sagt: "Komm, lass uns anderen Göttern dienen!" - Göttern, die weder du noch deine Vorfahren gekannt haben,
10 5. Mose 17.2: Wenn sich in einer deiner Ortschaften, die Jahwe, dein Gott, dir gibt, jemand findet, ein Mann oder eine Frau, die etwas tun, was Jahwe, dein Gott, als böse ansieht, wenn jemand seinen Bund übertritt
11 2. Mose 23.9: Unterdrücke die Fremden nicht! Ihr wisst doch, wie einem Fremden zumute ist, denn auch ihr seid Fremde in Ägypten gewesen.'
12 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremder mit euch zusammen in eurem Land lebt, dürft ihr ihn nicht unterdrücken.
13 5. Mose 10.18-19: der den Waisen und Witwen zu ihrem Recht verhilft und auch den Fremden liebt, dass er ihn mit Nahrung und Kleidung versorgt.
14 5. Mose 24.17-18: Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen.
15 5. Mose 27.19: 'Verflucht ist, wer das Recht des Fremden, der Waise oder der Witwe beugt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'
16 Jesaja 1.17: Lernt Gutes zu tun / und fragt nach dem, was richtig ist! / Weist die Unterdrücker zurück! / Verhelft Waisen und Witwen zu ihrem Recht!"
17 3. Mose 25.36: Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann.
18 5. Mose 23.20: Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann.
19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen.
20 5. Mose 24.12-13: Wenn es ein armer Mann ist, behalte sein Pfand nicht über Nacht,
21 2. Mose 21.6: dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.
22 Prediger 10.20: Verfluche den König nicht einmal in Gedanken und den Reichen nicht in deinem Schlafzimmer. Denn Wände haben Ohren, und deine Worte könnten Flügel bekommen.
23 Apostelgeschichte 23.5: Da erwiderte Paulus: "Ich wusste nicht, Brüder, dass er der Hohe Priester ist. Denn ich weiß natürlich, dass in der Schrift steht: 'Du sollst nicht abfällig über einen Führer deines Volkes reden.'"
24 2. Mose 13.2: "Jede Erstgeburt soll mir geweiht werden! Alles, was das erste Mal aus einem Mutterschoß kommt, gehört mir! Das soll bei den Israeliten für Mensch und Tier gelten!"
25 2. Mose 13.13: Jede Erstgeburt eines Esels sollt ihr mit einem Lamm auslösen. Wer das nicht tun will, muss dem Fohlen das Genick brechen. Auch für eure erstgeborenen Söhne müsst ihr Jahwe einen Ersatz geben.
26 5. Mose 18.4: Weiter sollst du ihm die ersten Erträge von deinem Getreide, deinem Most und deinem Öl geben und die erste Schur deiner Schafe.
27 3. Mose 22.27: "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen.
28 3. Mose 7.24: Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen.
29 3. Mose 11.40: Wer von dem Aas isst, muss seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Wer das Aas aufhebt, muss ebenfalls seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
30 3. Mose 17.15: Und jeder, der ein verendetes oder gerissenes Tier isst, er sei Einheimischer oder Fremder, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und bleibt bis zum Abend unrein.
31 3. Mose 22.8: Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe!
32 5. Mose 14.21: Verendete Tiere dürft ihr nicht essen. Du kannst sie dem Fremden an deinem Ort zum Essen überlassen oder sie einem Ausländer verkaufen, denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
33 Hesekiel 44.31: Priester dürfen kein Fleisch essen, das von einem verendeten oder gerissenen Tier stammt, egal, ob Vogel, Wild oder Vieh.'"
34 Josua 14.1: Es folgt eine Liste mit den Gebieten im Land Kanaan, die der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun und die Oberhäupter der einzelnen Stämme an die Israeliten als Erbbesitz austeilten.
35 4. Mose 35.2: "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein.
36 1. Chronik 6.39: Die Wohnorte und die Weideplätze für die Viehherden wurden den Nachkommen Levis durch das Los zugeteilt. Das erste Los fiel auf die Nachkommen Aarons, die zu den Nachkommen Kehats gehörten.
37 Josua 20.7: Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda.
38 Josua 14.14: Die Stadt gehört noch heute seinen Nachkommen, weil Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe von Kenas Jahwe, dem Gott Israels, treu gefolgt war.
39 Josua 15.13: Nach Befehl Jahwes überließ Josua Kaleb Ben-Jefunne einen Teil des Stammesgebietes von Juda, nämlich Hebron. Damals hieß es noch Kirjat-Arba, die Stadt des Arba, nach dem Stammvater der Anakiter.
40 1. Samuel 6.12: Die Kühe schlugen genau den Weg nach Bet-Schemesch ein und gingen geradeaus auf ihm weiter. Dabei brüllten sie fortwährend, wichen aber weder rechts noch links vom Weg ab. Die Fürsten der Philister folgten ihnen bis zum Gebiet von Bet-Schemesch.
41 1. Samuel 6.15: Vorher hatten Leviten die Lade Jahwes und das Kästchen mit den goldenen Gegenständen vom Wagen genommen und beides auf den Felsen gestellt. Die Männer von Bet-Schemesch opferten Jahwe an diesem Tag Brandopfer und schlachteten Tiere für ein Opfermahl.
42 Jeremia 1.1: Das sind die Worte von Jeremia Ben-Hilkija, der zu den Priestern aus Anatot gehörte, einem Ort im Stammesgebiet von Benjamin.
43 Josua 20.7: Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda.
44 Josua 20.8: Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört.
45 Josua 20.7: Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda.
46 Josua 20.8: Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört.
47 Josua 20.8: Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört.
48 1. Mose 12.7: Dort ließ sich Jahwe von Abram sehen und sagte zu ihm: "Dieses Land will ich deinen Nachkommen geben!" Da baute Abram an dieser Stelle einen Altar für Jahwe, der ihm erschienen war.
49 Josua 23.14: Ich werde bald den Weg alles Irdischen gehen. Doch ihr habt ja mit Herz und Seele erkannt, dass all die guten Worte, die Jahwe, euer Gott, euch gesagt hat, eingetroffen sind; kein einziges davon ist ausgeblieben.