zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 14

Vorbereitungen zur Auslosung des Westjordanlandes

1 Und dies ist es, was die Kinder Israel als Erbe im Lande Kanaan erhielten, was Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Häupter der Väter der Stämme der Kinder Israel ihnen als Erbe austeilten, (4. Mose 34.17) 2 durch das Los ihres Erbteils; so wie Jehova durch Mose geboten hatte betreffs der neun Stämme und des halben Stammes. (4. Mose 26.55) 3 Denn das Erbteil der zwei Stämme und des halben Stammes hatte Mose jenseit des Jordan gegeben; den Leviten aber hatte er kein Erbteil in ihrer Mitte gegeben. (Josua 13.14) 4 Denn die Söhne Josephs bildeten zwei Stämme, Manasse und Ephraim; und man gab den Leviten kein Teil im Lande, außer Städten zum Wohnen und deren Bezirken für ihr Vieh und für ihre Habe. (Josua 21.1) 5 So wie Jehova dem Mose geboten hatte, also taten die Kinder Israel, und sie teilten das Land.

Erbteil des Kaleb

6 Und die Kinder Juda traten in Gilgal zu Josua; und Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, sprach zu ihm: Du kennst das Wort, welches Jehova zu Mose, dem Manne Gottes, meinet- und deinetwegen in Kades-Barnea geredet hat. (4. Mose 14.24) (5. Mose 1.36) 7 Vierzig Jahre war ich alt, als Mose, der Knecht Jehovas, mich von Kades-Barnea aussandte, um das Land auszukundschaften; und ich brachte ihm Antwort, wie es mir ums Herz war. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 8 Und meine Brüder, die mit mir hinaufgezogen waren, machten das Herz des Volkes verzagt; ich aber bin Jehova, meinem Gott, völlig nachgefolgt. 9 Da schwur Mose an selbigem Tage und sprach: Wenn nicht das Land, auf welches dein Fuß getreten ist, dir und deinen Söhnen zum Erbteil wird ewiglich! denn du bist Jehova, meinem Gott, völlig nachgefolgt. 10 Und nun siehe, Jehova hat mich am Leben erhalten, so wie er geredet hat, diese 45 Jahre, seitdem Jehova dieses Wort zu Mose geredet hat, als Israel in der Wüste umherwanderte; und nun siehe, ich bin heute 85 Jahre alt. 11 Ich bin heute noch so stark wie an dem Tage, da Mose mich aussandte; wie meine Kraft damals, so ist meine Kraft jetzt zum Streite und um aus- und einzuziehen. (5. Mose 34.7) 12 Und nun gib mir dieses Gebirge, von welchem Jehova an jenem Tage geredet hat; denn du hast an jenem Tage gehört, daß die Enakim daselbst sind und große, feste Städte. Vielleicht ist Jehova mit mir, daß ich sie austreibe, so wie Jehova geredet hat. (Josua 11.21) 13 Und Josua segnete ihn und gab dem Kaleb, dem Sohne Jephunnes, Hebron zum Erbteil. (Josua 15.13) (Josua 21.11-12) 14 Daher ward Hebron dem Kaleb, dem Sohne Jephunnes, dem Kenisiter, zum Erbteil bis auf diesen Tag, weil er Jehova, dem Gott Israels, völlig nachgefolgt war. 15 Der Name Hebrons war aber vordem: Stadt Arbas; er war der größte Mann unter den Enakim. - Und das Land hatte Ruhe vom Kriege. (Josua 11.23)