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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Chronik - Kapitel 12

Einfall der Ägypter - Rehabeams Tod

1 Und es geschah, als das Königtum Rehabeams befestigt, und er stark geworden war, verließ er das Gesetz Jehovas, und ganz Israel mit ihm. 2 Und es geschah im fünften Jahre des Königs Rehabeam, da zog Sisak, der König von Ägypten, mit 1200 Wagen und mit 6000 Reitern wider Jerusalem herauf, weil sie treulos gegen Jehova gehandelt hatten; 3 und ohne Zahl war das Volk, welches mit ihm aus Ägypten kam: Libyer, Sukkiter und Äthiopier. 4 Und er nahm die festen Städte ein, die Juda gehörten, und kam bis nach Jerusalem. (2. Chronik 11.4) 5 Da kam Schemaja, der Prophet, zu Rehabeam und zu den Obersten von Juda, die sich vor Sisak nach Jerusalem zurückgezogen hatten, und sprach zu ihnen: So spricht Jehova: Ihr habt mich verlassen, so habe auch ich euch der Hand Sisaks überlassen. 6 Und die Obersten von Israel und der König demütigten sich und sprachen: Jehova ist gerecht! 7 Und als Jehova sah, daß sie sich gedemütigt hatten, geschah das Wort Jehovas zu Schemaja also: Sie haben sich gedemütigt: ich will sie nicht verderben, und will ihnen ein wenig Errettung geben, und mein Grimm soll sich nicht durch Sisak über Jerusalem ergießen. 8 Doch sollen sie ihm zu Knechten sein, damit sie meinen Dienst kennen lernen und den Dienst der Königreiche der Länder. 9 Und Sisak, der König von Ägypten, zog wider Jerusalem herauf. Und er nahm die Schätze des Hauses Jehovas weg und die Schätze des Hauses des Königs: alles nahm er weg; und er nahm die goldenen Schilde weg, die Salomo gemacht hatte. 10 Und der König Rehabeam machte an ihrer Statt eherne Schilde, und er befahl sie unter die Hand der Obersten der Läufer, die den Eingang des Hauses des Königs bewachten. 11 Und es geschah: so oft der König in das Haus Jehovas ging, kamen die Läufer und trugen dieselben und brachten sie dann wieder in das Gemach der Läufer zurück. 12 Und als er sich demütigte, wandte sich der Zorn Jehovas von ihm ab, so daß er ihn nicht völlig verderbte; und auch war in Juda noch etwas Gutes. 13 Und der König Rehabeam erstarkte zu Jerusalem und regierte; denn Rehabeam war 41 Jahre alt, als er König wurde, und er regierte siebzehn Jahre zu Jerusalem, der Stadt, die Jehova aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen dahin zu setzen. Und der Name seiner Mutter war Naama, die Ammonitin. (2. Chronik 6.20) 14 Und er tat, was böse war; denn er richtete sein Herz nicht darauf, Jehova zu suchen. 15 Und die Geschichte Rehabeams, die erste und die letzte, ist sie nicht geschrieben in der Geschichte Schemajas, des Propheten, und Iddos, des Sehers, in den Geschlechtsverzeichnissen? Und die Kriege Rehabeams und Jerobeams währten immerfort. (2. Chronik 13.22) 16 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern, und er wurde begraben in der Stadt Davids. Und Abija, sein Sohn, ward König an seiner Statt.