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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Chronik - Kapitel 11

Rehabeam von Juda

1 Und Rehabeam kam nach Jerusalem; und er versammelte das Haus Juda und Benjamin, 180000 auserlesene Krieger, um mit Israel zu streiten, damit er das Königreich an Rehabeam zurückbrächte. 2 Da geschah das Wort Jehovas zu Schemaja, dem Manne Gottes, also: 3 Sage zu Rehabeam, dem Sohne Salomos, dem König von Juda, und zu ganz Israel in Juda und Benjamin, und sprich: 4 So spricht Jehova: Ihr sollt nicht hinaufziehen und nicht mit euren Brüdern streiten; kehret um, ein jeder nach seinem Hause, denn von mir aus ist diese Sache geschehen. Und sie hörten auf die Worte Jehovas und kehrten um von dem Zuge wider Jerobeam. 5 Und Rehabeam wohnte in Jerusalem; und er baute Städte zu Festungen in Juda. 6 Und er baute Bethlehem und Etam und Tekoa, 7 und Beth-Zur und Soko und Adullam, 8 und Gath und Marescha und Siph, 9 und Adoraim und Lachis und Aseka, 10 und Zora und Ajalon und Hebron, die in Juda und Benjamin liegen, feste Städte. 11 Und er machte die Festungen stark, und legte Befehlshaber darein und Vorräte von Speise und Öl und Wein, 12 und in jede Stadt Schilde und Lanzen; und er machte sie überaus stark. Und Juda und Benjamin gehörten ihm. 13 Und die Priester und die Leviten, die in ganz Israel waren, stellten sich bei ihm ein aus allen ihren Grenzen. 14 Denn die Leviten verließen ihre Bezirke und ihr Besitztum und zogen nach Juda und nach Jerusalem; denn Jerobeam und seine Söhne hatten sie aus dem Priesterdienst Jehovas verstoßen, (2. Chronik 13.9) 15 und er hatte sich Priester bestellt zu den Höhen und zu den Böcken und zu den Kälbern, die er gemacht hatte. (1. Könige 12.31) 16 Und ihnen folgten aus allen Stämmen Israels die, welche ihr Herz darauf richteten, Jehova, den Gott Israels, zu suchen; sie kamen nach Jerusalem, um Jehova, dem Gott ihrer Väter, zu opfern. 17 Und sie stärkten das Königreich Juda und befestigten Rehabeam, den Sohn Salomos, drei Jahre lang; denn drei Jahre lang wandelten sie auf dem Wege Davids und Salomos. 18 Und Rehabeam nahm sich zum Weibe Machalath, die Tochter Jerimoths, des Sohnes Davids, und Abichails, der Tochter Eliabs, des Sohnes Isais. (1. Samuel 16.6) 19 Und sie gebar ihm Söhne: Jeusch und Schemarja und Saham. 20 Und nach ihr nahm er Maaka, die Tochter Absaloms; und sie gabar ihm Abija und Attai und Sisa und Schelomith. 21 Und Rehabeam liebte Maaka, die Tochter Absaloms, mehr als alle seine Weiber und seine Kebsweiber; denn er hatte achtzehn Weiber genommen und sechzig Kebsweiber; und er zeugte achtundzwanzig Söhne und sechzig Töchter. 22 Und Rehabeam bestellte Abija, den Sohn der Maaka, zum Haupte, zum Fürsten unter seinen Brüdern; denn er gedachte ihn zum König zu machen. 23 Und er handelte verständig und verteilte alle seine Söhne in alle Länder Judas und Benjamins, in alle festen Städte, und gab ihnen Lebensunterhalt in Fülle, und begehrte für sie eine Menge Weiber. (2. Chronik 21.3)