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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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Richter - Kapitel 5

Siegeslied Deboras und Baraks

1 Und Debora und Barak, der Sohn Abinoams, sangen an selbigem Tage und sprachen: 2 Weil Führer führten in Israel, weil freiwillig sich stellte das Volk, preiset Jehova! 3 Höret, ihr Könige; horchet auf, ihr Fürsten! Ich will, ja, ich will Jehova singen, will singen und spielen Jehova, dem Gott Israels! 4 Jehova! als du auszogest von Seir, als du einherschrittest vom Gefilde Edoms, da erzitterte die Erde; auch troffen die Himmel, auch troffen die Wolken von Wasser. (5. Mose 33.2) (Habakuk 3.3-6) 5 Die Berge erbebten vor Jehova, jener Sinai vor Jehova, dem Gott Israels. (Psalm 68.9) 6 In den Tagen Schamgars, des Sohnes Anaths, in den Tagen Jaels feierten die Pfade, und die Wanderer betretener Wege gingen krumme Pfade. (Richter 3.31) 7 Es feierten die Landstädte in Israel, sie feierten, bis ich, Debora, aufstand, bis ich aufstand, eine Mutter in Israel. 8 Es erwählte neue Götter; da war Streit an den Toren! Ward wohl Schild und Lanze gesehen unter 40000 in Israel? (1. Samuel 13.19) (1. Samuel 13.22) 9 Mein Herz gehört den Führern Israels, denen, die sich freiwillig stellten im Volke. Preiset Jehova! 10 Die ihr reitet auf weißroten Eselinnen, die ihr sitzet auf Teppichen, und die ihr wandelt auf dem Wege, singet! (Richter 10.4) (Richter 12.14) 11 Fern von der Stimme der Bogenschützen, zwischen den Schöpfrinnen, dort sollen sie preisen die gerechten Taten Jehovas, die gerechten Taten an seinen Landstädten in Israel. Da zog das Volk Jehovas hinab zu den Toren. 12 Wache auf, wache auf, Debora! Wache auf, wache auf, sprich ein Lied! Mache dich auf, Barak, und führe gefangen deine Gefangenen, Sohn Abinoams! 13 Da zog hinab ein Überrest der Edlen und des Volkes; Jehova zog zu mir herab unter den Helden. 14 Von Ephraim zogen hinab, deren Stammsitz unter Amalek ist; hinter dir her Benjamin, unter deinen Völkern; von Makir zogen hinab die Führer, und von Sebulon, die den Feldherrnstab halten. (Josua 17.1) (Richter 12.15) 15 Und die Fürsten in Issaschar waren mit Debora; und Issaschar gleich Barak; er wurde seinen Füßen nach ins Tal gesandt. An den Bächen Rubens waren große Beschlüsse des Herzens. 16 Warum bliebest du zwischen den Hürden, das Flöten bei den Herden zu hören? An den Bächen Rubens waren große Beratungen des Herzens. 17 Gilead ruhte jenseit des Jordan; und Dan, warum weilte er auf Schiffen? Aser blieb am Gestade des Meeres, und an seinen Buchten ruhte er. 18 Sebulon ist ein Volk, das seine Seele dem Tode preisgab, auch Naphtali auf den Höhen des Gefildes. 19 Könige kamen, sie stritten; da stritten die Könige Kanaans zu Taanak an den Wassern Megiddos: Beute an Silber trugen sie nicht davon. 20 Vom Himmel her stritten, von ihren Bahnen aus stritten die Sterne mit Sisera. (2. Mose 14.25) (Josua 10.14) (Josua 10.42) (Richter 4.15) 21 Der Bach Kison riß sie hinweg, der Bach der Urzeit, der Bach Kison. Du, meine Seele, tratest die Starken nieder! 22 Da stampften die Hufe der Rosse vom Rennen, dem Rennen ihrer Gewaltigen. 23 Fluchet Meros! spricht der Engel Jehovas, verfluchet seine Bewohner! Denn sie sind nicht Jehova zu Hilfe gekommen, Jehova zu Hilfe unter den Helden. 24 Gesegnet vor Weibern sei Jael, das Weib Hebers, des Keniters, vor Weibern in Zelten gesegnet! 25 Wasser verlangte er, Milch gab sie; in einer Schale der Edlen reichte sie geronnene Milch. (Richter 4.19) 26 Ihre Hand streckte sie aus nach dem Pflocke und ihre Rechte nach dem Hammer der Arbeiter; und sie hämmerte auf Sisera, zerschmetterte sein Haupt und zerschlug und durchbohrte seine Schläfe. 27 Zwischen ihren Füßen krümmte er sich, fiel, lag da; zwischen ihren Füßen krümmte er sich, fiel; da, wo er sich krümmte, fiel er überwältigt. 28 Durchs Fenster schaute aus Siseras Mutter und rief ängstlich durch das Gitter: warum zaudert sein Wagen zu kommen? Warum zögern die Tritte seiner Gespanne? 29 Die Klugen unter ihren Edelfrauen antworten ihr, und sie selbst erwidert sich ihre Reden: 30 Finden sie nicht, teilen sie nicht Beute? ein Mädchen, zwei Mädchen auf den Kopf eines Mannes? Beute an bunten Gewändern für Sisera, Beute an buntgewirkten Gewändern; zwei buntgewirkte Gewänder für den Hals der Gefangenen. - 31 Also mögen umkommen alle deine Feinde, Jehova! aber die ihn lieben, seien wie die Sonne aufgeht in ihrer Kraft! - Und das Land hatte Ruhe vierzig Jahre. (Richter 3.11)