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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 4, 5, 6 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 7 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 8, 9, 10 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 11, 12 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 13, 14 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 15, 16 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 17, 18, 19 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 20, 21, 22 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 23 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 24 

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Richter - Kapitel 4

Sieg Deboras und Baraks

1 Und die Kinder Israel taten wiederum, was böse war in den Augen Jehovas; und Ehud war gestorben. 2 Da verkaufte sie Jehova in die Hand Jabins, des Königs der Kanaaniter, der zu Hazor regierte; und sein Heeroberster war Sisera, und er wohnte zu Haroscheth-Gojim. 3 Und die Kinder Israel schrieen zu Jehova; denn er hatte neunhundert eiserne Wagen, und er bedrückte die Kinder Israel mit Gewalt zwanzig Jahre. 4 Und Debora, eine Prophetin, das Weib Lappidoths, richtete Israel in selbiger Zeit. 5 Und sie wohnte unter der Debora-Palme zwischen Rama und Bethel, auf dem Gebirge Ephraim; und die Kinder Israel gingen zu ihr hinauf zu Gericht. 6 Und sie sandte hin und ließ Barak, den Sohn Abinoams, von Kedes-Naphtali, rufen; und sie sprach zu ihm: Hat nicht Jehova, der Gott Israels, geboten: Gehe hin und ziehe auf den Berg Tabor, und nimm mit dir zehntausend Mann von den Kindern Naphtali und von den Kindern Sebulon; 7 und ich werde Sisera, den Heerobersten Jabins, zu dir ziehen an den Bach Kison samt seinen Wagen und seiner Menge, und ich werde ihn in deine Hand geben? 8 Und Barak sprach zu ihr: Wenn du mit mir gehst, so gehe ich; wenn du aber nicht mit mir gehst, so gehe ich nicht: 9 Da sprachen sie: Ich will wohl mit dir gehen; nur daß die Ehre nicht dein sein wird auf dem Wege, den du gehst, denn in die Hand eines Weibes wird Jehova den Sisera verkaufen. Und Debora machte sich auf und ging mit Barak nach Kedes. 10 Und Barak berief Sebulon und Naphtali nach Kedes; und zehntausend Mann zogen in seinem Gefolge hinauf; auch Debora zog mit ihm hinauf. 11 (Heber aber, der Keniter, hatte sich von den Kenitern, den Kindern Hobabs, des Schwagers Moses, getrennt; und er hatte seine Zelte aufgeschlagen bis an die Terebinthe zu Zaanannim, das neben Kedes liegt.) 25, 26 12 Und man berichtete dem Sisera, daß Barak, der Sohn Abinoams, auf den Berg Tabor hinaufgezogen wäre. 13 Da berief Sisera alle seine Wagen, neunhundert eiserne Wagen, und alles Volk, das mit ihm war, von Haroscheth-Gojim an den Bach Kison. 14 Und Debora sprach zu Barak: Mache dich auf! denn dies ist der Tag, da Jehova den Sisera in deine Hand gegeben hat. Ist nicht Jehova ausgezogen vor dir her? Und Barak stieg von dem Berge Tabor hinab, und zehntausend Mann ihm nach. 15 Und Jehova verwirrte Sisera und alle seine Wagen und das ganze Heerlager durch die Schärfe des Schwertes vor Barak her; und Sisera stieg von dem Wagen herab und floh zu Fuß. 16 Barak aber jagte den Wagen und dem Heere nach bis Haroscheth-Gojim; und das ganze Heer Siseras fiel durch die Schärfe des Schwertes: Es blieb auch nicht einer übrig. 17 Und Sisera floh zu Fuß in das Zelt Jaels, des Weibes Hebers, des Keniters; denn es war Friede zwischen Jabin, dem König von Hazor, und dem Hause Hebers, des Keniters. 18 Da ging Jael hinaus, dem Sisera entgegen; und sie sprach zu ihm: Kehre ein, mein Herr, kehre ein zu mir, fürchte dich nicht! Und er kehrte ein zu ihr in das Zelt, und sie bedeckte ihn mit einer Decke. 19 Und er sprach zu ihr: Laß mich doch ein wenig Wasser trinken, denn mich dürstet. Und sie öffnete den Milchschlauch und ließ ihn trinken, und sie deckte ihn zu. 20 Und er sprach zu ihr: Stelle dich an den Eingang des Zeltes; und es geschehe, wenn jemand kommt und dich fragt und spricht: Ist jemand hier? So sage: Niemand. 21 Und Jael, das Weib Hebers, nahm einen Zeltpflock und faßte den Hammer in ihre Hand, und sie kam leise zu ihm und schlug den Pflock durch seine Schläfe, daß er in die Erde drang. Er war nämlich in einen tiefen Schlaf gefallen und war ermattet, und er starb. 22 Und siehe, da kam Barak, der Sisera verfolgte; und Jael ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zu ihm: Komm, ich will dir den Mann zeigen, den du suchst! Und er ging zu ihr hinein, und siehe, Sisera lag tot, und der Pflock war in seiner Schläfe. 23 So beugte Gott an selbigem Tage Jabin, den König von Kanaan, vor den Kindern Israel. 24 Und die Hand der Kinder Israel wurde fort und fort härter über Jabin, den König von Kanaan, bis sie Jabin, den König von Kanaan, vernichtet hatten.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln,

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.

3 Jeremia 34.14: 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran.

4 2. Mose 22.7-8: Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.

5 2. Mose 22.27: 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.

6 5. Mose 1.17: Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre."

7 2. Mose 21.2: 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.

9 2. Mose 20.13: Morde nicht!

10 Matthäus 5.21-22: "Ihr habt gehört, dass zu den Vorfahren gesagt worden ist: 'Du sollst keinen Mord begehen. Wer mordet, soll vor Gericht gestellt werden.'

11 4. Mose 35.6: Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,

12 5. Mose 19.4: Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.

13 1. Könige 2.29: König Salomo wurde gemeldet: "Joab ist zum Zelt Jahwes an den Altar geflohen." Da schickte Salomo Benaja Ben-Jojada mit dem Befehl los, Joab zu töten.

14 1. Könige 2.31: "Tu, was er gesagt hat", erwiderte der König. "Stoß ihn nieder und begrabe ihn. So nimmst du die Blutschuld von mir und der Familie meines Vaters, die Joab auf uns gebracht hat.

15 5. Mose 24.7: Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

16 1. Timotheus 1.10: Es gilt für Menschen, die in sexueller Unmoral leben und für Männer, die sich an Knaben oder ihresgleichen vergehen, für solche, die Menschenhandel treiben, Lügen verbreiten, falsche Eide schwören oder sonst etwas tun, was mit der gesunden Lehre nicht vereinbar ist.

17 5. Mose 27.16: 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'

18 Sprüche 20.20: Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat doch gesagt: 'Ehre Vater und Mutter!' und 'Wer Vater oder Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft!'

20 3. Mose 24.19-20: Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat.

21 5. Mose 19.21: Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr wisst, dass es heißt: 'Auge um Auge, Zahn um Zahn.'

23 1. Mose 9.5: Euer eigenes Blut darf auf keinen Fall vergossen werden, denn ich wache darüber und werde es wieder einfordern, vom Tier genauso wie vom Menschen. Ich werde Rechenschaft für das Leben jedes Menschen fordern.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat vor den Herrn und sagte: "Herr, die Hälfte meines Vermögens werde ich den Armen geben, und wenn ich von jemand etwas erpresst habe, werde ich es ihm vierfach zurückerstatten."

25 4. Mose 10.29: Mose sagte zu Hobab, dem Sohn seines midianitischen Schwiegervaters Reguël: "Wir machen uns jetzt auf den Weg zu dem Ort, den Jahwe uns versprochen hat. Geh mit uns! Wir werden dir Gutes tun, denn Jahwe hat Israel Gutes zugesagt."

26 Richter 1.16: Die Nachkommen von Moses Schwager, - das waren Keniter - waren mit den Männern Judas aus der Palmenstadt aufgebrochen und in das Steppengebiet gezogen, das im Süden von Arad liegt. Als Halbnomaden hielten sie sich im Gebiet Judas auf.