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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 4, 5, 6 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 7 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 8, 9, 10 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 11, 12 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 13, 14 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 15, 16 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 17, 18, 19 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 20, 21, 22 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 23 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 24 

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Richter - Kapitel 19

Greueltat der Benjaminiter von Gibea

1 Und es geschah in jenen Tagen, als kein König in Israel war, daß sich ein levitischer Mann an der äußersten Seite des Gebirges Ephraim aufhielt; und er nahm sich ein Kebsweib aus Bethlehem-Juda. 25 2 Und sein Kebsweib hurte neben ihm; und sie ging von ihm weg in das Haus ihres Vaters, nach Bethlehem-Juda, und war daselbst eine Zeitlang, vier Monate. 3 Und ihr Mann machte sich auf und ging ihr nach, um zu ihrem Herzen zu reden, sie zurückzubringen; und sein Knabe war mit ihm und ein Paar Esel. Und sie führte ihn in das Haus ihres Vaters; und als der Vater des jungen Weibes ihn sah, kam er ihm freudig entgegen. 4 Und sein Schwiegervater, der Vater des jungen Weibes, hielt ihn zurück, und er blieb drei Tage bei ihm; und sie aßen und tranken und übernachteten daselbst. 5 Und es geschah am vierten Tage, da machten sie sich des Morgens früh auf, und er erhob sich, um fortzugehen. Da sprach der Vater des jungen Weibes zu seinem Eidam: Stärke dein Herz mit einem Bissen Brot, und danach möget ihr ziehen. 6 Und sie setzten sich und aßen und tranken beide miteinander. Und der Vater des jungen Weibes sprach zu dem Manne: Laß es dir doch gefallen und bleibe über Nacht und laß dein Herz fröhlich sein! 7 Und als der Mann sich erhob, um fortzugehen, da drang sein Schwiegervater in ihn, und er übernachtete wiederum daselbst. 8 Und am fünften Tage machte er sich des Morgens früh auf, um fortzugehen; da sprach der Vater des jungen Weibes: Stärke doch dein Herz und verziehet, bis der Tag sich neigt! Und so aßen sie beide miteinander. 9 Und der Mann erhob sich, um fortzugehen, er und sein Kebsweib und sein Knabe. Aber sein Schwiegervater, der Vater des jungen Weibes, sprach zu ihm: Siehe doch, der Tag nimmt ab, es will Abend werden; übernachtet doch! Siehe, der Tag sinkt, übernachte hier und laß dein Herz fröhlich sein; und ihr machet euch morgen früh auf euren Weg, und du ziehst nach deinem Zelte. 10 Aber der Mann wollte nicht übernachten, und er erhob sich und zog fort; und er kam bis vor Jebus, das ist Jerusalem, und mit ihm das Paar gesattelter Esel, und sein Kebsweib mit ihm. 26, 27 11 Sie waren bei Jebus, und der Tag war sehr herabgesunken, da sprach der Knabe zu seinem Herrn: Komm doch und laß uns in diese Stadt der Jebusiter einkehren und darin übernachten. 12 Aber sein Herr sprach zu ihm: Wir wollen nicht in eine Stadt der Fremden einkehren, die nicht von den Kindern Israel sind, sondern wollen nach Gibea hinübergehen. 13 Und er sprach zu seinem Knaben: Komm, daß wir uns einem der Orte nähern und in Gibea oder in Rama übernachten. 14 So zogen sie vorüber und gingen weiter, und die Sonne ging ihnen unter nahe bei Gibea, das Benjamin gehört. 15 Und sie wandten sich dahin, daß sie hineinkämen, um in Gibea zu übernachten. Und er kam hinein und setzte sich hin auf den Platz der Stadt; und niemand war, der sie ins Haus aufgenommen hätte, um zu übernachten. 16 Und siehe, ein alter Mann kam von seiner Arbeit, vom Felde, am Abend; und der Mann war vom Gebirge Ephraim, und er hielt sich in Gibea auf; die Leute des Ortes aber waren Benjaminiter. 17 Und er erhob seine Augen und sah den Wandersmann auf dem Platze der Stadt, und der alte Mann sprach: Wohin gehst du? Und woher kommst du? 18 Und er sprach zu ihm: Wir reisen von Bethlehem-Juda nach der äußersten Seite des Gebirges Ephraim; von dort bin ich her, und ich bin nach Bethlehem-Juda gegangen, und ich wandle mit dem Hause Jehovas; und niemand ist, der mich in sein Haus aufnimmt. 19 Und wir haben sowohl Stroh als auch Futter für unsere Esel, und auch Brot und Wein habe ich für mich und für deine Magd und für den Knaben, der mit deinen Knechten ist; es mangelt an nichts. 20 Da sprach der alte Mann: Friede dir! Nur liege all dein Bedarf mir ob; doch auf dem Platze übernachte nicht. 21 Und er führte ihn in sein Haus und gab den Eseln Futter. Und sie wuschen ihre Füße und aßen und tranken. 22 Sie ließen ihr Herz guter Dinge sein, siehe, da umringten die Männer der Stadt, Männer, welche Söhne Belials waren, das Haus, schlugen an die Tür und sprachen zu dem alten Manne, dem Herrn des Hauses, und sagten: Führe den Mann, der in dein Haus gekommen ist, heraus, daß wir ihn erkennen! 28 23 Und der Mann, der Herr des Hauses, ging zu ihnen hinaus und sprach zu ihnen: Nicht doch, meine Brüder, tut doch nicht übel; nachdem dieser Mann in mein Haus gekommen ist, begehet nicht diese Schandtat! 29 24 Siehe, meine Tochter, die Jungfrau, und sein Kebsweib, lasset mich doch sie herausführen; und schwächet sie und tut mit ihnen, was gut ist in euren Augen; aber an diesem Manne begehet nicht diese Schandtat! 25 Aber die Männer wollten nicht auf ihn hören. Da ergriff der Mann sein Kebsweib und führte sie zu ihnen hinaus auf die Straße; und sie erkannten sie und mißhandelten sie die ganze Nacht bis an den Morgen; und sie ließen sie gehen, als die Morgenröte aufging. 26 Und das Weib kam beim Anbruch des Morgens und fiel nieder am Eingang des Hauses des Mannes, woselbst ihr Herr war, und lag dort, bis es hell wurde. 27 Und als ihr Herr am Morgen aufstand und die Tür des Hauses öffnete und hinaustrat, um seines Weges zu ziehen: Siehe, da lag das Weib, sein Kebsweib, an dem Eingang des Hauses, und ihre Hände auf der Schwelle. 28 Und er sprach zu ihr: Stehe auf und laß uns gehen! Aber niemand antwortete. Da nahm er sie auf den Esel, und der Mann machte sich auf und zog an seinen Ort. 29 Und als er in sein Haus gekommen war, nahm er sein Messer und ergriff sein Kebsweib und zerstückte sie, nach ihren Gebeinen, in zwölf Stücke; und er sandte sie in alle Grenzen Israels. 30 30 Und es geschah, ein jeder, der es sah, sprach: Solches ist nicht geschehen noch gesehen worden von dem Tage an, da die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten heraufgezogen sind, bis auf diesen Tag. Bedenket euch darüber, beratet und redet!

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln,

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.

3 Jeremia 34.14: 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran.

4 2. Mose 22.7-8: Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.

5 2. Mose 22.27: 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.

6 5. Mose 1.17: Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre."

7 2. Mose 21.2: 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.

9 2. Mose 20.13: Morde nicht!

10 Matthäus 5.21-22: "Ihr habt gehört, dass zu den Vorfahren gesagt worden ist: 'Du sollst keinen Mord begehen. Wer mordet, soll vor Gericht gestellt werden.'

11 4. Mose 35.6: Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,

12 5. Mose 19.4: Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.

13 1. Könige 2.29: König Salomo wurde gemeldet: "Joab ist zum Zelt Jahwes an den Altar geflohen." Da schickte Salomo Benaja Ben-Jojada mit dem Befehl los, Joab zu töten.

14 1. Könige 2.31: "Tu, was er gesagt hat", erwiderte der König. "Stoß ihn nieder und begrabe ihn. So nimmst du die Blutschuld von mir und der Familie meines Vaters, die Joab auf uns gebracht hat.

15 5. Mose 24.7: Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

16 1. Timotheus 1.10: Es gilt für Menschen, die in sexueller Unmoral leben und für Männer, die sich an Knaben oder ihresgleichen vergehen, für solche, die Menschenhandel treiben, Lügen verbreiten, falsche Eide schwören oder sonst etwas tun, was mit der gesunden Lehre nicht vereinbar ist.

17 5. Mose 27.16: 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'

18 Sprüche 20.20: Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat doch gesagt: 'Ehre Vater und Mutter!' und 'Wer Vater oder Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft!'

20 3. Mose 24.19-20: Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat.

21 5. Mose 19.21: Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr wisst, dass es heißt: 'Auge um Auge, Zahn um Zahn.'

23 1. Mose 9.5: Euer eigenes Blut darf auf keinen Fall vergossen werden, denn ich wache darüber und werde es wieder einfordern, vom Tier genauso wie vom Menschen. Ich werde Rechenschaft für das Leben jedes Menschen fordern.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat vor den Herrn und sagte: "Herr, die Hälfte meines Vermögens werde ich den Armen geben, und wenn ich von jemand etwas erpresst habe, werde ich es ihm vierfach zurückerstatten."

25 Richter 17.6: Damals gab es noch keinen König in Israel. Jeder tat, was er für richtig hielt.

26 Richter 1.21: Doch die Jebusiter, die Bewohner Jerusalems, wurden auch von den Männern des Stammes Benjamin nicht vertrieben. Bis heute leben sie dort unter den Benjaminiten.

27 1. Chronik 11.4: David zog nun mit allen Männern Israels nach Jerusalem, das damals noch Jebus hieß. Die Jebusiter waren die Bewohner des Landes.

28 1. Mose 19.4-5: wollten sie sich gerade niederlegen, da kamen die Männer von Sodom herbei und umstellten das Haus. Es waren alle Männer der Stadt, alte und junge.

29 1. Mose 19.7: "Ach, meine Brüder!", rief er. "Tut doch nicht so etwas Böses!

30 1. Samuel 11.7: Er schlachtete zwei seiner Rinder und zerstückelte sie. Dann schickte er Boten mit den Stücken in alle Gegenden Israels. Sie sollten sagen: "Wer nicht mit Saul und Samuel in den Kampf zieht, dessen Rindern wird es ebenso ergehen!" Da fiel der Schrecken Jahwes auf das ganze Volk, und es meldete sich geschlossen zum Kampf.