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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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Richter - Kapitel 10

Richter Tola und Jair

1 Und nach Abimelech stand Tola auf, um Israel zu retten, der Sohn Puas, des Sohnes Dodos, ein Mann von Issaschar; und er wohnte zu Schamir im Gebirge Ephraim. 2 Und er richtete Israel 23 Jahre; und er starb und wurde zu Schamir begraben. 3 Und nach ihm stand Jair, der Gileaditer, auf; und er richtete Israel 22 Jahre. (4. Mose 32.41) 4 Und er hatte dreißig Söhne, die auf dreißig Eseln ritten, und sie hatten dreißig Städte; diese nennt man bis auf diesen Tag die Dörfer Jairs, welche im Lande Gilead sind. (Richter 12.14) 5 Und Jair starb und wurde zu Kamon begraben.

Bedrückung Israels durch die Ammoniter

6 Und die Kinder Israel taten wiederum, was böse war in den Augen Jehovas, und sie dienten den Baalim und den Astaroth, und den Göttern Syriens und den Göttern Zidons und den Göttern Moabs und den Göttern der Kinder Ammon und den Göttern der Philister; und sie verließen Jehova und dienten ihm nicht. 7 Da entbrannte der Zorn Jehovas wider Israel, und er verkaufte sie in die Hand der Philister und in die Hand der Kinder Ammon. 8 Und sie bedrückten und plagten die Kinder Israel in selbigem Jahre; achtzehn Jahre bedrückten sie alle Kinder Israel, welche jenseit des Jordan waren im Lande der Amoriter, das in Gilead ist. 9 Und die Kinder Ammon zogen über den Jordan, um auch wider Juda und wider Benjamin und wider das Haus Ephraim zu streiten; und Israel wurde sehr bedrängt. 10 Da schrieen die Kinder Israel zu Jehova und sprachen: Wir haben gegen dich gesündigt, und zwar weil wir unseren Gott verlassen und den Baalim gedient haben. 11 Und Jehova sprach zu den Kindern Israel: Habe ich euch nicht von den Ägyptern und von den Amoritern, von den Kindern Ammon und von den Philistern gerettet? 12 und als die Zidonier und Amalekiter und Maoniter euch bedrückten, und ihr zu mir schrieet, euch aus ihrer Hand gerettet? 13 Ihr aber habt mich verlassen und habt anderen Göttern gedient; darum werde ich euch nicht mehr retten. 14 Gehet hin und schreiet zu den Göttern, die ihr erwählt habt: sie mögen euch retten zur Zeit eurer Bedrängnis! (5. Mose 32.37-38) (Jeremia 2.28) 15 Und die Kinder Israel sprachen zu Jehova: Wir haben gesündigt. Tue du uns nach allem, was gut ist in deinen Augen; nur errette uns doch an diesem Tage! 16 Und sie taten die fremden Götter aus ihrer Mitte hinweg und dienten Jehova; und seine Seele wurde ungeduldig über die Mühsal Israels. (1. Mose 35.2-4) (Richter 2.18) 17 Und die Kinder Ammon versammelten sich und lagerten sich in Gilead; und die Kinder Israel kamen zusammen und lagerten sich zu Mizpa. 18 Da sprach das Volk, die Obersten von Gilead, einer zum anderen: Wer ist der Mann, der anfängt, wider die Kinder Ammon zu streiten? Er soll allen Bewohnern Gileads zum Haupte sein. (Richter 11.6)