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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 4, 5, 6 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 7 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 8, 9, 10 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 11, 12 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 13, 14 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 15, 16 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 17, 18, 19 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 20, 21, 22 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 23 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 24 

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Richter - Kapitel 1

Judas Krieg gegen die Kanaaniter

1 Und es geschah nach dem Tode Josuas, da befragten die Kinder Israel Jehova und sprachen: Wer von uns soll zuerst wider die Kanaaniter hinaufziehen, um wider sie zu streiten? 25 2 Und Jehova sprach: Juda soll hinaufziehen; siehe, ich habe das Land in seine Hand gegeben. 3 Und Juda sprach zu Simeon, seinem Bruder: Ziehe mit mir hinauf in mein Los, und laß uns wider die Kanaaniter streiten, so will auch ich mit dir in dein Los ziehen. Und Simeon zog mit ihm. 4 Und Juda zog hinauf, und Jehova gab die Kanaaniter und die Perisiter in ihre Hand; und sie schlugen sie zu Besek, zehntausend Mann. 5 Und sie fanden den Adoni-Besek in Besek und stritten wider ihn; und sie schlugen die Kanaaniter und die Perisiter. 6 Und Adoni-Besek floh; und sie jagten ihm nach und ergriffen ihn und hieben ihm die Daumen seiner Hände und seiner Füße ab. 7 Da sprach Adoni-Besek: Siebzig Könige, denen die Daumen ihrer Hände und ihrer Füße abgehauen waren, lasen auf unter meinem Tische; so wie ich getan habe, also hat Gott mir vergolten. Und sie brachten ihn nach Jerusalem, und er starb daselbst. 8 Und die Kinder Juda stritten wider Jerusalem und nahmen es ein und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und die Stadt steckten sie in Brand. 9 Und danach zogen die Kinder Juda hinab, um wider die Kanaaniter zu streiten, die das Gebirge und den Süden und die Niederung bewohnten. 26, 27 10 Und Juda zog wider die Kanaaniter, die in Hebron wohnten; der Name Hebrons war aber vordem Kirjath-Arba; und sie schlugen Scheschai und Achiman und Talmai. 28 11 Und er zog von dannen wider die Bewohner von Debir; der Name von Debir war aber vordem Kirjath-Sepher. 12 Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und es einnimmt, dem gebe ich meine Tochter Aksa zum Weibe. 13 Da nahm es Othniel ein, der Sohn Kenas', der jüngere Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Aksa zum Weibe. 14 Und es geschah, als sie einzog, da trieb sie ihn an, ein Feld von ihrem Vater zu fordern. Und sie sprang von dem Esel herab. Und Kaleb sprach zu ihr: Was ist dir? 15 Und sie sprach zu ihm: Gib mir einen Segen; denn ein Mittagsland hast du mir gegeben, so gib mir auch Wasserquellen! Da gab ihr Kaleb die oberen Quellen und die unteren Quellen. 16 Und die Kinder des Keniters, des Schwagers Moses, waren mit den Kindern Juda aus der Palmenstadt heraufgezogen in die Wüste Juda, die im Süden von Arad liegt; und sie gingen hin und wohnten bei dem Volke. 29, 30, 31, 32 17 Und Juda zog mit seinem Bruder Simeon hin, und sie schlugen die Kanaaniter, welche Zephat bewohnten; und sie verbannten es und gaben der Stadt den Namen Horma. 33 18 Und Juda nahm Gasa ein und sein Gebiet, und Askalon und sein Gebiet, und Ekron und sein Gebiet. 19 Und Jehova war mit Juda, und er nahm das Gebirge in Besitz; denn die Bewohner der Niederung trieb er nicht aus, weil sie eiserne Wagen hatten. 20 Und sie gaben dem Kaleb Hebron, so wie Mose geredet hatte; und er vertrieb daraus die drei Söhne Enaks. 34 

Reste der Kanaaniter im Land Israel

21 Aber die Kinder Benjamin trieben die Jebusiter, die Bewohner von Jerusalem, nicht aus; und die Jebusiter haben bei den Kindern Benjamin in Jerusalem gewohnt bis auf diesen Tag. 35, 36, 37 22 Und das Haus Joseph, auch sie zogen nach Bethel hinauf, und Jehova war mit ihnen. 23 Und das Haus Joseph ließ Bethel auskundschaften; vordem war aber Lus der Name der Stadt. 38 24 Und die Wachen sahen einen Mann aus der Stadt herauskommen, und sie sprachen zu ihm: Zeige uns doch den Zugang zu der Stadt, so werden wir dir Güte erweisen. 25 Und er zeigte ihnen den Zugang zu der Stadt. Und sie schlugen die Stadt mit der Schärfe des Schwertes, aber den Mann und sein ganzes Geschlecht ließen sie gehen. 39 26 Und der Mann zog in das Land der Hethiter; und er baute eine Stadt und gab ihr den Namen Lus. Das ist ihr Name bis auf diesen Tag. 27 Aber Manasse trieb nicht aus Beth-Schean und seine Tochterstädte, und Taanak und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Jibleam und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Megiddo und seine Tochterstädte; und die Kanaaniter wollten in diesem Lande bleiben. 40 28 Und es geschah als Israel erstarkte, da machte es die Kanaaniter fronpflichtig; aber es trieb sie keineswegs aus. - 29 Und Ephraim trieb die Kanaaniter nicht aus, die zu Geser wohnten; und die Kanaaniter wohnten in ihrer Mitte zu Geser. - 41 30 Sebulon trieb nicht aus die Bewohner von Kitron und die Bewohner von Nahalol; und die Kanaaniter wohnten in ihrer Mitte und wurden fronpflichtig. - 42 31 Aser trieb nicht aus die Bewohner von Akko und die Bewohner von Zidon und Achlab und Aksib und Helba und Aphik und Rechob; 32 und die Aseriter wohnten inmitten der Kanaaniter, der Bewohner des Landes, denn sie trieben sie nicht aus. 33 Naphtali trieb nicht aus die Bewohner von Beth-Semes und die Bewohner von Beth-Anath; und er wohnte inmitten der Kanaaniter, der Bewohner des Landes; aber die Bewohner von Beth-Semes und von Beth-Anath wurden ihm fronpflichtig. 43 34 Und die Amoriter drängten die Kinder Dan ins Gebirge, denn sie gestatteten ihnen nicht, in die Niederung herabzukommen. 35 Und die Amoriter wollten im Gebirge Heres bleiben, in Ajjalon und in Schaalbim; aber die Hand des Hauses Joseph war schwer, und sie wurden fronpflichtig. 44 36 Und die Grenze der Amoriter war von der Anhöhe Akrabbim, von dem Felsen an und aufwärts.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln,

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.

3 Jeremia 34.14: 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran.

4 2. Mose 22.7-8: Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.

5 2. Mose 22.27: 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.

6 5. Mose 1.17: Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre."

7 2. Mose 21.2: 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.

9 2. Mose 20.13: Morde nicht!

10 Matthäus 5.21-22: "Ihr habt gehört, dass zu den Vorfahren gesagt worden ist: 'Du sollst keinen Mord begehen. Wer mordet, soll vor Gericht gestellt werden.'

11 4. Mose 35.6: Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,

12 5. Mose 19.4: Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.

13 1. Könige 2.29: König Salomo wurde gemeldet: "Joab ist zum Zelt Jahwes an den Altar geflohen." Da schickte Salomo Benaja Ben-Jojada mit dem Befehl los, Joab zu töten.

14 1. Könige 2.31: "Tu, was er gesagt hat", erwiderte der König. "Stoß ihn nieder und begrabe ihn. So nimmst du die Blutschuld von mir und der Familie meines Vaters, die Joab auf uns gebracht hat.

15 5. Mose 24.7: Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

16 1. Timotheus 1.10: Es gilt für Menschen, die in sexueller Unmoral leben und für Männer, die sich an Knaben oder ihresgleichen vergehen, für solche, die Menschenhandel treiben, Lügen verbreiten, falsche Eide schwören oder sonst etwas tun, was mit der gesunden Lehre nicht vereinbar ist.

17 5. Mose 27.16: 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'

18 Sprüche 20.20: Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat doch gesagt: 'Ehre Vater und Mutter!' und 'Wer Vater oder Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft!'

20 3. Mose 24.19-20: Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat.

21 5. Mose 19.21: Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr wisst, dass es heißt: 'Auge um Auge, Zahn um Zahn.'

23 1. Mose 9.5: Euer eigenes Blut darf auf keinen Fall vergossen werden, denn ich wache darüber und werde es wieder einfordern, vom Tier genauso wie vom Menschen. Ich werde Rechenschaft für das Leben jedes Menschen fordern.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat vor den Herrn und sagte: "Herr, die Hälfte meines Vermögens werde ich den Armen geben, und wenn ich von jemand etwas erpresst habe, werde ich es ihm vierfach zurückerstatten."

25 Richter 20.18: Dann zogen die Israeliten nach Bet-El, um Gott zu fragen, wer von ihnen zuerst gegen die Benjaminiten in den Kampf ziehen sollte. Jahwe antwortete: "Juda soll anfangen!"

26 Josua 10.40: So eroberte Josua das ganze Land, das Gebirge, den Negev im Süden, die Schefela und die östlichen Berghänge. Keiner, der dort lebte, entging dem Gericht Gottes. An allem vollstreckte er den Bann, wie es Jahwe, Israels Gott, befohlen hatte.

27 Josua 11.22: sodass in dem eroberten Land niemand von ihnen übrig blieb. Nur in Gaza, Gat und Aschdod entkamen sie dem Untergang.

28 Josua 15.13: Nach Befehl Jahwes überließ Josua Kaleb Ben-Jefunne einen Teil des Stammesgebietes von Juda, nämlich Hebron. Damals hieß es noch Kirjat-Arba, die Stadt des Arba, nach dem Stammvater der Anakiter.

29 4. Mose 10.29: Mose sagte zu Hobab, dem Sohn seines midianitischen Schwiegervaters Reguël: "Wir machen uns jetzt auf den Weg zu dem Ort, den Jahwe uns versprochen hat. Geh mit uns! Wir werden dir Gutes tun, denn Jahwe hat Israel Gutes zugesagt."

30 Josua 12.14: der von Horma und der von Arad,

31 Richter 4.11: Einige Zeit vorher hatte sich der Keniter Heber von seinem Stamm getrennt, den Nachkommen von Moses Schwager Hobab. Er hatte sein Zelt bei der Terebinthe von Zaanajim aufgeschlagen, das in der Nähe von Kedesch liegt.

32 Richter 4.17: Sisera war auf seiner Flucht zu Fuß inzwischen bis zum Zelt Jaels gekommen, das war die Frau des Keniters Heber. Die Sippe Hebers unterhielt freundschaftliche Beziehungen zu Jabin, dem König von Hazor.

33 4. Mose 21.2: Da legte Israel Jahwe ein Gelübde ab und sagte: "Wenn du dieses Volk wirklich in meine Hand gibst, werde ich seine Städte mit dem Bann belegen."

34 Josua 14.6: In Gilgal kamen die Männer des Stammes Juda zu Josua. Und Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe von Kenas sagte zu ihm: "Du weißt ja, was Jahwe zu Mose, dem Mann Gottes, über mich und dich in Kadesch-Barnea gesagt hat.

35 Josua 15.63: Nur die Jebusiter, die in Jerusalem wohnten, konnten die Männer des Stammes Juda nicht vertreiben. Bis heute wohnen sie mit den Judäern zusammen.

36 Josua 18.28: Zela, Elef, die Jebusiterstadt, das heutige Jerusalem, Gibea und Kirjat. Das sind 14 Städte mit ihren Dörfern. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Benjamin.

37 Richter 1.8: denn die Männer von Juda griffen auch Jerusalem an und eroberten es. Sie töteten die Bewohner und steckten die Stadt in Brand.

38 1. Mose 28.19: und gab dem Ort den Namen Bet-El, Haus Gottes. Vorher hieß der Ort Lus.

39 Josua 6.25: So verschonte Josua die Hure Rahab und ihre ganze Familie, weil sie die Kundschafter in Jericho versteckt hatte. Und sie lebt ja heute noch in Israel.

40 Josua 17.11-13: Und in den Stammesgebieten von Issachar und Ascher gehörten einige Städte mit den umliegenden Dörfern zu Manasse: Bet-Schean, Jibleam, der ganze Bezirk von Dor, En-Dor, Taanach und Megiddo, das Dreihügelgebiet.

41 Josua 16.10: Doch sie vertrieben die Kanaaniter von Geser nicht. So kam es, dass diese bis heute dort wohnen, aber Zwangdsarbeiten verrichten müssen.

42 Josua 19.15: Außerdem gehören noch die Städte Kattat, Nahalal, Schimron, Jidala und Bethlehem dazu. Das waren insgesamt zwölf Städte mit ihren Dörfern.

43 Josua 19.38: Jiron, Migdal-El, Horem, Bet-Anat und Bet-Schemesch. Das waren 19 Städte mit ihren Dörfern.

44 Josua 19.42: Schaalbim, Ajalon, Jitla,