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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 9

List der Gibeoniter und ihre Rettung

1 Und es geschah, als alle die Könige es hörten, die diesseit des Jordan waren, auf dem Gebirge und in der Niederung und an der ganzen Küste des großen Meeres gegen den Libanon hin, die Hethiter und die Amoriter, die Kanaaniter, die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter: 2 da versammelten sie sich allzumal, um einmütig wider Josua und wider Israel zu streiten. 3 Als aber die Bewohner von Gibeon hörten, was Josua an Jericho und an Ai getan hatte, (Josua 6.20-21) (Josua 8.26) (Josua 8.28) 4 handelten sie auch ihrerseits mit List und gingen und stellten sich als Boten: sie nahmen abgenutzte Säcke für ihre Esel, und abgenutzte und geborstene und zusammengebundene Weinschläuche, 5 und abgenutzte und geflickte Schuhe an ihre Füße, und abgenutzte Kleider auf sich; und alles Brot ihrer Zehrung war vertrocknet und war schimmlig. 6 Und sie gingen zu Josua in das Lager nach Gilgal und sprachen zu ihm und zu den Männern von Israel: Aus fernem Lande sind wir gekommen, und nun machet einen Bund mit uns. 7 Aber die Männer von Israel sprachen zu dem Hewiter: Vielleicht wohnst du in meiner Mitte, und wie sollte ich einen Bund mit dir machen? (2. Mose 23.32) (Josua 11.19) 8 Und sie sprachen zu Josua: Wir sind deine Knechte. Und Josua sprach zu ihnen: Wer seid ihr, und woher kommet ihr? 9 Und sie sprachen zu ihm: Aus sehr fernem Lande sind deine Knechte gekommen, um des Namens Jehovas, deines Gottes, willen; denn wir haben seinen Ruf gehört und alles, was er in Ägypten getan, 10 und alles, was er den beiden Königen der Amoriter getan hat, die jenseit des Jordan waren, Sihon, dem König von Hesbon, und Og, dem König von Basan, der zu Astaroth wohnte. (4. Mose 21.21) 11 Da sprachen unsere Ältesten und alle Bewohner unseres Landes zu uns und sagten: Nehmet Zehrung mit euch auf den Weg und gehet ihnen entgegen, und sprechet zu ihnen: Wir sind eure Knechte; und nun machet einen Bund mit uns! 12 Dieses unser Brot, warm haben wir es aus unseren Häusern als Zehrung mitgenommen an dem Tage, da wir auszogen, um zu euch zu gehen; und nun siehe, es ist vertrocknet und schimmlig geworden. 13 Und diese Weinschläuche, die wir neu gefüllt hatten, siehe da, sie sind geborsten; und diese unsere Kleider und unsere Schuhe sind abgenutzt infolge des sehr langen Weges. - 14 Und die Männer nahmen von ihrer Zehrung; aber den Mund Jehovas befragten sie nicht. (4. Mose 27.21) 15 Und Josua machte Frieden mit ihnen und machte mit ihnen einen Bund, sie am Leben zu lassen; und die Fürsten der Gemeinde schwuren ihnen. (Josua 9.7) 16 Und es geschah am Ende von drei Tagen, nachdem sie einen Bund mit ihnen gemacht hatten, da hörten sie, daß sie nahe bei ihnen waren und mitten unter ihnen wohnten. 17 Da brachen die Kinder Israel auf und kamen zu ihren Städten am dritten Tage; und ihre Städte waren Gibeon und Kephira und Beeroth und Kirjath-Jearim. 18 Und die Kinder Israel schlugen sie nicht, weil die Fürsten der Gemeinde ihnen bei Jehova, dem Gott Israels, geschworen hatten. Da murrte die ganze Gemeinde wider die Fürsten. 19 Und alle Fürsten sprachen zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen bei Jehova, dem Gott Israels, geschworen, und nun können wir sie nicht antasten. 20 Das wollen wir ihnen tun und sie am Leben lassen, damit nicht ein Zorn über uns komme wegen des Eides, den wir ihnen geschworen haben. (2. Samuel 21.1-2) 21 Und die Fürsten sprachen zu ihnen: Sie sollen am Leben bleiben. Und sie wurden Holzhauer und Wasserschöpfer für die ganze Gemeinde, so wie die Fürsten betreffs ihrer geredet hatten. 22 Und Josua rief sie und redete zu ihnen und sprach: Warum habt ihr uns betrogen und gesagt: Wir sind sehr weit von euch, da ihr doch mitten unter uns wohnet? 23 Und nun, verflucht seid ihr; und nicht sollt ihr aufhören, Knechte zu sein, sowohl Holzhauer als Wasserschöpfer für das Haus meines Gottes! 24 Und sie antworteten Josua und sprachen: Weil deinen Knechten für gewiß berichtet wurde, daß Jehova, dein Gott, Mose, seinem Knechte, geboten hat, euch das ganze Land zu geben und alle Bewohner des Landes vor euch zu vertilgen, so fürchteten wir sehr für unser Leben euretwegen und taten diese Sache. 25 Und nun siehe, wir sind in deiner Hand; tue, wie es gut und wie es recht ist in deinen Augen, uns zu tun. 26 Und er tat ihnen also und errettete sie von der Hand der Kinder Israel; und sie töteten sie nicht. 27 Und Josua machte sie an jenem Tage zu Holzhauern und Wasserschöpfern für die Gemeinde und für den Altar Jehovas, bis auf diesen Tag, an dem Orte, den er erwählen würde. (5. Mose 29.10)