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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 4, 5, 6 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 7 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 8, 9, 10 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 11, 12 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 13, 14 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 15, 16 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 17, 18, 19 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 20, 21, 22 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 23 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 24 

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Josua - Kapitel 19

Erbteil des Stammes Simeon

1 Und das zweite Los kam herauf für Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern; und ihr Erbteil war mitten in dem Erbteil der Kinder Juda. 2 Und es ward ihnen zum Erbteil: Beerseba und Scheba und Molada, 3 und Hazar-Schual und Bala und Ezem, 4 und Eltolad und Bethul und Horma, 5 und Ziklag und Beth-Markaboth und Hazar-Susa, 6 und Beth-Lebaoth und Scharuchen: dreizehn Städte und ihre Dörfer; 7 Ain, Rimmon und Ether und Aschan: vier Städte und ihre Dörfer; 8 und alle Dörfer, die rings um diese Städte liegen, bis Baalath-Beer, das ist Süd-Ramath. Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern. 9 Von der Meßschnur der Kinder Juda war das Erbteil der Kinder Simeon; denn das Teil der Kinder Juda war zu groß für sie, und so erhielten die Kinder Simeon ihr Erbteil mitten in ihrem Erbteil.

Erbteil des Stammes Sebulon

10 Und das dritte Los kam herauf für die Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern. Und die Grenze ihres Erbteils war bis Sarid; 11 und ihre Grenze stieg hinauf westwärts, und zwar nach Marhala, und stieß an Dabbescheth und stieß an den Bach, der vor Jokneam fließt; 12 und sie kehrte um von Sarid, ostwärts, gegen Sonnenaufgang, nach der Grenze von Kisloth-Tabor, und lief nach Daberath hin und stieg hinauf nach Japhija; 13 und von dort ging sie hinüber ostwärts gegen Sonnenaufgang, nach Gath-Hepher, nach Eth-Kazin, und lief aus bei Rimmon, das sich nach Nea hin erstreckt. 14 Und die Grenze wandte sich um dasselbe nördlich nach Hannathon, und ihr Ausgang war das Tal Jiphtach-El; ... 15 und Kattath und Nahalal und Schimron und Jidala und Bethlehem: zwölf Städte und ihre Dörfer. 25 16 Das war das Erbteil der Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Stammes Issaschar

17 Für Issaschar kam das vierte Los heraus, für die Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern. 18 Und ihr Gebiet war nach Jisreel hin, und Kesulloth und Schunem, 26 19 und Hapharaim und Schion und Anacharath, 20 und Rabbith und Kischjon und Ebez, 21 und Remeth und En-Gannim und En-Hadda und Beth-Pazez; 22 und die Grenze stieß an Tabor und Schachazuma und Beth-Semes, und der Ausgang ihrer Grenze war am Jordan: sechzehn Städte und ihre Dörfer. 23 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Stammes Asser

24 Und das fünfte Los kam heraus für den Stamm der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern. 25 Und ihre Grenze war: Helkath und Hali und Beten und Akschaph, 26 und Allammelek und Amhad und Mischeal; und sie stieß an den Karmel, gegen Westen, und an den Sihor-Libnath; 27 und sie kehrte um gegen Sonnenaufgang nach Beth-Dagon und stieß an Sebulon und an das Tal Jiphtach-El, nördlich von Beth-Emek und Nehiel, und sie lief nach Kabul hin zur Linken, 28 und Ebron und Rechob und Hammon und Kana, bis Zidon, der großen Stadt; 29 und die Grenze kehrte um nach Rama und bis zur festen Stadt Tyrus; und die Grenze kehrte um nach Hosa, und ihr Ausgang war nach dem Meere hin von dem Striche Aksib an; ... 27, 28 30 und Umma und Aphek und Rechob: 22 Städte und ihre Dörfer. 31 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Stammes Naftali

32 Für die Kinder Naphtali kam das sechste Los heraus, für die Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern. 33 Und ihre Grenze war von Heleph, von der Terebinthe zu Zaanannim, und Adami-Nekeb und Jabneel bis Lakum, und ihr Ausgang war am Jordan; 34 und die Grenze kehrte um westwärts nach Asnoth-Tabor und lief von dort nach Hukkok hin. Und so stieß sie an Sebulon gegen Süden, und an Aser stieß sie gegen Westen, und an Juda am Jordan gegen Sonnenaufgang. 35 Und die festen Städte waren: Ziddim, Zer und Hammath, Rakkath und Kinnereth, 36 und Adama und Rama und Hazor, 37 und Kedes und Edrei und En-Hazor, 38 und Jiron und Migdal-El, Horem und Beth-Anath und Beth-Semes: neunzehn Städte und ihre Dörfer. 29 39 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Stammes Dan

40 Für den Stamm der Kinder Dan, nach ihren Geschlechtern, kam das siebte Los heraus. 41 Und das Gebiet ihres Erbteils war: Zorha und Eschtaol und Ir-Semes, 42 und Schaalabbin und Ajjalon und Jithla, 30 43 und Elon und Timnatha und Ekron, 44 und Elteke und Gibbethon und Baalath, 45 und Jehud und Bne-Berak und Gath-Rimmon, 46 und Me-Jarkon und Rakkon, mit dem Gebiete gegenüber Japho. 31 47 Und die Grenze der Kinder Dan ging später weiter als diese; denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Leschem, und nahmen es ein und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und sie nahmen es in Besitz und wohnten darin; und sie nannten Leschem Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan. 32, 33 48 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Josua

49 Und als sie die Verteilung des Landes nach seinen Grenzen vollendet hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohne Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte. 50 Nach dem Befehle Jehovas gaben sie ihm die Stadt, die er verlangte, Timnath-Serach im Gebirge Ephraim; und er baute die Stadt und wohnte darin. 34 51 Das sind die Erbteile, welche Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Häupter der Väter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo, vor Jehova, an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. Und so vollendeten sie die Verteilung des Landes. 35, 36 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln,

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.

3 Jeremia 34.14: 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran.

4 2. Mose 22.7-8: Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.

5 2. Mose 22.27: 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.

6 5. Mose 1.17: Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre."

7 2. Mose 21.2: 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.

9 2. Mose 20.13: Morde nicht!

10 Matthäus 5.21-22: "Ihr habt gehört, dass zu den Vorfahren gesagt worden ist: 'Du sollst keinen Mord begehen. Wer mordet, soll vor Gericht gestellt werden.'

11 4. Mose 35.6: Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,

12 5. Mose 19.4: Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.

13 1. Könige 2.29: König Salomo wurde gemeldet: "Joab ist zum Zelt Jahwes an den Altar geflohen." Da schickte Salomo Benaja Ben-Jojada mit dem Befehl los, Joab zu töten.

14 1. Könige 2.31: "Tu, was er gesagt hat", erwiderte der König. "Stoß ihn nieder und begrabe ihn. So nimmst du die Blutschuld von mir und der Familie meines Vaters, die Joab auf uns gebracht hat.

15 5. Mose 24.7: Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

16 1. Timotheus 1.10: Es gilt für Menschen, die in sexueller Unmoral leben und für Männer, die sich an Knaben oder ihresgleichen vergehen, für solche, die Menschenhandel treiben, Lügen verbreiten, falsche Eide schwören oder sonst etwas tun, was mit der gesunden Lehre nicht vereinbar ist.

17 5. Mose 27.16: 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'

18 Sprüche 20.20: Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat doch gesagt: 'Ehre Vater und Mutter!' und 'Wer Vater oder Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft!'

20 3. Mose 24.19-20: Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat.

21 5. Mose 19.21: Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr wisst, dass es heißt: 'Auge um Auge, Zahn um Zahn.'

23 1. Mose 9.5: Euer eigenes Blut darf auf keinen Fall vergossen werden, denn ich wache darüber und werde es wieder einfordern, vom Tier genauso wie vom Menschen. Ich werde Rechenschaft für das Leben jedes Menschen fordern.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat vor den Herrn und sagte: "Herr, die Hälfte meines Vermögens werde ich den Armen geben, und wenn ich von jemand etwas erpresst habe, werde ich es ihm vierfach zurückerstatten."

25 Richter 1.30: Der Stamm Sebulon vertrieb die Einwohner von Kitron und Nahalal nicht, sodass die Kanaaniter auch unter ihnen wohnen blieben. Später jedoch verpflichtete man sie zu Zwangsarbeiten.

26 2. Könige 4.8: Eines Tages kam Elischa durch das Dorf Schunem. Dort lebte eine wohlhabende Frau, die ihn zum Essen einlud. Von da an war er jedes Mal in ihrem Haus zu Gast, wenn er dort durchkam.

27 Josua 15.44: Keila, Achsib und Marescha - neun Städte mit ihren Dörfern.

28 Richter 1.31: Der Stamm Ascher vertrieb die Einwohner von Akko und Sidon nicht, und auch nicht die von Mahaleb, Achsib, Helba, Afek und Rehob.

29 Richter 1.33: Der Stamm Naftali vertrieb die Einwohner von Bet-Schemesch und Bet-Anat nicht, sondern lebte in seinem Stammesgebiet mit den Kanaanitern zusammen. Sie mussten ihnen jedoch Zwangsarbeiten leisten.

30 Richter 1.35: Die Amoriter konnten sich in Har-Heres, Ajalon und Schaalbim behaupten. Als die beiden Josefstämme später die Oberhand gewannen, verpflichteten sie sie zu Zwangsarbeiten.

31 Jona 1.3: Aber Jona ging los, um Jahwe zu entkommen. Er wollte nach Tarschisch fliehen. Deshalb lief er nach Jafo hinunter und fand auch ein Schiff, das nach Tarschisch segeln wollte. Er bezahlte die Überfahrt und ging an Bord, um so weit wie möglich von Jahwe wegzukommen.

32 Richter 18.27: So nahmen die Daniten mit, was Micha sich hatte anfertigen lassen, und auch seinen Priester. Dann überfielen sie die Einwohner von Lajisch, die ruhig und sorglos dahinlebten. Sie erschlugen sie mit dem Schwert und brannten ihre Stadt nieder.

33 Richter 18.29: nannten sie aber nicht mehr Lajisch, sondern gaben ihr den Namen ihres Stammvaters Dan, der ein Sohn von Israel gewesen war.

34 Josua 24.30: Man begrub ihn in Timnat-Serach, das im Gebirge Efraïm nördlich vom Berg Gaasch liegt, auf dem Grundstück, das zu seinem Erbbesitz gehörte.

35 Josua 14.1: Es folgt eine Liste mit den Gebieten im Land Kanaan, die der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun und die Oberhäupter der einzelnen Stämme an die Israeliten als Erbbesitz austeilten.

36 Josua 18.1: Die ganze Gemeinschaft Israels versammelte sich in Schilo und richtete dort das Zelt der Begegnung mit Gott auf. Das Land war jetzt erobert.