1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)
1Und das zweite Los kam herauf für Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern; und ihr Erbteil war mitten in dem Erbteil der Kinder Juda.2Und es ward ihnen zum Erbteil: Beerseba und Scheba und Molada,3und Hazar-Schual und Bala und Ezem,4und Eltolad und Bethul und Horma,5und Ziklag und Beth-Markaboth und Hazar-Susa,6und Beth-Lebaoth und Scharuchen: dreizehn Städte und ihre Dörfer;7Ain, Rimmon und Ether und Aschan: vier Städte und ihre Dörfer;8und alle Dörfer, die rings um diese Städte liegen, bis Baalath-Beer, das ist Süd-Ramath. Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern.9Von der Meßschnur der Kinder Juda war das Erbteil der Kinder Simeon; denn das Teil der Kinder Juda war zu groß für sie, und so erhielten die Kinder Simeon ihr Erbteil mitten in ihrem Erbteil.
Erbteil des Stammes Sebulon
10Und das dritte Los kam herauf für die Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern. Und die Grenze ihres Erbteils war bis Sarid;11und ihre Grenze stieg hinauf westwärts, und zwar nach Marhala, und stieß an Dabbescheth und stieß an den Bach, der vor Jokneam fließt;12und sie kehrte um von Sarid, ostwärts, gegen Sonnenaufgang, nach der Grenze von Kisloth-Tabor, und lief nach Daberath hin und stieg hinauf nach Japhija;13und von dort ging sie hinüber ostwärts gegen Sonnenaufgang, nach Gath-Hepher, nach Eth-Kazin, und lief aus bei Rimmon, das sich nach Nea hin erstreckt.14Und die Grenze wandte sich um dasselbe nördlich nach Hannathon, und ihr Ausgang war das Tal Jiphtach-El; ...15und Kattath und Nahalal und Schimron und Jidala und Bethlehem: zwölf Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.30)16Das war das Erbteil der Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Issaschar
17Für Issaschar kam das vierte Los heraus, für die Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern.18Und ihr Gebiet war nach Jisreel hin, und Kesulloth und Schunem,(2. Könige 4.8)19und Hapharaim und Schion und Anacharath,20und Rabbith und Kischjon und Ebez,21und Remeth und En-Gannim und En-Hadda und Beth-Pazez;22und die Grenze stieß an Tabor und Schachazuma und Beth-Semes, und der Ausgang ihrer Grenze war am Jordan: sechzehn Städte und ihre Dörfer.23Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Asser
24Und das fünfte Los kam heraus für den Stamm der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern.25Und ihre Grenze war: Helkath und Hali und Beten und Akschaph,26und Allammelek und Amhad und Mischeal; und sie stieß an den Karmel, gegen Westen, und an den Sihor-Libnath;27und sie kehrte um gegen Sonnenaufgang nach Beth-Dagon und stieß an Sebulon und an das Tal Jiphtach-El, nördlich von Beth-Emek und Nehiel, und sie lief nach Kabul hin zur Linken,28und Ebron und Rechob und Hammon und Kana, bis Zidon, der großen Stadt;29und die Grenze kehrte um nach Rama und bis zur festen Stadt Tyrus; und die Grenze kehrte um nach Hosa, und ihr Ausgang war nach dem Meere hin von dem Striche Aksib an; ...(Josua 15.44)(Richter 1.31)30und Umma und Aphek und Rechob: 22 Städte und ihre Dörfer.31Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Naftali
32Für die Kinder Naphtali kam das sechste Los heraus, für die Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern.33Und ihre Grenze war von Heleph, von der Terebinthe zu Zaanannim, und Adami-Nekeb und Jabneel bis Lakum, und ihr Ausgang war am Jordan;34und die Grenze kehrte um westwärts nach Asnoth-Tabor und lief von dort nach Hukkok hin. Und so stieß sie an Sebulon gegen Süden, und an Aser stieß sie gegen Westen, und an Juda am Jordan gegen Sonnenaufgang.35Und die festen Städte waren: Ziddim, Zer und Hammath, Rakkath und Kinnereth,36und Adama und Rama und Hazor,37und Kedes und Edrei und En-Hazor,38und Jiron und Migdal-El, Horem und Beth-Anath und Beth-Semes: neunzehn Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.33)39Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Dan
40Für den Stamm der Kinder Dan, nach ihren Geschlechtern, kam das siebte Los heraus.41Und das Gebiet ihres Erbteils war: Zorha und Eschtaol und Ir-Semes,42und Schaalabbin und Ajjalon und Jithla,(Richter 1.35)43und Elon und Timnatha und Ekron,44und Elteke und Gibbethon und Baalath,45und Jehud und Bne-Berak und Gath-Rimmon,46und Me-Jarkon und Rakkon, mit dem Gebiete gegenüber Japho.(Jona 1.3)47Und die Grenze der Kinder Dan ging später weiter als diese; denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Leschem, und nahmen es ein und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und sie nahmen es in Besitz und wohnten darin; und sie nannten Leschem Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan.(Richter 18.27)(Richter 18.29)48Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Josua
49Und als sie die Verteilung des Landes nach seinen Grenzen vollendet hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohne Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte.50Nach dem Befehle Jehovas gaben sie ihm die Stadt, die er verlangte, Timnath-Serach im Gebirge Ephraim; und er baute die Stadt und wohnte darin.(Josua 24.30)51Das sind die Erbteile, welche Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Häupter der Väter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo, vor Jehova, an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. Und so vollendeten sie die Verteilung des Landes.(Josua 14.1)(Josua 18.1)