2. Mose - Kapitel 21
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 4, 5, 6 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 7 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 8, 9, 10 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 11, 12 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 13, 14 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 15, 16 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 17, 18, 19 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 20, 21, 22 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 23 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 24Josua - Kapitel 17
Erbteil des halben Stammes Manasse
1 Und das Los kam heraus für den Stamm Manasse, denn er war der Erstgeborene Josephs - für Makir, den Erstgeborenen Manasses, den Vater Gileads; da er ein Kriegsmann war, so wurden ihm Gilead und Basan zuteil. 25, 26 2 Und es kam heraus für die übrigen Söhne Manasses, nach ihren Geschlechtern: für die Söhne Abiesers und für die Söhne Heleks und für die Söhne Asriels und für die Söhne Sichems und für die Söhne Hephers und für die Söhne Schemidas; das waren die Kinder Manasses, des Sohnes Josephs, die Männlichen, nach ihren Geschlechtern. 3 Und Zelophchad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und dies sind die Namen seiner Töchter: Machla und Noa, Chogla, Milka und Tirza. 27, 28 4 Und sie traten herzu vor Eleasar, den Priester, und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Fürsten, und sprachen: Jehova hat Mose geboten, uns ein Erbteil unter unseren Brüdern zu geben. Und er gab ihnen, nach dem Befehle Jehovas, ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters. 5 Und so fielen dem Manasse zehn Anteile zu, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseit des Jordan liegt; 6 denn die Töchter Manasses erhielten ein Erbteil unter seinen Söhnen. Das Land Gilead aber wurde den übrigen Söhnen Manasses zuteil. 7 Und die Grenze Manasses war von Aser nach Mikmethath, das vor Sichem liegt; und die Grenze ging nach rechts zu den Bewohnern von En-Tappuach hin. 8 Dem Manasse gehörte das Land Tappuach; aber Tappuach, an der Grenze Manasses, gehörte den Kindern Ephraim. 9 Und die Grenze stieg hinab nach dem Bache Kana, südlich vom Bache. Diese Städte gehörten Ephraim inmitten der Städte Manasses. Und das Gebiet Manasses war nördlich vom Bache, und sein Ausgang war nach dem Meere hin. 29 10 Gegen Süden gehörte es dem Ephraim, und gegen Norden dem Manasse; und das Meer war seine Grenze. Und gegen Norden stießen sie an Aser, und gegen Osten an Issaschar. 11 Und Manasse erhielt in Issaschar und in Aser: Beth-Schean und seine Tochterstädte, und Jibleam und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Taanak und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Megiddo und seine Tochterstädte: das Dreihügelgebiet. - 30, 31 12 Aber die Kinder Manasse vermochten diese Städte nicht in Besitz zu nehmen, und die Kanaaniter wollten in diesem Lande bleiben. 32 13 Und es geschah, als die Kinder Israel erstarkten, da machten sie die Kanaaniter fronpflichtig; aber sie trieben sie keineswegs aus. 33 14 Und die Kinder Joseph redeten zu Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und eine Meßschnur als Erbteil gegeben, da ich doch ein zahlreiches Volk bin, soweit Jehova mich bis jetzt gesegnet hat? 15 Und Josua sprach zu ihnen: Wenn du ein zahlreiches Volk bist, so ziehe in den Wald hinauf und haue dir daselbst aus in dem Lande der Perisiter und der Rephaim, wenn dir das Gebirge Ephraim zu enge ist. 16 Und die Kinder Joseph sprachen: Das Gebirge reicht für uns nicht aus, und bei allen Kanaanitern, die im Tallande wohnen, sind eiserne Wagen: bei denen, die in Beth-Schean und seinen Tochterstädten, und bei denen, die im Tale Jisreel wohnen. 17 Da sprach Josua zum Hause Joseph, zu Ephraim und zu Manasse, und sagte: Du bist ein zahlreiches Volk und hast eine große Kraft; nicht ein Los sollst du haben, 18 sondern das Gebirge soll dir zuteil werden. Da es ein Wald ist, so haue ihn aus, und seine Ausläufer sollen dir gehören; denn du wirst die Kanaaniter austreiben, wenn sie auch eiserne Wagen haben, und wenn sie auch stark sind.Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln,
2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.
3 Jeremia 34.14: 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran.
4 2. Mose 22.7-8: Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.
5 2. Mose 22.27: 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.
6 5. Mose 1.17: Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre."
7 2. Mose 21.2: 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.
8 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.
9 2. Mose 20.13: Morde nicht!
10 Matthäus 5.21-22: "Ihr habt gehört, dass zu den Vorfahren gesagt worden ist: 'Du sollst keinen Mord begehen. Wer mordet, soll vor Gericht gestellt werden.'
11 4. Mose 35.6: Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,
12 5. Mose 19.4: Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.
13 1. Könige 2.29: König Salomo wurde gemeldet: "Joab ist zum Zelt Jahwes an den Altar geflohen." Da schickte Salomo Benaja Ben-Jojada mit dem Befehl los, Joab zu töten.
14 1. Könige 2.31: "Tu, was er gesagt hat", erwiderte der König. "Stoß ihn nieder und begrabe ihn. So nimmst du die Blutschuld von mir und der Familie meines Vaters, die Joab auf uns gebracht hat.
15 5. Mose 24.7: Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.
16 1. Timotheus 1.10: Es gilt für Menschen, die in sexueller Unmoral leben und für Männer, die sich an Knaben oder ihresgleichen vergehen, für solche, die Menschenhandel treiben, Lügen verbreiten, falsche Eide schwören oder sonst etwas tun, was mit der gesunden Lehre nicht vereinbar ist.
17 5. Mose 27.16: 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'
18 Sprüche 20.20: Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Gott hat doch gesagt: 'Ehre Vater und Mutter!' und 'Wer Vater oder Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft!'
20 3. Mose 24.19-20: Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat.
21 5. Mose 19.21: Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.
22 Matthäus 5.38: Ihr wisst, dass es heißt: 'Auge um Auge, Zahn um Zahn.'
23 1. Mose 9.5: Euer eigenes Blut darf auf keinen Fall vergossen werden, denn ich wache darüber und werde es wieder einfordern, vom Tier genauso wie vom Menschen. Ich werde Rechenschaft für das Leben jedes Menschen fordern.
24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat vor den Herrn und sagte: "Herr, die Hälfte meines Vermögens werde ich den Armen geben, und wenn ich von jemand etwas erpresst habe, werde ich es ihm vierfach zurückerstatten."
25 4. Mose 26.29: Von Manasses Sohn Machir stammt die Sippe der Machiriten ab. Machir wurde der Vater von Gilead, vom dem die Sippe der Gileaditer abstammt.
26 Josua 13.31: das halbe Gilead, dazu die Städte Aschtarot und Edreï, die zum Königreich Ogs gehört hatten. Dieses Gebiet wurde der Hälfte der Sippen zugeteilt, die von Machir Ben-Manasse abstammten.
27 4. Mose 26.33: Zelofhad, der Sohn Hefers, hatte keine Söhne, sondern Töchter. Es waren Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza.
28 4. Mose 27.1: Da kamen die Töchter von Zelofhad Ben-Hefer, dem Enkel Gileads, der über Machir und Manasse von Josef abstammte. Es waren Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza.
29 Josua 16.9: Dazu kamen noch die Städte und Dörfer, die den Efraïmiten zugesprochen wurden, obwohl sie im Stammesgebiet von Manasse lagen.
30 Richter 1.27: Der Stamm Manasse vertrieb die Einwohner von Bet-Schean, Taanach, Dor, Jibleam und Megiddo und den dazugehörenden Ortschaften nicht. Die Kanaaniter setzten alles daran, in dieser Gegend wohnen zu bleiben.
31 1. Samuel 28.7: Da befahl Saul seinen Dienern: "Sucht mir eine Totenbeschwörerin! Ich will zu ihr gehen und sie um Rat fragen!" Seine Diener sagten: "In En-Dor lebt eine solche Frau."
32 Josua 15.63: Nur die Jebusiter, die in Jerusalem wohnten, konnten die Männer des Stammes Juda nicht vertreiben. Bis heute wohnen sie mit den Judäern zusammen.
33 Josua 16.10: Doch sie vertrieben die Kanaaniter von Geser nicht. So kam es, dass diese bis heute dort wohnen, aber Zwangdsarbeiten verrichten müssen.