1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)
1Und das Los fiel für den Stamm der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern, nach der Grenze Edoms hin, der Wüste Zin, gegen Mittag, im äußersten Süden.(4. Mose 34.3-5)2Und ihre Südgrenze war vom Ende des Salzmeeres, von der Zunge, die sich gegen Süden wendet;3und sie lief aus südwärts von der Anhöhe Akrabbim und ging hinüber nach Zin, und sie stieg hinauf südlich von Kades-Barnea und ging hinüber nach Hezron, und sie stieg hinauf nach Addar und wandte sich nach Karka,4und sie ging hinüber nach Azmon und lief aus an dem Bache Ägyptens; und der Ausgang der Grenze war nach dem Meere hin. Das soll eure Südgrenze sein. -5Und die Grenze gegen Osten war das Salzmeer bis an das Ende des Jordan. - Und die Grenze an der Nordseite war von der Meereszunge an, vom Ende des Jordan;6und die Grenze stieg hinauf nach Beth-Hogla und ging hinüber nördlich von Beth-Araba; und die Grenze stieg hinauf zum Steine Bohans, des Sohnes Rubens;(Josua 18.17)7und die Grenze stieg von dem Tale Achor hinauf nach Debir, und sie wandte sich nördlich nach Gilgal, welches der Anhöhe Adummim gegenüber liegt, die südlich von dem Bache ist; und die Grenze ging hinüber zum Wasser En-Semes, und ihr Ausgang war nach En-Rogel hin;(2. Samuel 17.17)8und die Grenze stieg das Tal des Sohnes Hinnoms hinauf, nach der Südseite der Jebusiter, das ist Jerusalem; und die Grenze stieg zu dem Gipfel des Berges hinauf, welcher vor dem Tale Hinnom, gegen Westen, am Ende der Talebene der Rephaim, gegen Norden liegt;(2. Chronik 28.3)9und die Grenze zog sich herum von dem Gipfel des Berges nach der Quelle des Wassers Nephtoach, und lief nach den Städten des Gebirges Ephron hin; und die Grenze zog sich herum nach Baala, das ist Kirjath-Jearim;(Josua 15.60)10und von Baala wandte sich die Grenze gegen Westen nach dem Gebirge Seir und ging hinüber nach der Nordseite des Berges Jearim, das ist Kesalon, und sie stieg hinab nach Beth-Semes und ging hinüber nach Timna;11und die Grenze lief nach der Nordseite von Ekron hin; und die Grenze zog sich herum nach Schikkeron und ging hinüber nach dem Berge von Baala, und sie lief aus bei Jabneel; und der Ausgang der Grenze war nach dem Meere hin. -12Und die Westgrenze war das große Meer und das Angrenzende. Das war die Grenze der Kinder Juda ringsum nach ihren Geschlechtern.13Und Kaleb, dem Sohne Jephunnes, gab er ein Teil inmitten der Kinder Juda, nach dem Befehle Jehovas an Josua: Die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron.(Josua 14.6)(Richter 1.10)14Und Kaleb trieb von dannen aus die drei Söhne Enaks, Scheschai und Achiman und Talmai, Kinder Enaks.15Und von dannen zog er hinauf gegen die Bewohner von Debir; der Name von Debir war aber vordem Kirjath-Sepher.16Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und es einnimmt, dem gebe ich meine Tochter Aksa zum Weibe.17Da nahm es Othniel ein, der Sohn Kenas', ein Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Aksa zum Weibe.18Und es geschah, als sie einzog, da trieb sie ihn an, ein Feld von ihrem Vater zu fordern. Und sie sprang von dem Esel herab. Und Kaleb sprach zu ihr: Was ist dir?19Und sie sprach: Gib mir einen Segen; denn ein Mittagsland hast du mir gegeben, so gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr die oberen Quellen und die unteren Quellen.20Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern.21Und die Städte am Ende des Stammes der Kinder Juda, gegen die Grenze Edoms hin im Süden, waren: Kabzeel und Eder und Jagur,22und Kina und Dimona und Adada,23und Kedesch und Hazor und Jithnan;24Siph und Telem und Bealoth,25und Neu-Hazor und Kerijoth-Hezron, das ist Hazor;26Amam und Schema und Molada,27und Hazor-Gadda und Heschmon und Beth-Pelet,28und Hazar-Schual und Beerseba und Bisjothja;29Baala und Ijim und Ezem,30und El-Tolad und Kesil und Horma,31und Ziklag und Madmanna und Sansanna,32und Lebaoth und Schilchim und Ajin und Rimmon: aller Städte waren 29 und ihre Dörfer. -33In der Niederung: Eschtaol und Zorha und Aschna,(Richter 13.25)(Richter 16.31)34und Sanoach und En-Gannim, Tappuach und Enam,35Jarmuth und Adullam, Soko und Aseka,36und Schaaraim und Adithaim und Gedera und Gederothaim: vierzehn Städte und ihre Dörfer.37Zenan und Hadascha und Migdal-Gad,38und Dilhan und Mizpe und Joktheel,39Lachis und Bozkath und Eglon,40und Kabbon und Lachmas und Kithlisch,41und Gederoth, Beth-Dagon und Naama und Makkeda: sechzehn Städte und ihre Dörfer.42Libna und Ether und Aschan,43und Jiphtach und Aschna und Nezib,44und Kehila und Aksib und Marescha: neun Städte und ihre Dörfer.(Josua 19.29)45Ekron und seine Tochterstädte und seine Dörfer.(1. Samuel 5.10)46Von Ekron an und westwärts, alle, die zur Seite von Asdod lagen, und ihre Dörfer:47Asdod, seine Tochterstädte und seine Dörfer; Gasa, seine Tochterstädte und seine Dörfer, bis an den Bach Ägyptens, und das große Meer und das Angrenzende.(4. Mose 34.6)(Richter 1.18)(1. Samuel 5.1)48Und im Gebirge: Schamir und Jattir und Soko,49und Danna und Kirjath-Sanna, das ist Debir,50und Anab und Eschtemo und Anim,51und Gosen und Holon und Gilo: elf Städte und ihre Dörfer.52Arab und Duma und Eschhan,53und Janum und Beth-Tappuach und Apheka,54und Humta und Kirjath-Arba, das ist Hebron, und Zior: neun Städte und ihre Dörfer.55Maon, Karmel und Siph und Juta,56und Jisreel und Jokdeam und Sanoach,57Kajin, Gibea und Timna: zehn Städte und ihre Dörfer.58Halchul, Beth-Zur und Gedor,59und Maarath und Beth-Anoth und Eltekon: sechs Städte und ihre Dörfer.60Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, und Rabba: zwei Städte und ihre Dörfer. -(Josua 9.17)(Josua 18.14)61In der Wüste: Beth-Araba, Middin und Sekaka,62und Nibschan und Ir-Hammelach und Engedi: sechs Städte und ihre Dörfer.63Aber die Jebusiter, die Bewohner von Jerusalem, - die Kinder Juda vermochten sie nicht auszutreiben; und die Jebusiter haben mit den Kindern Juda in Jerusalem gewohnt bis auf diesen Tag.(Josua 18.18)(2. Samuel 5.6)