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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 4, 5, 6 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 7 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 8, 9, 10 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 11, 12 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 13, 14 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 15, 16 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 17, 18, 19 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 20, 21, 22 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 23 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 24 

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Josua - Kapitel 12

Liste der besiegten Könige

1 Und dies sind die Könige des Landes, welche die Kinder Israel schlugen, und deren Land sie in Besitz nahmen jenseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang, vom Flusse Arnon bis zum Berge Hermon, und die ganze Ebene gegen Osten: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte; er herrschte von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und zwar von der Mitte des Flußtales an, und über das halbe Gilead bis an den Fluß Jabbok, die Grenze der Kinder Ammon, 25 3 und über die Ebene bis an den See Kinneroth, gegen Osten, und bis an das Meer der Ebene, das Salzmeer, gegen Osten, nach Beth-Jesimoth hin, und gegen Süden unter den Abhängen des Pisga; 4 und das Gebiet Ogs, des Königs von Basan, von dem Überrest der Rephaim, der zu Astaroth und zu Edrei wohnte; 26, 27 5 und er herrschte über den Berg Hermon und über Salka und über das ganze Basan, bis an die Grenze der Gesuriter und der Maakathiter, und über das halbe Gilead, die Grenze Sihons, des Königs von Hesbon. 6 Mose, der Knecht Jehovas, und die Kinder Israel schlugen sie; und Mose, der Knecht Jehovas, gab es als Besitztum den Rubenitern und den Gaditern und dem halben Stamme Manasse. 28 7 Und dies sind die Könige des Landes, welche Josua und die Kinder Israel schlugen diesseit des Jordan, nach Westen hin, von Baal-Gad in der Talebene des Libanon, bis an das kahle Gebirge, das gegen Seir aufsteigt. Und Josua gab es den Stämmen Israels als Besitztum, nach ihren Abteilungen, 8 im Gebirge und in der Niederung und in der Ebene und an den Abhängen und in der Wüste und im Süden: die Hethiter und die Amoriter und die Kanaaniter, die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter: 29 9 der König von Jericho: einer; der König von Ai, das zur Seite von Bethel liegt, einer; 30, 31 10 der König von Jerusalem: einer; der König von Hebron: einer; 32, 33 11 der König von Jarmuth: einer; der König von Lachis: einer; 34 12 der König von Eglon: einer; der König von Geser: einer; 35, 36, 37 13 der König von Debir: einer; der König von Geder: einer; 38, 39 14 der König von Horma: einer; der König von Arad: einer; 40, 41 15 der König von Libna: einer; der König von Adullam: einer; 42 16 der König von Makkeda: einer; der König von Bethel: einer; 43 17 der König von Tappuach: einer; der König von Hepher: einer; 18 der König von Aphek: einer; der König von Lascharon: einer; 44, 45 19 der König von Madon: einer; der König von Hazor: einer; 46, 47 20 der König von Schimron-Meron: einer; der König von Akschaph: einer; 48 21 der König von Taanak: einer; der König von Megiddo: einer; 22 der König von Kedesch: einer; der König von Jokneam, am Karmel: einer; 23 der König von Dor, in dem Hügelgebiet von Dor: einer; der König von Gojim zu Gilgal: einer; 49 24 der König von Tirza: einer. Aller Könige waren 31.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln,

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.

3 Jeremia 34.14: 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran.

4 2. Mose 22.7-8: Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.

5 2. Mose 22.27: 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.

6 5. Mose 1.17: Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre."

7 2. Mose 21.2: 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.

9 2. Mose 20.13: Morde nicht!

10 Matthäus 5.21-22: "Ihr habt gehört, dass zu den Vorfahren gesagt worden ist: 'Du sollst keinen Mord begehen. Wer mordet, soll vor Gericht gestellt werden.'

11 4. Mose 35.6: Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,

12 5. Mose 19.4: Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.

13 1. Könige 2.29: König Salomo wurde gemeldet: "Joab ist zum Zelt Jahwes an den Altar geflohen." Da schickte Salomo Benaja Ben-Jojada mit dem Befehl los, Joab zu töten.

14 1. Könige 2.31: "Tu, was er gesagt hat", erwiderte der König. "Stoß ihn nieder und begrabe ihn. So nimmst du die Blutschuld von mir und der Familie meines Vaters, die Joab auf uns gebracht hat.

15 5. Mose 24.7: Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

16 1. Timotheus 1.10: Es gilt für Menschen, die in sexueller Unmoral leben und für Männer, die sich an Knaben oder ihresgleichen vergehen, für solche, die Menschenhandel treiben, Lügen verbreiten, falsche Eide schwören oder sonst etwas tun, was mit der gesunden Lehre nicht vereinbar ist.

17 5. Mose 27.16: 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'

18 Sprüche 20.20: Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat doch gesagt: 'Ehre Vater und Mutter!' und 'Wer Vater oder Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft!'

20 3. Mose 24.19-20: Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat.

21 5. Mose 19.21: Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr wisst, dass es heißt: 'Auge um Auge, Zahn um Zahn.'

23 1. Mose 9.5: Euer eigenes Blut darf auf keinen Fall vergossen werden, denn ich wache darüber und werde es wieder einfordern, vom Tier genauso wie vom Menschen. Ich werde Rechenschaft für das Leben jedes Menschen fordern.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat vor den Herrn und sagte: "Herr, die Hälfte meines Vermögens werde ich den Armen geben, und wenn ich von jemand etwas erpresst habe, werde ich es ihm vierfach zurückerstatten."

25 4. Mose 21.24: Aber Israel brachte ihm eine schwere Niederlage bei und nahm sein Land in Besitz vom Arnon bis an den Jabbok. Dort begann das Gebiet der Ammoniter, deren Grenze gut gesichert war.

26 4. Mose 21.33: Dann zogen sie nordwärts zum Baschan. Og, der König von Baschan, trat ihnen mit seinem Heer bei Edreï entgegen.

27 5. Mose 3.11: König Og war der letzte vom Geschlecht der Refaïter. Sein eisernes Bett steht ja noch in Rabba, der Hauptstadt von Ammon. Es ist viereinhalb Meter lang und zwei Meter breit.

28 4. Mose 32.33: So gab Mose den Gaditen, den Rubeniten und dem halben Stamm des Josefssohns Manasse das Gebiet des Amoriterkönigs Sihon und das Gebiet des Königs Og von Baschan, das ganze Land mit seinen Städten und den dazugehörenden Gebieten.

29 Josua 11.3: zu den Kanaanitern im Osten und Westen, zu den Amoritern, den Hetitern, den Perisitern und den Jebusitern im Gebirge und zu den Hiwitern am Fuß des Hermon im Gebiet von Mizpa.

30 Josua 6.2: "Pass auf!", sagte Jahwe zu Josua: "Ich gebe Jericho mitsamt seinem König und allen seinen Kämpfern in deine Gewalt.

31 Josua 8.29: Den Leichnam des Königs von Ai ließ er bis zum Abend an einen Baum hängen. Bei Sonnenuntergang befahl Josua, ihn abzunehmen und in den Durchgang des Stadttores zu werfen. Die Männer Israels errichteten dann einen großen Steinhaufen über ihm, der noch heute zu sehen ist.

32 Josua 10.1: Als Adoni-Zedek, der König von Jerusalem, und seine Leute hörten, dass Josua Ai erobert und zerstört hatte, dass dessen König dasselbe Schicksal erlitten hatte wie der König von Jericho und dass die Bewohner von Gibeon mit Israel Frieden geschlossen hatten und nun zu ihnen gehörten,

33 Josua 10.3: Da schickte Adoni-Zedek Boten zu den Nachbarkönigen Hoham von Hebron, Piram von Jarmut, Jafia von Lachisch und Debir von Eglon und ließ ihnen ausrichten:

34 Josua 10.3: Da schickte Adoni-Zedek Boten zu den Nachbarkönigen Hoham von Hebron, Piram von Jarmut, Jafia von Lachisch und Debir von Eglon und ließ ihnen ausrichten:

35 Josua 10.3: Da schickte Adoni-Zedek Boten zu den Nachbarkönigen Hoham von Hebron, Piram von Jarmut, Jafia von Lachisch und Debir von Eglon und ließ ihnen ausrichten:

36 Josua 10.26: Danach ließ Josua die Könige töten und ihre Leichen bis zum Abend an fünf Bäume hängen.

37 Josua 10.33: Als dann König Horam von Geser mit seinen Männern heraufzog, um Lachisch zu helfen, wurde er von Josua vernichtend geschlagen. Keiner entkam.

38 Josua 10.39: Er nahm die Stadt und die dazugehörigen Orte ein und ließ wie in Hebron an allem Lebendigen den Bann vollstrecken und wie in Libna auch den König töten.

39 Richter 1.11: Dann zogen sie gegen die Stadt Debir, die damals noch Kirjat-Sefer hieß.

40 4. Mose 21.1: Als der Kanaaniterkönig von Arad im Negev erfuhr, dass Israel auf dem Weg der Kundschafter heranzog, griff er die Israeliten an und nahm einige von ihnen gefangen.

41 Richter 1.17: Dann halfen die Männer Judas ihren Stammesbrüdern von Simeon, die Kanaaniter in Zefat zu besiegen. Sie vollstreckten den Bann an der Stadt und nannten sie Horma, Bann.

42 Josua 10.29-30: Dann führte Josua das israelitische Heer von Makkeda nach Libna und griff auch diese Stadt an.

43 Josua 10.28: Noch am selben Tag eroberte Josua die Stadt Makkeda und ließ alles Lebendige mit dem Schwert umbringen. Er vollstreckte an ihr und ihrem König den Bann wie bei dem König von Jericho.

44 Josua 15.53: Janum, Bet-Tappuach, Afeka,

45 1. Samuel 4.1: Damals mussten die Israeliten gegen die Philister in den Krieg ziehen. Sie schlugen ihr Lager bei Eben-Eser auf, während die Philister bei Afek lagerten.

46 Josua 11.1: Als Jabin, der König von Hazor, das hörte, schickte er Boten zu König Jobab von Madon, zu den Königen von Schimron und Achschaf,

47 Josua 11.10: Dann kehrte er um und eroberte Hazor, die Hauptstadt dieser Vereinigung von Stadtkönigen, und erschlug ihren König.

48 Josua 11.1: Als Jabin, der König von Hazor, das hörte, schickte er Boten zu König Jobab von Madon, zu den Königen von Schimron und Achschaf,

49 Josua 11.2: zu den Königen im nördlichen Bergland, in der Ebene südlich von Kinneret, in der Schefela und im Küstengebiet von Dor,