1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)
1Und dies sind die Könige des Landes, welche die Kinder Israel schlugen, und deren Land sie in Besitz nahmen jenseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang, vom Flusse Arnon bis zum Berge Hermon, und die ganze Ebene gegen Osten:2Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte; er herrschte von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und zwar von der Mitte des Flußtales an, und über das halbe Gilead bis an den Fluß Jabbok, die Grenze der Kinder Ammon,(4. Mose 21.24)3und über die Ebene bis an den See Kinneroth, gegen Osten, und bis an das Meer der Ebene, das Salzmeer, gegen Osten, nach Beth-Jesimoth hin, und gegen Süden unter den Abhängen des Pisga;4und das Gebiet Ogs, des Königs von Basan, von dem Überrest der Rephaim, der zu Astaroth und zu Edrei wohnte;(4. Mose 21.33)(5. Mose 3.11)5und er herrschte über den Berg Hermon und über Salka und über das ganze Basan, bis an die Grenze der Gesuriter und der Maakathiter, und über das halbe Gilead, die Grenze Sihons, des Königs von Hesbon.6Mose, der Knecht Jehovas, und die Kinder Israel schlugen sie; und Mose, der Knecht Jehovas, gab es als Besitztum den Rubenitern und den Gaditern und dem halben Stamme Manasse.(4. Mose 32.33)7Und dies sind die Könige des Landes, welche Josua und die Kinder Israel schlugen diesseit des Jordan, nach Westen hin, von Baal-Gad in der Talebene des Libanon, bis an das kahle Gebirge, das gegen Seir aufsteigt. Und Josua gab es den Stämmen Israels als Besitztum, nach ihren Abteilungen,8im Gebirge und in der Niederung und in der Ebene und an den Abhängen und in der Wüste und im Süden: die Hethiter und die Amoriter und die Kanaaniter, die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter:(Josua 11.3)9der König von Jericho: einer; der König von Ai, das zur Seite von Bethel liegt, einer;(Josua 6.2)(Josua 8.29)10der König von Jerusalem: einer; der König von Hebron: einer;(Josua 10.1)(Josua 10.3)11der König von Jarmuth: einer; der König von Lachis: einer;(Josua 10.3)12der König von Eglon: einer; der König von Geser: einer;(Josua 10.3)(Josua 10.26)(Josua 10.33)13der König von Debir: einer; der König von Geder: einer;(Josua 10.39)(Richter 1.11)14der König von Horma: einer; der König von Arad: einer;(4. Mose 21.1)(Richter 1.17)15der König von Libna: einer; der König von Adullam: einer;(Josua 10.29-30)16der König von Makkeda: einer; der König von Bethel: einer;(Josua 10.28)17der König von Tappuach: einer; der König von Hepher: einer;18der König von Aphek: einer; der König von Lascharon: einer;(Josua 15.53)(1. Samuel 4.1)19der König von Madon: einer; der König von Hazor: einer;(Josua 11.1)(Josua 11.10)20der König von Schimron-Meron: einer; der König von Akschaph: einer;(Josua 11.1)21der König von Taanak: einer; der König von Megiddo: einer;22der König von Kedesch: einer; der König von Jokneam, am Karmel: einer;23der König von Dor, in dem Hügelgebiet von Dor: einer; der König von Gojim zu Gilgal: einer;(Josua 11.2)24der König von Tirza: einer. Aller Könige waren 31.