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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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5. Mose - Kapitel 26

Verordnungen über Erstlingsfrüchte und Zehnten

1 Und es soll geschehen, wenn du in das Land kommst, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und du besitzest es und wohnst darin, 2 so sollst du von den Erstlingen aller Frucht des Erdbodens nehmen, die du von deinem Lande einbringen wirst, das Jehova, dein Gott, dir gibt, und sollst sie in einen Korb legen und an den Ort gehen, welchen Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen; (2. Mose 23.19) (2. Mose 34.26) (3. Mose 2.14) 3 und du sollst zu dem Priester kommen, der in jenen Tagen sein wird, und zu ihm sagen: Ich tue heute Jehova, deinem Gott, kund, daß ich in das Land gekommen bin, welches Jehova unseren Vätern geschworen hat, uns zu geben. 4 Und der Priester soll den Korb von deiner Hand nehmen und ihn vor den Altar Jehovas, deines Gottes, niedersetzen. 5 Und du sollst vor Jehova, deinem Gott, anheben und sprechen: Ein umherirrender Aramäer war mein Vater; und er zog nach Ägypten hinab und hielt sich daselbst auf als ein geringes Häuflein; und er wurde daselbst zu einer großen, starken und zahlreichen Nation. (1. Mose 46.5) 6 Und die Ägypter mißhandelten uns und bedrückten uns und legten uns einen harten Dienst auf. 7 Da schrieen wir zu Jehova, dem Gott unserer Väter; und Jehova hörte unsere Stimme und sah unser Elend und unsere Mühsal und unseren Druck. 8 Und Jehova führte uns aus Ägypten heraus mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit großem Schrecken, und mit Zeichen und mit Wundern; 9 und er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, ein Land, das von Milch und Honig fließt. 10 Und nun siehe, ich habe die Erstlinge der Frucht des Landes gebracht, das du, Jehova, mir gegeben hast. - Und du sollst sie vor Jehova, deinem Gott, niederlegen und anbeten vor Jehova, deinem Gott; 11 und du sollst dich freuen all des Guten, das Jehova, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat, du und der Levit und der Fremdling, der in deiner Mitte ist. (5. Mose 16.11) (5. Mose 16.14) 12 Wenn du fertig bist mit dem Abtragen alles Zehnten deines Ertrages im dritten Jahre, dem Jahre des Zehnten, und du ihn dem Leviten, dem Fremdling, der Waise und der Witwe gegeben hast, damit sie in deinen Toren essen und sich sättigen: (5. Mose 14.27-29) 13 so sollst du vor Jehova, deinem Gott, sprechen: Ich habe das Heilige aus dem Hause weggeschafft und habe es auch dem Leviten und dem Fremdling, der Waise und der Witwe gegeben, nach all deinem Gebot, das du mir geboten hast; ich habe deine Gebote nicht übertreten noch vergessen. 14 Ich habe nicht davon gegessen in meiner Trauer, und habe nicht davon weggeschafft als ein Unreiner, und habe nicht davon für einen Toten gegeben; ich habe der Stimme Jehovas, meines Gottes, gehorcht, ich habe getan nach allem, was du mir geboten hast. 15 Blicke hernieder von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel, und das Land, das du uns gegeben, wie du unseren Vätern geschworen hast, ein Land, das von Milch und Honig fließt!

Pflichten und Rechte Israels

16 An diesem Tage gebietet dir Jehova, dein Gott, diese Satzungen und Rechte zu tun: so beobachte und tue sie mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele. 17 Du hast heute dem Jehova sagen lassen, daß er dein Gott sein soll, und daß du auf seinen Wegen wandeln und seine Satzungen und seine Gebote und seine Rechte beobachten und seiner Stimme gehorchen willst. 18 Und Jehova hat dir heute sagen lassen, daß du ihm ein Eigentumsvolk sein sollst, so wie er zu dir geredet hat, und daß du alle seine Gebote beobachten sollst; 19 und daß er dich zur höchsten über alle Nationen machen will, die er gemacht hat, zum Ruhm und zum Namen und zum Schmuck; und daß du Jehova, deinem Gott, ein heiliges Volk sein sollst, so wie er geredet hat. (5. Mose 4.6) (5. Mose 28.1)