zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 11

1 So sollst du denn Jehova, deinen Gott, lieben und seine Vorschriften beobachten und seine Satzungen und seine Rechte und seine Gebote alle Tage. 2 Und erkennet heute - denn nicht mit euren Kindern rede ich, die es nicht wissen und die es nicht gesehen haben - die Zucht Jehovas, eures Gottes, seine Größe, seine starke Hand und seinen ausgestreckten Arm, 3 und seine Zeichen und seine Taten, die er in Ägypten getan hat, an dem Pharao, dem Könige von Ägypten, und an seinem ganzen Lande; 4 und was er getan hat an der Heeresmacht Ägyptens, an seinen Rossen und seinen Wagen, über welche er die Wasser des Schilfmeeres hinströmen ließ, als sie euch nachjagten; und Jehova hat sie vernichtet bis auf diesen Tag; (2. Mose 14.25) (2. Mose 14.27) 5 und was er euch in der Wüste getan hat, bis ihr an diesen Ort kamet; 6 und was er an Dathan und Abiram getan hat, den Söhnen Eliabs, des Sohnes Rubens: Wie die Erde ihren Mund auftat und sie inmitten von ganz Israel verschlang samt ihren Familien und ihren Zelten und allem Bestehenden, das in ihrem Gefolge war. (4. Mose 16.31-35) 7 Denn eure Augen haben all das große Werk Jehovas gesehen, das er getan hat.

Segen und Fluch

8 Und so beobachtet das ganze Gebot, das ich dir heute gebiete, damit ihr stark seiet und hineinkommet und das Land besitzet, wohin ihr hinüberziehet, um es in Besitz zu nehmen; 9 und damit ihr eure Tage verlängert in dem Lande, das Jehova euren Vätern geschworen hat, ihnen und ihrem Samen zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. (2. Mose 3.17) 10 Denn das Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, von wo ihr ausgezogen seid, wo du deine Saat sätest und mit deinem Fuße wässertest, wie einen Krautgarten; 11 sondern das Land, wohin ihr hinüberziehet, um es in Besitz zu nehmen, ist ein Land mit Bergen und Tälern; vom Regen des Himmels trinkt es Wasser; 12 ein Land, auf welches Jehova, dein Gott, acht hat: Beständig sind die Augen Jehovas, deines Gottes, darauf gerichtet, vom Anfang des Jahres bis zum Ende des Jahres. (Psalm 65.10-11) 13 Und es wird geschehen wenn ihr fleißig auf meine Gebote höret, die ich euch heute gebiete, Jehova, euren Gott, zu lieben und ihm zu dienen mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele, (3. Mose 26.3) 14 so werde ich den Regen eures Landes geben zu seiner Zeit, den Frühregen und den Spätregen, damit du dein Getreide und deinen Most und dein Öl einsammelst; 15 und ich werde deinem Vieh Kraut geben auf deinem Felde, und du wirst essen und satt werden. 16 Hütet euch, daß euer Herz nicht verführt werde, und ihr abweichet und anderen Göttern dienet und euch vor ihnen niederbeuget, 17 und der Zorn Jehovas wider euch entbrenne, und er den Himmel verschließe, daß kein Regen sei, und der Erdboden seinen Ertrag nicht gebe, und ihr bald aus dem guten Lande vertilgt werdet, das Jehova euch gibt. (3. Mose 26.19) (5. Mose 28.23) 18 Und ihr sollt diese meine Worte auf euer Herz und auf eure Seele legen, und sie zum Zeichen auf eure Hand binden, und sie sollen zu Stirnbändern zwischen euren Augen sein. (5. Mose 6.6-9) 19 Und lehret sie eure Kinder, indem ihr davon redet, wenn du in deinem Hause sitzest, und wenn du auf dem Wege gehst, und wenn du dich niederlegst, und wenn du aufstehst; 20 und schreibe sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore, 21 auf daß eure Tage und die Tage eurer Kinder sich mehren in dem Lande, welches Jehova euren Vätern geschworen hat, ihnen zu geben, wie die Tage des Himmels über der Erde. 22 Denn wenn ihr dieses ganze Gebot, das ich euch zu tun gebiete, fleißig beobachtet, Jehova, euren Gott, zu lieben, auf allen seinen Wegen zu wandeln und ihm anzuhangen, 23 so wird Jehova alle diese Nationen vor euch austreiben; und ihr werdet Nationen in Besitz nehmen, größer und stärker als ihr. (5. Mose 7.1-2) 24 Jeder Ort, auf welchen eure Fußsohle treten wird, wird euer sein: von der Wüste und dem Libanon und vom Strome, dem Strome Phrat, bis an das hintere Meer wird eure Grenze sein. 25 Niemand wird vor euch bestehen; euren Schrecken und eure Furcht wird Jehova, euer Gott, auf das ganze Land legen, auf welches ihr treten werdet, so wie er zu euch geredet hat. 26 Siehe, ich lege euch heute Segen und Fluch vor: (5. Mose 30.1) (5. Mose 30.15) 27 den Segen, wenn ihr den Geboten Jehovas, eures Gottes, gehorchet, die ich euch heute gebiete; (5. Mose 28.2) (5. Mose 28.15) 28 und den Fluch, wenn ihr den Geboten Jehovas, eures Gottes, nicht gehorchet und von dem Wege abweichet, den ich euch heute gebiete, um anderen Göttern nachzugehen, die ihr nicht kennet. 29 Und es soll geschehen, wenn Jehova, dein Gott, dich in das Land bringt, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du den Segen erteilen auf dem Berge Gerisim und den Fluch auf dem Berge Ebal. (5. Mose 27.12-13) (Josua 8.33-34) 30 Sind sie nicht jenseit des Jordan, hinter dem Wege gegen Sonnenuntergang im Lande der Kanaaniter, die in der Ebene wohnen, Gilgal gegenüber, bei den Terebinthen Mores? (1. Mose 12.6) 31 Denn ihr gehet über den Jordan, um hineinzukommen, das Land in Besitz zu nehmen, das Jehova, euer Gott, euch gibt; und ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen. 32 Und so achtet darauf, alle die Satzungen und die Rechte zu tun, die ich euch heute vorlege.