zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 8

Davids Kriege - Seine Beamten

1 Und es geschah hernach, da schlug David die Philister und demütigte sie; und David nahm den Zaum der Hauptstadt aus der Hand der Philister. 2 Und er schlug die Moabiter und maß sie mit der Meßschnur, indem er sie auf die Erde legen ließ; und er maß zwei Meßschnüre ab, um zu töten, und eine volle Meßschnur, um am Leben zu lassen. Und die Moabiter wurden David zu Knechten, welche Geschenke brachten. 3 Und David schlug Hadadeser, den Sohn Rechobs, den König von Zoba, als er hinzog, um seine Macht am Strome wiederherzustellen. 4 Und David nahm von ihm 1700 Reiter und 20000 Mann Fußvolk gefangen; und David lähmte alle Gespanne und ließ 100 Gespanne von ihm übrig. (Josua 11.9) 5 Und die Syrer von Damaskus kamen, um Hadadeser, dem König von Zoba, zu helfen; und David erschlug unter den Syrern 22000 Mann. 6 Und David legte Besatzungen in das damascenische Syrien; und die Syrer wurden David zu Knechten, welche Geschenke brachten. Und Jehova half David überall, wohin er zog. 7 Und David nahm die goldenen Schilde, welche den Knechten Hadadesers gehörten, und brachte sie nach Jerusalem. 8 Und aus Betach und aus Berothai, den Städten Hadadesers, nahm der König David Erz in großer Menge. 9 Und als Toi, der König von Hamath, hörte, daß David die ganze Heeresmacht Hadadesers geschlagen hatte, 10 da sandte Toi seinen Sohn Joram zu dem König David, um ihn nach seinem Wohlergehen zu fragen und ihn zu beglückwünschen, darum daß er wider Hadadeser gestritten und ihn geschlagen hatte; denn Hadadeser war stets im Kriege mit Toi; und in seiner Hand waren Geräte von Silber und Geräte von Gold und Geräte von Erz. 11 Auch diese heiligte der König David dem Jehova, samt dem Silber und dem Golde, das er von all den Nationen geheiligt, die er unterjocht hatte: 12 von den Syrern und von den Moabitern und von den Kindern Ammon und von den Philistern und von den Amalekitern, und von der Beute Hadadesers, des Sohnes Rechobs, des Königs von Zoba. 13 Und David machte sich einen Namen, als er zurückkam, nachdem er die Syrer im Salztal geschlagen hatte, 18000 Mann. (Psalm 60.2) 14 Und er legte Besatzungen in Edom, in ganz Edom legte er Besatzungen; und alle Edomiter wurden David zu Knechten. Und Jehova half David überall, wohin er zog. (1. Mose 27.40) 15 Und David regierte über ganz Israel; und David übte Recht und Gerechtigkeit an seinem ganzen Volke. 16 Und Joab, der Sohn der Zeruja, war über das Heer; und Josaphat, der Sohn Ahiluds, war Geschichtsschreiber; (2. Samuel 20.23-26) 17 und Zadok, der Sohn Ahitubs, und Ahimelech, der Sohn Abjathars, waren Priester; und Seraja war Schreiber; 18 und Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Kerethiter und die Pelethiter; und die Söhne Davids waren Krondiener. (1. Samuel 30.14) (2. Samuel 15.18)