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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 3

Salomos Tempelbau

1 Und Salomo fing an, das Haus Jehovas zu bauen in Jerusalem, auf dem Berge Morija, wo er seinem Vater David erschienen war, an dem Orte, den David bereitet hatte, auf der Tenne Ornans, des Jebusiters. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Und er fing an zu bauen im zweiten Monat, am zweiten Tage, im vierten Jahre seiner Regierung. 3 Und dies war die Grundlage, welche Salomo zum Bau des Hauses Gottes legte: die Länge, nach dem früheren Ellenmaß, sechzig Ellen, und die Breite zwanzig Ellen. - 4 Und die Halle, welche der Länge nach vor der Breite des Hauses war, zwanzig Ellen, und die Höhe120; und er überzog sie inwendig mit reinem Golde. 5 Und das große Haus bekleidete er mit Zypressenholz, und bekleidete es mit gutem Golde; und er brachte Palmen und Ketten darauf an. 6 Und er überzog das Haus mit kostbaren Steinen zum Schmuck; das Gold aber war Gold von Parwaim. 7 Und er bekleidete das Haus, die Balken der Decke, die Schwellen und seine Wände und seine Türflügel mit Gold; und er schnitzte Cherubim ein an den Wänden. 8 Und er machte das Haus des Allerheiligsten. Seine Länge, vor der Breite des Hauses her, war zwanzig Ellen, und seine Breite zwanzig Ellen; und er bekleidete es mit gutem Golde, an sechshundert Talente. 9 Und das Gewicht der Nägel war an fünfzig Sekel Gold. Auch die Obergemächer bekleidete er mit Gold. 10 Und er machte im Hause des Allerheiligsten zwei Cherubim, ein Werk von Bildhauerarbeit; und man überzog sie mit Gold. 11 Und die Flügel der Cherubim, - ihre Länge war zwanzig Ellen: der Flügel des einen, von fünf Ellen, rührte an die Wand des Hauses; und der andere Flügel, von fünf Ellen, rührte an den Flügel des anderen Cherubs; 12 und der Flügel des anderen Cherubs, von fünf Ellen, rührte an die Wand des Hauses; und der andere Flügel, von fünf Ellen, stieß an den Flügel des einen Cherubs. 13 Die Flügel dieser Cherubim maßen ausgebreitet zwanzig Ellen; und sie selbst standen auf ihren Füßen, und ihre Angesichter waren dem Hause zugewandt. 14 Und er machte den Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und Byssus, und brachte Cherubim darauf an. (2. Mose 26.31) 15 Und er machte vor dem Hause zwei Säulen, 35 Ellen die Länge; und das Kapitäl, das auf ihrer Spitze war, maß fünf Ellen. 16 Und er machte Ketten im Sprachorte und tat sie an die Spitze der Säulen; und er machte hundert Granatäpfel und tat sie an die Ketten. 17 Und er richtete die Säulen vor dem Tempel auf, eine zur Rechten und eine zur Linken; und er gab der rechten den Namen Jakin, und der linken den Namen Boas.