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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 2

Salomos Vertrag mit Hiram - Vorbereitungen zum Tempelbau

1 Und Salomo gedachte, dem Namen Jehovas ein Haus zu bauen und ein Haus für sein Königtum. (1. Chronik 14.1) 2 Und Salomo zählte 70000 Lastträger ab, und 80000 Steinhauer im Gebirge, und 3600 Aufseher über dieselben. 3 Und Salomo sandte zu Huram, dem König von Tyrus, und ließ ihm sagen: So wie du meinem Vater David getan und ihm Zedern gesandt hast, daß er sich ein Haus baue, um darin zu wohnen, so tue auch mir. 4 Siehe, ich will dem Namen Jehovas, meines Gottes, ein Haus bauen, um es ihm zu heiligen, wohlriechendes Räucherwerk vor ihm zu räuchern, und um das beständige Schichtbrot zuzurichten und Brandopfer morgens und abends zu opfern, an den Sabbathen und an den Neumonden und an den Festen Jehovas, unseres Gottes; ewiglich liegt dies Israel ob. (Psalm 86.8) 5 Und das Haus, das ich bauen will, soll groß sein; denn unser Gott ist größer als alle Götter. (1. Könige 8.27) (2. Chronik 6.18) 6 Aber wer vermöchte ihm ein Haus zu bauen? denn die Himmel und der Himmel Himmel können ihn nicht fassen. Und wer bin ich, daß ich ihm ein Haus bauen sollte, es sei denn, um vor ihm zu räuchern? 7 Und nun sende mir einen Mann, der zu arbeiten versteht in Gold und in Silber, und in Erz und in Eisen, und in rotem Purpur und Karmesin und blauem Purpur, und kundig ist, Schnitzarbeit zu machen, nebst den Kunstverständigen, die bei mir in Juda und in Jerusalem sind, die mein Vater David bestellt hat. 8 Und sende mir Zedern-, Zypressen- und Sandelholz vom Libanon; denn ich weiß, daß deine Knechte das Holz des Libanon zu hauen verstehen; und siehe, meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein. 9 Und man möge mir Holz bereiten in Menge; denn das Haus, das ich bauen will, soll groß und außerordentlich sein. 10 Und siehe, ich werde deinen Knechten, den Holzhauern, die das Holz fällen, ausgeschlagenen Weizen geben, 20000 Kor, und 20000 Kor Gerste, und 20000 Bath Wein, und 20000 Bath Öl. 11 Und Huram, der König von Tyrus, antwortete schriftlich und sandte an Salomo folgende Botschaft: Weil Jehova sein Volk liebt, hat er dich zum König über sie gesetzt. 12 Und Huram sprach: Gepriesen sei Jehova, der Gott Israels, der Himmel und Erde gemacht hat, daß er dem König David einen weisen Sohn gegeben, voll Einsicht und Verstand, der Jehova ein Haus bauen will und ein Haus für sein Königtum! 13 Und nun sende ich einen kunstverständigen, einsichtsvollen Mann, Huram-Abi, (2. Mose 31.2-6) 14 den Sohn eines Weibes von den Töchtern Dans, und dessen Vater ein Tyrer war, der zu arbeiten weiß in Gold und Silber, in Erz, in Eisen, in Steinen und in Holz, in rotem Purpur, in blauem Purpur und in Byssus und in Karmesin, und allerlei Schnitzarbeit zu machen, und allerlei Kunstwerk zu ersinnen, das ihm aufgegeben wird, nebst deinen Kunstverständigen und den Kunstverständigen meines Herrn David, deines Vaters. 15 Und nun, den Weizen und die Gerste, das Öl und den Wein, wovon mein Herr gesprochen hat, möge er seinen Knechten senden. 16 Wir aber werden Holz hauen vom Libanon nach all deinem Bedarf, und werden es dir als Flöße auf dem Meere nach Japho bringen; und du magst es nach Jerusalem hinaufschaffen. 17 Und Salomo zählte alle Fremdlinge, die im Lande Israel waren, nach der Zählung, welche sein Vater David von ihnen gemacht hatte; und es fanden sich 153600. (Josua 9.27) 18 Und er machte aus ihnen 70000 zu Lastträgern, und 80000 zu Steinhauern im Gebirge, und 3600 zu Aufsehern, um das Volk zur Arbeit anzuhalten.