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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 17

Joschafat von Juda - Fürsorge für sein Volk - Seine erfolgreiche Regierung

1 Und Josaphat, sein Sohn, ward König an seiner Statt. Und er stärkte sich wider Israel; (1. Könige 15.24) 2 und er legte Kriegsvolk in alle festen Städte Judas und legte Besatzungen in das Land Juda und in die Städte Ephraims, die sein Vater Asa eingenommen hatte. 3 Und Jehova war mit Josaphat; denn er wandelte auf den früheren Wegen seines Vaters David und suchte nicht die Baalim, 4 sondern er suchte den Gott seines Vaters, und er wandelte in seinen Geboten und nicht nach dem Tun Israels. 5 Und Jehova befestigte das Königtum in seiner Hand; und ganz Juda gab Josaphat Geschenke, und er hatte Reichtum und Ehre in Fülle. (2. Chronik 18.1) 6 Und sein Herz gewann Mut auf den Wegen Jehovas, und er tat noch die Höhen und die Ascherim aus Juda hinweg. 7 Und im dritten Jahre seiner Regierung sandte er seine Obersten Ben-Hail und Obadja und Sekarja und Nethaneel und Mikaja, daß sie in den Städten Judas lehren sollten; 8 und mit ihnen die Leviten Schemaja und Nethanja und Sebadja und Asael und Schemiramoth und Jonathan und Adonija und Tobija und Tob-Adonija, die Leviten; und mit ihnen Elischama und Joram, die Priester. 9 Und sie lehrten in Juda, indem sie das Buch des Gesetzes Jehovas bei sich hatten, und zogen umher durch alle Städte Judas und lehrten unter dem Volke. 10 Und der Schrecken Jehovas kam auf alle Königreiche der Länder, die rings um Juda waren, so daß sie nicht wider Josaphat stritten. 11 Und die Philister brachten Josaphat Geschenke und Silber als Tribut; auch die Araber brachten ihm Kleinvieh, 7700 Widder, und 7700 Böcke. (1. Könige 5.1) 12 Und Josaphat wurde immerfort größer, bis er überaus groß war. Und er baute in Juda Burgen und Vorratsstädte; 13 und er hatte große Vorräte in den Städten Judas, und Kriegsmänner, tapfere Helden, in Jerusalem. 14 Und dies war ihre Einteilung nach ihren Vaterhäusern: Von Juda waren Oberste über Tausende: Adna, der Oberste, und mit ihm 300000 tapfere Helden; 15 und neben ihm Jochanan, der Oberste, und mit ihm 280000; 16 und neben ihm Amasja, der Sohn Sikris, der sich Jehova freiwillig gestellt hatte, und mit ihm 200000 tapfere Helden. 17 Und von Benjamin: der tapfere Held Eljada und mit ihm 200000 mit Bogen und Schild Bewaffnete; 18 und neben ihm Josabad, und mit ihm 180000 zum Heere Gerüstete. 19 Diese waren es, die dem König dienten, außer denen, welche der König in die festen Städte von ganz Juda gelegt hatte.