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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 1

Salomos Opfer und Gebet um Weisheit - Sein Reichtum

1 Und Salomo, der Sohn Davids, erstarkte in seinem Königreich; und Jehova, sein Gott, war mit ihm und machte ihn überaus groß. (1. Könige 2.12) (1. Könige 2.46) 2 Und Salomo redete zu ganz Israel, zu den Obersten über tausend und über hundert, und zu den Richtern und zu allen Fürsten von ganz Israel, den Häuptern der Väter; 3 und sie gingen, Salomo und die ganze Versammlung mit ihm, nach der Höhe, die zu Gibeon war; denn dort war das Zelt der Zusammenkunft Gottes, welches Mose, der Knecht Jehovas, in der Wüste gemacht hatte. (1. Chronik 16.39) (1. Chronik 21.29) 4 Jedoch die Lade Gottes hatte David von Kirjath-Jearim heraufgebracht an den Ort, welchen David für sie bereitet hatte; denn er hatte ihr zu Jerusalem ein Zelt aufgeschlagen. (1. Chronik 13.6) (1. Chronik 15.3) (1. Chronik 16.1) (1. Chronik 15.28) 5 Und der eherne Altar, den Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohnes Hurs, gemacht hatte, war daselbst vor der Wohnung Jehovas; und Salomo und die Versammlung besuchten ihn. (2. Mose 38.1) (2. Chronik 1.3) 6 Und Salomo opferte daselbst vor Jehova auf dem ehernen Altar, der bei dem Zelte der Zusammenkunft war; und er opferte auf demselben tausend Brandopfer. 7 In selbiger Nacht erschien Gott dem Salomo und sprach zu ihm: Bitte, was ich dir geben soll. (1. Könige 3.5) 8 Und Salomo sprach zu Gott: Du hast ja an David, meinem Vater, große Güte erwiesen, und du hast mich zum König gemacht an seiner Statt: 9 nun möge sich, Jehova Gott, dein Wort bewähren, das du zu meinem Vater David geredet hast! Denn du hast mich zum König gemacht über ein Volk, das zahlreich ist wie der Staub der Erde. 10 Gib mir nun Weisheit und Erkenntnis daß ich vor diesem Volke aus- und eingehen möge; denn wer könnte dieses dein großes Volk richten? - 11 Und Gott sprach zu Salomo: Weil dieses in deinem Herzen gewesen ist, und du nicht gebeten hast um Reichtum, Güter und Ehre, und um das Leben derer, die dich hassen, und auch nicht um viele Tage gebeten, sondern dir Weisheit und Erkenntnis erbeten hast, damit du mein Volk richten mögest, über welches ich dich zum König gemacht habe: 12 so sind dir Weisheit und Erkenntnis gegeben; und Reichtum und Güter und Ehre will ich dir geben, dergleichen die Könige, die vor dir gewesen sind, nicht gehabt haben, und dergleichen keiner nach dir haben wird. 13 Und Salomo kam von der Höhe, die zu Gibeon war, von dem Zelte der Zusammenkunft nach Jerusalem. Und er regierte über Israel. 14 Und Salomo brachte Wagen und Reiter zusammen, und er hatte 1400 Wagen und 12000 Reiter; und er verlegte sie in die Wagenstädte und zu dem König nach Jerusalem. (1. Könige 10.26-29) 15 Und der König machte das Silber und das Gold in Jerusalem den Steinen gleich, und die Zedern machte er den Sykomoren gleich, die in der Niederung sind, an Menge. (2. Chronik 9.27) 16 Und die Ausfuhr der Rosse für Salomo geschah aus Ägypten; und ein Zug Handelsleute des Königs holte einen Zug um Geld. 17 Und sie brachten herauf und führten aus Ägypten einen Wagen aus um 600 Sekel Silber, und ein Roß um 150. Und also führte man für alle Könige der Hethiter und für die Könige von Syrien durch ihre Hand aus.