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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 4, 5, 6 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 7 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 8, 9, 10 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 11, 12 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 13, 14 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 15, 16 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 17, 18, 19 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 20, 21, 22 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 23 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 24 

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1. Samuel - Kapitel 24

Davids Großmut gegenüber Saul in der Höhle En-Gedi

1 Und David zog von dannen hinauf und blieb auf den Bergfesten von Engedi. 2 Und es geschah, als Saul von der Verfolgung der Philister zurückgekehrt war, da berichtete man ihm und sprach: Siehe, David ist in der Wüste Engedi. 3 Und Saul nahm dreitausend auserlesene Männer aus ganz Israel und zog hin, um David und seine Männer auf den Steinbockfelsen zu suchen. 4 Und er kam zu den Kleinviehhürden am Wege, wo eine Höhle war, und Saul ging hinein, um seine Füße zu bedecken; David aber und seine Männer saßen am hinteren Ende der Höhle. 25 5 Da sprachen die Männer Davids zu ihm: Siehe, das ist der Tag, von welchem Jehova zu dir gesagt hat: Siehe, ich werde deinen Feind in deine Hand geben, und tue ihm, wie es gut ist in deinen Augen. Und David stand auf und schnitt heimlich einen Zipfel von dem Oberkleide Sauls ab. 6 Aber es geschah hernach, da schlug dem David sein Herz, darum daß er den Zipfel von dem Oberkleide Sauls abgeschnitten hatte; 7 und er sprach zu seinen Männern: Jehova lasse es fern von mir sein, daß ich so etwas an meinem Herrn, dem Gesalbten Jehovas, tun sollte, meine Hand gegen ihn auszustrecken! Denn er ist der Gesalbte Jehovas. 26, 27 8 Und David wehrte seinen Männern mit diesen Worten und ließ ihnen nicht zu, sich wider Saul zu erheben. Und Saul stand auf aus der Höhle und zog seines Weges. 9 Und nachher machte David sich auf, und er ging aus der Höhle hinaus und rief hinter Saul her und sprach: Mein Herr König! Und Saul blickte hinter sich, und David neigte sein Antlitz zur Erde und beugte sich nieder. 10 Und David sprach zu Saul: Warum hörst du auf die Worte der Menschen, welche sagen: Siehe, David sucht dein Unglück? 11 Siehe, an diesem Tage haben deine Augen gesehen, daß Jehova dich heute in meine Hand gegeben hat in der Höhle. Und man sagte mir, ich solle dich töten; aber mein Auge schonte deiner, und ich sprach: Ich will meine Hand nicht wider meinen Herrn ausstrecken, denn er ist der Gesalbte Jehovas! 12 Und sieh, mein Vater, ja, sieh den Zipfel deines Oberkleides in meiner Hand! Denn daß ich einen Zipfel deines Oberkleides abgeschnitten und dich nicht getötet habe, daran erkenne und sieh, daß nichts Böses in meiner Hand ist, noch ein Vergehen, und daß ich nicht an dir gesündigt habe; du aber stellst meinem Leben nach, um es zu nehmen. 13 Jehova richte zwischen mir und dir, und Jehova räche mich an dir; aber meine Hand soll nicht wider dich sein. 28, 29 14 Wie der Spruch der Vorväter sagt: Von den Gesetzlosen kommt Gesetzlosigkeit; aber meine Hand soll nicht wider dich sein. 15 Hinter wem zieht der König von Israel her? wem jagst du nach? Einem toten Hunde, einem Floh! 16 So sei denn Jehova Richter, und richte zwischen mir und dir; und er sehe darein und führe meine Streitsache und verschaffe mir Recht aus deiner Hand! 17 Und es geschah, als David diese Worte zu Saul ausgeredet hatte, da sprach Saul: Ist das deine Stimme, mein Sohn David? Und Saul erhob seine Stimme und weinte. 18 Und er sprach zu David: Du bist gerechter als ich. Denn du hast mir Gutes erzeigt, ich aber habe dir Böses erzeigt; 19 und du hast heute bewiesen, daß du Gutes an mir getan hast, da Jehova mich in deine Hand geliefert, und du mich nicht getötet hast. 20 Denn wenn jemand seinen Feind findet, wird er ihn auf gutem Wege ziehen lassen? So möge Jehova dir Gutes vergelten für das, was du an diesem Tage an mir getan hast! 21 Und nun siehe, ich weiß, daß du gewißlich König werden wirst, und daß in deiner Hand das Königtum Israels bestehen wird; 30 22 so schwöre mir nun bei Jehova, daß du meinen Samen nach mir nicht ausrotten und meinen Namen nicht vertilgen willst aus dem Hause meines Vaters! 23 Und David schwur Saul. Und Saul ging nach seinem Hause; David und seine Männer aber stiegen auf die Bergfeste.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln,

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.

3 Jeremia 34.14: 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran.

4 2. Mose 22.7-8: Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.

5 2. Mose 22.27: 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.

6 5. Mose 1.17: Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre."

7 2. Mose 21.2: 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.

9 2. Mose 20.13: Morde nicht!

10 Matthäus 5.21-22: "Ihr habt gehört, dass zu den Vorfahren gesagt worden ist: 'Du sollst keinen Mord begehen. Wer mordet, soll vor Gericht gestellt werden.'

11 4. Mose 35.6: Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,

12 5. Mose 19.4: Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.

13 1. Könige 2.29: König Salomo wurde gemeldet: "Joab ist zum Zelt Jahwes an den Altar geflohen." Da schickte Salomo Benaja Ben-Jojada mit dem Befehl los, Joab zu töten.

14 1. Könige 2.31: "Tu, was er gesagt hat", erwiderte der König. "Stoß ihn nieder und begrabe ihn. So nimmst du die Blutschuld von mir und der Familie meines Vaters, die Joab auf uns gebracht hat.

15 5. Mose 24.7: Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

16 1. Timotheus 1.10: Es gilt für Menschen, die in sexueller Unmoral leben und für Männer, die sich an Knaben oder ihresgleichen vergehen, für solche, die Menschenhandel treiben, Lügen verbreiten, falsche Eide schwören oder sonst etwas tun, was mit der gesunden Lehre nicht vereinbar ist.

17 5. Mose 27.16: 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'

18 Sprüche 20.20: Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat doch gesagt: 'Ehre Vater und Mutter!' und 'Wer Vater oder Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft!'

20 3. Mose 24.19-20: Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat.

21 5. Mose 19.21: Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr wisst, dass es heißt: 'Auge um Auge, Zahn um Zahn.'

23 1. Mose 9.5: Euer eigenes Blut darf auf keinen Fall vergossen werden, denn ich wache darüber und werde es wieder einfordern, vom Tier genauso wie vom Menschen. Ich werde Rechenschaft für das Leben jedes Menschen fordern.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat vor den Herrn und sagte: "Herr, die Hälfte meines Vermögens werde ich den Armen geben, und wenn ich von jemand etwas erpresst habe, werde ich es ihm vierfach zurückerstatten."

25 Psalm 142.1: Lehrgedicht von David, als er in der Höhle war. Ein Gebet.

26 2. Samuel 1.14: Da fuhr David ihn an: "Wie konntest du es wagen, Jahwes gesalbten König anzutasten und ihn umzubringen?"

27 Psalm 105.15: "Tastet meine Gesalbten nicht an, / tut meinen Propheten nichts Böses!"

28 Römer 12.19: Rächt euch nicht selbst, ihr Lieben, sondern lasst Raum für den Zorn Gottes! Denn in der Schrift steht: "Es ist meine Sache, das Unrecht zu rächen, sagt der Herr, ich werde Vergeltung üben!"

29 1. Petrus 2.23: Er wurde beleidigt und schimpfte nicht zurück, er litt und drohte nicht mit Vergeltung, sondern überließ seine Sache dem, der gerecht richtet.

30 1. Samuel 23.17: "Hab keine Angst!", sagte er zu ihm. "Mein Vater wird dich nicht finden. Du wirst König über Israel werden, und ich werde der zweite Mann nach dir sein. Das weiß auch mein Vater Saul genau."