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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 4, 5, 6 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 7 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 8, 9, 10 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 11, 12 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 13, 14 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 15, 16 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 17, 18, 19 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 20, 21, 22 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 23 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 24 

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1. Könige - Kapitel 9

Gottes Antwort auf Salomos Gebet

1 Und es geschah, als Salomo den Bau des Hauses Jehovas und des Hauses des Königs und alles Begehren Salomos, das ihm zu machen gefiel, vollendet hatte, 2 da erschien Jehova dem Salomo zum zweiten Male, wie er ihm zu Gibeon erschienen war. 25 3 Und Jehova sprach zu ihm: Ich habe dein Gebet und dein Flehen gehört, das du vor mir gefleht hast; ich habe dieses Haus, das du gebaut hast, geheiligt, um meinen Namen dahin zu setzen auf ewig; und meine Augen und mein Herz sollen daselbst sein allezeit. 26 4 Und du, wenn du vor mir wandeln wirst, so wie dein Vater David gewandelt hat, in Lauterkeit des Herzens und in Geradheit, daß du tust nach allem, was ich dir geboten habe, und wenn du meine Satzungen und meine Rechte beobachten wirst, 5 so werde ich den Thron deines Königtums über Israel befestigen ewiglich, so wie ich zu deinem Vater David geredet habe, indem ich sprach: Es soll dir nicht an einem Manne fehlen auf dem Throne Israels. 27 6 Wenn ihr aber, ihr und eure Kinder, euch hinter mir abwenden und meine Gebote, meine Satzungen, die ich euch vorgelegt habe, nicht beobachten werdet, und werdet hingehen und anderen Göttern dienen und euch vor ihnen niederbeugen, 7 so werde ich Israel ausrotten aus dem Lande, das ich ihnen gegeben; und das Haus, welches ich meinem Namen geheiligt habe, werde ich von meinem Angesicht wegwerfen; und Israel wird zum Sprichwort und zur Spottrede werden unter allen Völkern. 28, 29, 30 8 Und dieses Haus, das erhaben war, - jeder, der an demselben vorbeigeht, wird sich entsetzen und zischen. Und man wird sagen: Warum hat Jehova diesem Lande und diesem Hause also getan? 9 Und man wird sagen: Darum, daß sie Jehova, ihren Gott, der ihre Väter aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, verlassen und andere Götter angenommen und sich vor ihnen niedergebeugt und ihnen gedient haben: darum hat Jehova all dieses Unglück über sie gebracht.

Salomos Gabe an Hiram - Salomos Zwangsarbeiter, Festungsbauten, Vorratsstädte und Schiffahrt

10 Und es geschah am Ende von zwanzig Jahren, während welcher Salomo die beiden Häuser, das Haus Jehovas und das Haus des Königs, gebaut hatte, - 31, 32 11 Hiram, der König von Tyrus, hatte Salomo mit Zedernholz und mit Zypressenholz und mit Gold nach all seinem Begehr unterstützt - damals gab der König Salomo dem Hiram zwanzig Städte im Lande Galiläa. 12 Und Hiram zog von Tyrus aus, um die Städte zu besehen, die Salomo ihm gegeben hatte; und sie waren nicht recht in seinen Augen. 13 Und er sprach: Was sind das für Städte, die du mir gegeben hast, mein Bruder! Und er nannte sie das Land Kabul bis auf diesen Tag. 14 Hiram hatte nämlich dem König 120 Talente Gold gesandt. 15 Und dies ist die Sache mit der Fron, welche der König Salomo aushob, um das Haus Jehovas zu bauen und sein Haus und das Millo und die Mauer von Jerusalem, und Hazor und Megiddo und Geser. 16 (Der Pharao, der König von Ägypten, war heraufgezogen und hatte Geser eingenommen und es mit Feuer verbrannt und die Kanaaniter, die in der Stadt wohnten, erschlagen; und er hatte es seiner Tochter, dem Weibe Salomos, als Mitgift gegeben.) 33, 34 17 Und Salomo baute Geser und Unter-Beth-Horon 18 und Baalath, und Tadmor in der Wüste, im Lande; 19 und alle Vorratsstädte, die Salomo hatte, und die Wagenstädte und die Reiterstädte; und was Salomo Lust hatte zu bauen in Jerusalem und auf dem Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft. 35 20 Alles Volk, das übriggeblieben war von den Amoritern, den Hethitern, den Perisitern, den Hewitern und den Jebusitern, die nicht von den Kindern Israel waren: 21 ihre Söhne, die nach ihnen im Lande übriggeblieben waren, welche die Kinder Israel nicht zu verbannen vermocht hatten, die hob Salomo zu Fronarbeitern aus bis auf diesen Tag. 36 22 Aber aus den Kindern Israel machte Salomo keine Sklaven, sondern sie waren Kriegsleute und seine Knechte und seine Obersten und seine Anführer, und Oberste seiner Wagen und seiner Reiter. 23 Dies sind die Oberaufseher, welche über das Werk Salomos waren: 550, die über das Volk walteten, das an dem Werke arbeitete. 24 Sobald die Tochter des Pharao aus der Stadt Davids in ihr Haus hinaufgezogen war, das er ihr erbaut hatte, da baute er das Millo. 25 Und Salomo opferte dreimal im Jahre Brandopfer und Friedensopfer auf dem Altar, den er Jehova erbaut hatte; und er räucherte auf dem, der vor Jehova stand. Und er vollendete das Haus. 26 Und der König Salomo machte eine Flotte zu Ezjon-Geber, das bei Eloth, am Ufer des Schilfmeeres, im Lande Edom liegt. 27 Und Hiram sandte auf der Flotte seine Knechte, Schiffsleute, die des Meeres kundig waren, mit den Knechten Salomos. 37 28 Und sie kamen nach Ophir und holten von dort Gold, 420 Talente, und brachten es zu dem König Salomo. 38 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln,

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.

3 Jeremia 34.14: 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran.

4 2. Mose 22.7-8: Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.

5 2. Mose 22.27: 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.

6 5. Mose 1.17: Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre."

7 2. Mose 21.2: 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.

9 2. Mose 20.13: Morde nicht!

10 Matthäus 5.21-22: "Ihr habt gehört, dass zu den Vorfahren gesagt worden ist: 'Du sollst keinen Mord begehen. Wer mordet, soll vor Gericht gestellt werden.'

11 4. Mose 35.6: Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,

12 5. Mose 19.4: Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.

13 1. Könige 2.29: König Salomo wurde gemeldet: "Joab ist zum Zelt Jahwes an den Altar geflohen." Da schickte Salomo Benaja Ben-Jojada mit dem Befehl los, Joab zu töten.

14 1. Könige 2.31: "Tu, was er gesagt hat", erwiderte der König. "Stoß ihn nieder und begrabe ihn. So nimmst du die Blutschuld von mir und der Familie meines Vaters, die Joab auf uns gebracht hat.

15 5. Mose 24.7: Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

16 1. Timotheus 1.10: Es gilt für Menschen, die in sexueller Unmoral leben und für Männer, die sich an Knaben oder ihresgleichen vergehen, für solche, die Menschenhandel treiben, Lügen verbreiten, falsche Eide schwören oder sonst etwas tun, was mit der gesunden Lehre nicht vereinbar ist.

17 5. Mose 27.16: 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'

18 Sprüche 20.20: Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat doch gesagt: 'Ehre Vater und Mutter!' und 'Wer Vater oder Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft!'

20 3. Mose 24.19-20: Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat.

21 5. Mose 19.21: Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr wisst, dass es heißt: 'Auge um Auge, Zahn um Zahn.'

23 1. Mose 9.5: Euer eigenes Blut darf auf keinen Fall vergossen werden, denn ich wache darüber und werde es wieder einfordern, vom Tier genauso wie vom Menschen. Ich werde Rechenschaft für das Leben jedes Menschen fordern.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat vor den Herrn und sagte: "Herr, die Hälfte meines Vermögens werde ich den Armen geben, und wenn ich von jemand etwas erpresst habe, werde ich es ihm vierfach zurückerstatten."

25 1. Könige 3.5: Dort in Gibeon erschien Jahwe Salomo in der Nacht im Traum. Gott sagte: "Sprich aus, was ich dir geben soll!"

26 1. Könige 8.29: Halte deine Augen Tag und Nacht über diesem Haus offen, von dem du gesagt hast, dass dein Name dort wohnen soll, und höre auf das Gebet, das dein Sklave zu dieser Stätte hin richtet!

27 2. Samuel 7.12: Wenn deine Zeit abgelaufen ist und du gestorben bist, werde ich dir einen deiner eigenen Nachkommen auf dem Thron folgen lassen und seine Herrschaft festigen.

28 5. Mose 4.26: so rufe ich heute den Himmel und die Erde als Zeugen gegen euch auf: Dann werdet ihr schnell wieder aus dem Land beseitigt sein, in das ihr über den Jordan zieht, um es in Besitz zu nehmen. Dann werdet ihr nicht lange darin wohnen, sondern völlig daraus entfernt werden.

29 5. Mose 8.19-20: Doch wenn du Jahwe, deinen Gott, vergisst, wenn du anderen Göttern nachläufst, ihnen dienst und sie anbetest, dann sage ich euch heute: Ihr werdet unweigerlich zugrunde gehen!

30 Matthäus 23.38: Seht, euer Haus wird verwüstet und verlassen sein.

31 1. Könige 6.38: und im November seines elften Jahrs, dem Regenmonat war es mit seiner gesamten Einrichtung vollendet. Sieben Jahre hatte Salomo daran gebaut.

32 1. Könige 7.1: An seiner eigenen Palastanlage baute Salomo 13 Jahre, bis alles fertig war.

33 Josua 16.10: Doch sie vertrieben die Kanaaniter von Geser nicht. So kam es, dass diese bis heute dort wohnen, aber Zwangdsarbeiten verrichten müssen.

34 1. Könige 3.1: Salomo wurde Schwiegersohn des Pharao, des Königs von Ägypten. Er nahm dessen Tochter zur Frau und ließ sie in der Davidsstadt wohnen, bis er seinen Palast, den Bau des Hauses Jahwes und die Stadtmauer vollendet hatte.

35 1. Könige 10.26: Salomo beschaffte sich 1400 Streitwagen und 12.000 Pferde. Er stationierte sie in den Wagenstädten und bei sich in Jerusalem.

36 Josua 16.10: Doch sie vertrieben die Kanaaniter von Geser nicht. So kam es, dass diese bis heute dort wohnen, aber Zwangdsarbeiten verrichten müssen.

37 1. Könige 10.11: Die Flotte Hirams, die Gold aus Ofir holte, hatte eine große Menge Almuggimholz und Edelsteine mitgebracht.

38 1. Mose 10.29: Ofir, Hawila und Jobab. Das waren also die Nachkommen Joktans.