zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

1. Könige - Kapitel 4

Salomos Beamte und Dienstleute

1 Und so war der König Salomo König über ganz Israel. 2 Und dies sind die Obersten, die er hatte: Asarja, der Sohn Zadoks, war der Priester; (1. Könige 2.35) 3 Elichoreph und Achija, die Söhne Schischas, waren Schreiber; Josaphat, der Sohn Ahiluds, war Geschichtsschreiber; 4 und Benaja, der Sohn Jojadas, war über das Heer; und Zadok und Abjathar waren Priester; (2. Samuel 23.20) (1. Könige 2.35) 5 und Asarja, der Sohn Nathans, war über die Aufseher; und Sabut, der Sohn Nathans, war Krondiener, des Königs Freund; 6 und Achischar war über das Haus, und Adoniram, der Sohn Abdas, über die Fron. 7 Und Salomo hatte zwölf Aufseher über ganz Israel, und sie versorgten den König und sein Haus; einen Monat im Jahre lag jedem die Versorgung ob. 8 Und dies sind ihre Namen: Ben-Hur im Gebirge Ephraim; 9 Ben-Deker in Makaz und in Schaalbim und Beth-Semes und Elon-Beth-Hanan; 10 Ben-Hesed in Arubboth: Er hatte Soko und das ganze Land Hepher. 11 Ben-Abinadab hatte das ganze Hügelgebiet von Dor; Taphath, die Tochter Salomos, war sein Weib. (1. Samuel 16.8) 12 Baana, der Sohn Ahiluds, hatte Taanak und Megiddo und ganz Beth-Schean, das neben Zarethan liegt, unterhalb Jisreel, von Beth-Schean bis Abel-Mehola, bis jenseits Jokmeam. 13 Ben-Geber in Ramoth-Gilead; er hatte die Dörfer Jairs, des Sohnes Manasses, die in Gilead sind; er hatte den Landstrich Argob, der in Basan ist, sechzig große Städte mit Mauern und ehernen Riegeln. (4. Mose 32.41) 14 Achinadab, der Sohn Iddos, in Machanaim; 15 Achimaaz in Naphtali; auch er hatte Basmath, die Tochter Salomos, zum Weibe genommen; 16 Baana, der Sohn Husais, in Aser und Bealoth; 17 Josaphat, der Sohn Paruachs, in Issaschar; 18 Simei, der Sohn Elas, in Benjamin; 19 Geber, der Sohn Uris, im Lande Gilead, dem Lande Sihons, des Königs der Amoriter, und Ogs, des Königs von Basan; und nur ein Aufseher war in diesem Lande. 20 Juda und Israel waren zahlreich, wie der Sand, der am Meere ist, an Menge; sie aßen und tranken und waren fröhlich. (1. Mose 13.16) (1. Mose 22.17) (1. Könige 3.8) 21 Und Salomo war Herrscher über alle Königreiche, von dem Strome an bis zu dem Lande der Philister und bis zu der Grenze Ägyptens; sie brachten Geschenke und dienten Salomo alle Tage seines Lebens. 22 Und der Speisebedarf Salomos für einen Tag war: dreißig Kor Feinmehl und sechzig Kor Mehl, 23 zehn gemästete Rinder und zwanzig Weiderinder und hundert Schafe; ohne die Hirsche und Gazellen und Damhirsche und das gemästete Geflügel. 24 Denn er herrschte über das ganze Land diesseit des Stromes, von Tiphsach bis Gasa, über alle Könige diesseit des Stromes; und er hatte Frieden auf allen Seiten ringsum. 25 Und Juda und Israel wohnten in Sicherheit, ein jeder unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis Beerseba, alle Tage Salomos. 26 Und Salomo hatte vierzigtausend Stände für Rosse zu seinen Wagen, und zwölftausend Reiter. 27 Und jene Aufseher versorgten den König Salomo und alle, die zum Tische des Königs Salomo kamen, ein jeder in seinem Monat; sie ließen es an nichts fehlen. 28 Und die Gerste und das Stroh für die Rosse und für die Renner brachten sie an den Ort, wo er war, ein jeder nach seiner Vorschrift. 29 Und Gott gab Salomo Weisheit und sehr große Einsicht, und Weite des Herzens, wie der Sand, der am Ufer des Meeres ist. 30 Und die Weisheit Salomos war größer als die Weisheit aller Söhne des Ostens und als alle Weisheit Ägyptens. 31 Und er war weiser als alle Menschen, als Ethan, der Esrachiter, und Heman und Kalkol und Darda, die Söhne Machols. Und sein Name war unter allen Nationen ringsum. 32 Und er redete dreitausend Sprüche, und seiner Lieder waren 1005. 33 Und er redete über die Bäume, von der Zeder, die auf dem Libanon ist, bis zum Ysop, der an der Mauer herauswächst; und er redete über das Vieh und über die Vögel und über das Gewürm und über die Fische. 34 Und man kam aus allen Völkern, um die Weisheit Salomos zu hören, von allen Königen der Erde her, die von seiner Weisheit gehört hatten.