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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 9

Bewohner Jerusalems

1 Und ganz Israel wurde im Geschlechtsverzeichnis verzeichnet; und siehe, sie sind aufgeschrieben in dem Buche der Könige von Israel. Und Juda wurde wegen seiner Untreue nach Babel weggeführt. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die ersten Bewohner, welche in ihrem Besitztum, in ihren Städten, wohnten, waren: Israel, die Priester, die Leviten und die Nethinim. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und in Jerusalem wohnten von den Söhnen Judas und von den Söhnen Benjamins und von den Söhnen Ephraims und Manasses: (Nehemia 11.3) 4 Uthai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, von den Söhnen Perez', des Sohnes Judas; 5 und von den Schilonitern: Asaja, der Erstgeborene, und seine Söhne; 6 und von den Söhnen Serachs: Jeghuel und seine Brüder; 690. 7 Und von den Söhnen Benjamins: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Hodawjas, des Sohnes Hassenuas; 8 und Jibneja, der Sohn Jerochams; und Ela, der Sohn Ussis, des Sohnes Mikris; und Meschullam, der Sohn Schephatjas, des Sohnes Reghuels, des Sohnes Jibnijas; 9 und ihre Brüder nach ihren Geschlechtern: 956. Alle diese Männer waren Häupter der Väter ihrer Vaterhäuser. 10 Und von den Priestern: Jedaja und Jehojarib und Jakin; 11 und Asarja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitubs, Oberaufseher des Hauses Gottes; 12 und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malkijas; und Masai, der Sohn Adiels, des Sohnes Jachseras, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Meschillemiths, des Sohnes Immers; 13 und ihre Brüder, Häupter ihrer Vaterhäuser: 1760, tüchtige Männer im Werke des Dienstes des Hauses Gottes. 14 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Haschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Haschabjas, von den Söhnen Meraris; 15 und Bakbakkar, Heresch und Galal; und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs; 16 und Obadja, der Sohn Schemajas, des Sohnes Gallals, des Sohnes Jeduthuns; und Berekja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der in den Dörfern der Netophathiter wohnte. (1. Chronik 2.54) 17 Und die Torhüter: Schallum und Akkub und Talmon und Achiman, und ihre Brüder; Schallum war das Haupt. 18 Und bis jetzt waren sie im Königstor, gegen Sonnenaufgang. Sie waren die Torhüter der Lager der Söhne Levis. 19 Und Schallum, der Sohn Kores, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder vom Hause seines Vaters, die Korhiter, waren über das Werk des Dienstes, als Hüter der Schwellen des Zeltes. Und ihre Väter waren über das Lager Jehovas als Hüter des Eingangs gewesen; (4. Mose 4.18-20) 20 und Pinehas, der Sohn Eleasars, war vordem Fürst über sie. Jehova war mit ihm. (4. Mose 25.7) 21 Sekarja, der Sohn Meschelemjas, war Torhüter am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 22 Sie alle, auserlesen zu Torhütern an den Schwellen, waren 212. Sie wurden in ihren Dörfern verzeichnet; David und Samuel, der Seher, hatten dieselben in ihr Amt eingesetzt. (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11) 23 Und sie und ihre Söhne standen an den Toren des Hauses Jehovas, des Zelthauses, als Wachen. 24 Die Torhüter standen nach den vier Winden: gegen Osten, gegen Westen, gegen Norden und gegen Süden. 25 Und ihre Brüder in ihren Dörfern mußten von sieben zu sieben Tagen, von einer Zeit zur anderen, mit jenen kommen. 26 Denn die vier Vorsteher der Torhüter, sie, die Leviten, waren in Amtspflicht; und sie waren über die Zellen und über die Schätze des Hauses Gottes. 27 Und sie übernachteten rings um das Haus Gottes her; denn ihnen lag die Wache ob, und sie waren über das Öffnen bestellt, und zwar Morgen für Morgen. 28 Und einige von ihnen waren über die Geräte des Dienstes; denn nach der Zahl brachten sie sie hinein, und nach der Zahl brachten sie sie heraus. 29 Und einige von ihnen waren bestellt über die Geräte und über alle Geräte des Heiligtums, und über das Feinmehl und den Wein und das Öl und den Weihrauch und die Gewürze. 30 Und von den Söhnen der Priester mischten einige die Salbenmischung der Gewürze. (2. Mose 30.23-25) 31 Und Mattithja, von den Leviten, - er war der Erstgeborene Schallums, des Korhiters, - war das Pfannenbackwerk anvertraut. 32 Und von den Söhnen der Kehathiter, von ihren Brüdern, waren einige über das Schichtbrot bestellt, um es Sabbath für Sabbath zuzurichten. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Und das waren die Sänger, die Häupter der Väter der Leviten, welche von anderen Diensten befreit in den Zelten wohnten; denn Tag und Nacht waren sie beschäftigt. (1. Chronik 9.14-16) 34 Das waren die Häupter der Väter der Leviten nach ihren Geschlechtern, die Häupter; diese wohnten zu Jerusalem.

Bewohner Gibeons - Familie Sauls

35 Und in Gibeon wohnte der Vater Gibeons, Jeghiel; und der Name seines Weibes war Maaka. (1. Chronik 8.29) 36 Und sein erstgeborener Sohn war Abdon; und Zur und Kis und Baal und Ner und Nadab 37 und Gedor und Achjo und Sekarja und Mikloth; 38 und Mikloth zeugte Schimean. Und auch diese wohnten ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem, bei ihren Brüdern. - 39 Und Ner zeugte Kis, und Kis zeugte Saul; und Saul zeugte Jonathan und Malkischua und Abinadab und Esch-Baal. 40 Und der Sohn Jonathans war Merib-Baal; und Merib-Baal zeugte Micha. 41 Und die Söhne Michas waren Pithon und Melek und Thachrea. 42 Und Achas zeugte Jara, und Jara zeugte Alemeth und Asmaweth und Simri; und Simri zeugte Moza, 43 und Moza zeugte Binea; und dessen Sohn Rephaja, dessen Sohn Elasa, dessen Sohn Azel. 44 Und Azel hatte sechs Söhne; und dies sind ihre Namen: Asrikam, Bokru und Ismael und Schearja und Obadja und Hanan. Das waren die Söhne Azels.