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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 28

Ansprache Davids vor den Obersten des Volkes - Auftrag zum Tempelbau und Einsetzung Salomos zum König

1 Und David versammelte alle Obersten Israels, die Obersten der Stämme und die Obersten der Abteilungen, welche dem König dienten, und die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, und die Aufseher über alle Habe und alles Besitztum des Königs und seiner Söhne, samt den Kämmerern und den Helden und allen tapferen Männern, nach Jerusalem. 2 Und der König David erhob sich auf seine Füße und sprach: Höret mich, meine Brüder und mein Volk! Ich hatte in meinem Herzen, ein Haus der Ruhe zu bauen für die Lade des Bundes Jehovas und für den Schemel der Füße unseres Gottes; und ich schickte mich an zu bauen. (1. Chronik 22.7-10) 3 Aber Gott sprach zu mir: Du sollst meinem Namen kein Haus bauen; denn du bist ein Kriegsmann und hast Blut vergossen. (2. Samuel 7.5) 4 Und Jehova, der Gott Israels, hat mich aus dem ganzen Hause meines Vaters erwählt, um König zu sein über Israel ewiglich; denn Juda hat er zum Fürsten erwählt, und im Hause Juda das Haus meines Vaters, und unter den Söhnen meines Vaters hat er an mir Wohlgefallen gehabt, mich zum König zu machen über ganz Israel; (1. Mose 49.10) (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.12) 5 und von allen meinen Söhnen (denn Jehova hat mir viele Söhne gegeben) hat er meinen Sohn Salomo erwählt, um auf dem Throne des Königtums Jehovas über Israel zu sitzen. 6 Und er sprach zu mir: Salomo, dein Sohn, er soll mein Haus und meine Höfe bauen; denn ich habe ihn mir zum Sohne erwählt, und ich will ihm Vater sein. (1. Chronik 17.11-14) 7 Und ich werde sein Königreich befestigen auf ewig, wenn er fest daran halten wird, meine Gebote und meine Rechte zu tun, wie es an diesem Tage ist. 8 Und nun, vor den Augen von ganz Israel, der Versammlung Jehovas, und vor den Ohren unseres Gottes: Beobachtet und suchet alle Gebote Jehovas, eures Gottes, auf daß ihr dieses gute Land besitzet und es euren Söhnen nach euch vererbet auf ewig. 9 Und du, mein Sohn Salomo, erkenne den Gott deines Vaters und diene ihm mit ungeteiltem Herzen und mit williger Seele! Denn Jehova erforscht alle Herzen, und alles Gebilde der Gedanken kennt er. Wenn du ihn suchst, wird er sich von dir finden lassen; wenn du ihn aber verlässest, wird er dich verwerfen auf ewig. (Psalm 7.10) 10 Sieh nun, daß Jehova dich erwählt hat, ihm ein Haus zu bauen zum Heiligtum; sei stark und handle!

Der Plan des Tempels

11 Und David gab seinem Sohne Salomo das Muster der Halle des Tempels und seiner Häuser und seiner Schatzkammern und seiner Obergemächer und seiner inneren Gemächer und des Hauses des Sühndeckels; (2. Mose 25.9) 12 und das Muster von allem, was durch den Geist in ihm war: betreffs der Höfe des Hauses Jehovas und aller Zellen ringsum; betreffs der Schatzkammern des Hauses Gottes und der Schatzkammern der geheiligten Dinge; 13 und betreffs der Abteilungen der Priester und der Leviten und aller Dienstverrichtungen im Hause Jehovas; und betreffs aller Geräte des Dienstes im Hause Jehovas; 14 betreffs des Goldes nach dem Goldgewicht für alle Geräte eines jeden Dienstes; und betreffs aller silbernen Geräte nach dem Gewicht, für alle Geräte eines jeden Dienstes. 15 Und er gab das Gewicht an für die goldenen Leuchter und für ihre goldenen Lampen, nach dem Gewicht eines jeden Leuchters und seiner Lampen; und für die silbernen Leuchter nach dem Gewicht eines Leuchters und seiner Lampen, je nach dem Dienst eines jeden Leuchters; 16 und das Gold-Gewicht für die Tische der Schichtbrote, für jeden Tisch; und das Silber für die silbernen Tische; 17 und die Gabeln und die Sprengschalen und die Kannen von reinem Golde; und das Gewicht für die goldenen Becher, nach dem Gewicht eines jeden Bechers, und für die silbernen Becher, nach dem Gewicht eines jeden Bechers; 18 und für den Räucheraltar von geläutertem Golde, nach dem Gewicht; und das Muster des Wagens der Cherubim von Gold, welche die Flügel ausbreiten und die Lade des Bundes Jehovas überdecken. - 19 Über dies alles, über alle Werke des Musters, sprach David, hat er mich durch Schrift unterwiesen, dadurch, daß die Hand Jehovas auf mir war. 20 Und David sprach zu seinem Sohne Salomo: Sei stark und mutig und handle; fürchte dich nicht und erschrick nicht! denn Jehova Gott, mein Gott, wird mit dir sein: er wird dich nicht versäumen und dich nicht verlassen, bis alles Werk zum Dienste des Hauses Jehovas vollendet ist. (5. Mose 31.6) (1. Chronik 22.13) 21 Und siehe, da sind die Abteilungen der Priester und der Leviten für den ganzen Dienst des Hauses Gottes; und bei dir sind in allem Werke solche, die bereitwillig und geschickt sind zu jedem Dienste, und die Obersten und das ganze Volk zu allen deinen Anordnungen. 22 von Dan, Asarel, der Sohn Jerochams. Das sind die Obersten der Stämme Israels. 23 Und David nahm ihre Zahl von zwanzig Jahren an und darunter nicht auf; denn Jehova hatte gesagt, daß er Israel mehren würde wie die Sterne des Himmels. 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zu zählen begonnen, aber nicht vollendet; und es kam deshalb ein Zorn über Israel; und so wurde die Zahl in die Aufzählung der Jahrbücher des Königs David nicht aufgenommen. 25 Und über die Schätze des Königs war Asmaweth, der Sohn Adiels. Und über die Vorräte auf dem Felde, in den Städten und in den Dörfern und in den Türmen, war Jonathan, der Sohn Ussijas. 26 Und über die Feldarbeiter beim Landbau: Esri, der Sohn Kelubs. 27 Und über die Weinberge: Simei, der Ramathiter; und über den Ertrag der Weinberge, über die Weinvorräte: Sabdi, der Schiphmiter. 28 Und über die Olivenbäume und die Sykomoren, welche in der Niederung waren: Baal-Hanan, der Gederiter; und über die Ölvorräte: Joas. 29 Und über die Rinder, die in Saron weideten: Schitrai, der Saroniter; und über die Rinder in den Niederungen: Schaphat, der Sohn Adlais; 30 und über die Kamele: Obil, der Ismaeliter; und über die Eselinnen: Jechdeja, der Meronothiter; 31 und über das Kleinvieh: Jasis, der Hageriter. Alle diese waren Aufseher über die Habe des Königs David. 32 Und Jonathan, der Oheim Davids, war Rat; er war ein einsichtiger Mann und ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Und Ahitophel war Rat des Königs; und Husai, der Arkiter, war Freund des Königs; 34 und nach Ahitophel war Jojada, der Sohn Benajas, und Abjathar. Und Joab war Heeroberster des Königs.